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Internationale Anmeldung
Nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) kann eine Marke, die bereits national angemeldet bzw. eingetragen wurde, auf Antrag in das Internationale Register eingetragen und somit der Schutz in den benannten Ländern beansprucht werden ("Antrag auf internationale Registrierung"). Der Antrag ist über das DPMA an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen.
Beim DPMA ist die Einreichung auch elektronisch und signaturfrei möglich. Beachten Sie bitte, dass die PDF-Dateien, wenn möglich textbasiert (PDF/A) eingereicht werden!
- Wenn Sie einen Antrag auf internationale Registrierung einer angemeldeten oder eingetragenen deutschen Basismarke beim DPMA elektronisch einreichen möchten, füllen Sie bitte zunächst die notwendigen Formblätter aus, speichern Sie diese im PDF/A-Format auf Ihrem Rechner und laden Sie sie anschließend in der Online-Anwendung Internationale Registrierung beim DPMA hoch. Auf den Dokumenten ist eine Unterschrift nicht erforderlich (Ausnahme: Formblatt MM18, siehe unten). Ein Merkblatt zur internationalen Registrierung über das Madrider System finden Sie auf unseren Marken-Formular-Seiten.
Folgende Formulare sind für den Antrag auf internationale Registrierung Ihrer Marke erforderlich:
- Begleitschreiben an das DPMA zum Antrag auf internationale Registrierung einer Marke (M8005): Mit diesem Schreiben richten Sie Ihren Antrag an das DPMA. Sie teilen uns darin u.a. Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und das Aktenzeichen Ihrer nationalen Basismarke mit.
- Antrag auf internationale Registrierung einer Marke - MM2 (ganz unten bei "Additional downloadable forms"): Für einen Antrag auf internationale Registrierung einer angemeldeten oder eingetragenen deutschen Basismarke ist das von der WIPO herausgegebene (englisch- oder französischsprachige) Formblatt MM2 zu verwenden. Hinweise zum Ausfüllen dieses Formblatts finden Sie auf der Internetseite der WIPO ("Note for filing").
Zusätzlich können Sie einreichen:
- Falls Sie die Markendarstellung einer Marke nicht in das Formular MM2 einfügen konnten, kann diese dem Antrag im PDF/A-Format (Dateiname: "Markendarstellung") beigefügt werden. Bitte beachten Sie in der Ausfüllanleitung ("Note for filing") auf der Internetseite der WIPO die Hinweise zu Ziffer 7 ("THE MARK") des Formblatts MM2.
- Beanspruchung einer Seniorität (Europäische Union) - MM17: Dieses von der WIPO herausgegebene (englisch- oder französischsprachige) Formblatt wird benötigt, wenn Sie die Europäische Union benennen und eine Seniorität beanspruchen.
- Benutzungsabsichtserklärung (USA) - MM18: Bei der Benennung der USA wird zusätzlich eine Benutzungsabsichtserklärung auf diesem von der WIPO herausgegebenen (englischsprachigen) Formblatt benötigt. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Einreichung des Formblattes MM18 nicht ohne eigenhändige Unterschrift möglich ist. Gegebenenfalls müssen Sie es ausdrucken, unterschreiben und im Format PDF/A einscannen.
Die Gebühr des DPMA für den Antrag auf internationale Registrierung (Gebührennummer: 334 100; 180 Euro) ist innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrags zu zahlen (Informationen zur Gebührenzahlung beim DPMA). Wird die Gebühr nicht fristgerecht gezahlt, so gilt der Antrag auf internationale Registrierung als zurückgenommen (§ 6 PatKostG).
Nachdem Sie die notwendigen Formblätter auf Ihrem Rechner gespeichert haben (bitte im Format PDF/A), gelangen Sie hier zur Online-Anwendung Internationale Registrierung, in der Sie die Dateien hochladen und elektronisch an das DPMA versenden können.
Stand: 09.11.2022
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