Inhalt

Ausschreibungen des DPMA

Die Vergabeverfahren des DPMA werden über die externer Link e-Vergabeplattform des Bundes abgewickelt.
Sie finden diese Vergabeverfahren unter folgendem Link: externer Link www.evergabe-online.de.

Deutsches Patent- und Markenamt, Vergabestelle, 80297 München


Open-House-Verfahren: „Rahmenverträge über die Indexierung von Patentschriften für die Bereiche Waschmittel und Kosmetika bzw. metallische Werkstoffe und Glaszusammensetzungen“ (BUL 55/23)

DPMA führt Open-House-Verfahren über die Indexierung von Patentschriften durch

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) führt das Open-House-Verfahren über die Indexierung von Patentschriften für die Bereiche Waschmittel (WAS) und Kosmetika (KOS) bzw. metallische Werkstoffe (MW) und Glaszusammensetzungen (GAZ) durch.
Die durch das DPMA nach Abruf erteilten Aufträge bestehen aus Listen zu bearbeitender Patentschriften. Eine Liste enthält zwingend immer 20 (metallische Werkstoffe und Glaszusammensetzungen) bzw. 15 (Waschmittel und Kosmetika), bereits veröffentlichter Patentschriften. Der Auftragnehmer nimmt eine inhaltliche Analyse der Patentschriften nach den in den Open-House-Unterlagen konkretisierten Anforderungen vor. Nähere Informationen finden Sie in den Open-House-Unterlagen und dem veröffentlichten Kurzleitfaden.

Zusätzliche Angaben

Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein sog. Open-House-Verfahren und nicht um eine öffentliche Auftragsvergabe i.S.d. §§ 97 ff. GWB bzw. der Vergaberichtlinie 2014/24/EU. Das Open-House-Verfahren stellt ein vergaberechtsfreies Verfahren dar (vgl. u.a. EuGH, Urt. v. 01.03.2018 - RS. C-9-17; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.10.2018 - Verg 37/18). Das EU-Vergaberecht, wie auch das nationale Vergaberecht findet insoweit keine Anwendung.
Das DPMA wird zu jeder Zeit mit jedem gemäß den Open-House-Unterlagen geeigneten Wirtschaftsteilnehmer einen unbefristeten Rahmenvertrag abschließen. Die Vertragsbedingungen sind nicht verhandelbar, dies gilt insbesondere auch für die für die Indexierung vorgesehene Vergütung. Eine Exklusivität besteht vorliegend nicht. Die Zulassung und der Vertragsschluss kann daher jederzeit erfolgen. Das Open-House-Verfahren hat eine unbegrenzte Laufzeit. Im Übrigen wird auf die Open-House-Unterlagen und insbesondere den Kurzleitfaden verwiesen. Das Verfahren wird parallel über die e-Vergabe-Plattform veröffentlicht.

Open-House-Unterlagen

Spezielle Open-House-Unterlagen für den Bereich Waschmittel (WAS) und Kosmetika (KOS)

Spezielle Open-House-Unterlagen für den Bereich metallische Werkstoffe (MW) und Glaszusammensetzungen (GAZ)

Stand: 09.04.2024