Inhalt

Gebrauchsmusterrechte durchsetzen

Musikinstrumentenwerkstatt

Bitte beachten Sie, dass das Deutsche Patent- und Markenamt nicht befugt ist, rechtsberatend tätig zu werden. Die untenstehenden Informationen können daher keine Rechtsberatung ersetzen, sondern dienen dazu, Ihnen einen groben und nicht abschließenden Überblick über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verschaffen.

Durchsetzung

Werden Sie so früh wie möglich aktiv. Beobachten Sie den Markt und die Konkurrenz, um Schutzrechtsverletzungen aufzuspüren. Machen Sie den Verletzern Ihres Gebrauchsmusters die Arbeit so schwer wie möglich. Hilfestellung bieten hier professionelle Anbieter von Recherche-Dienstleistungen, beispielsweise die Patentinformationszentren.

Die Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte erfordert umfangreiche Rechtskenntnisse. Es empfiehlt sich daher in den meisten Fällen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

  • Rechtsanwälte mit Spezialkenntnissen zum gewerblichen Rechtsschutz (Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz) in Ihrer Region finden Sie über die Rechtsanwaltskammern.
  • Patentanwälte finden Sie über den Service einer bundesweiten Patentanwaltssuche der Patentanwaltskammer.

Wie können Sie Ihr Gebrauchsmuster durchsetzen?

Zur Durchsetzung Ihres Gebrauchsmusterrechts haben Sie unter anderem folgende Möglichkeiten: Verletzungsklage, einstweilige Verfügung, und/oder Antrag auf Grenzbeschlagnahme. Darüber hinaus kann eine Gebrauchsmusterverletzung unter Umständen strafbar sein.

  • Verletzungsklage

Eine Schutzrechtsverletzung können Sie in erster Linie auf zivilrechtlichem Wege verfolgen, d.h., Sie erheben Verletzungsklage bei den Landgerichten (externer Link § 27 Abs. 1 GebrMG). Bitte beachten Sie, dass vor den Landgerichten Anwaltszwang besteht. Sie müssen also einen Rechtsanwalt beauftragen, um Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen zu können.

Sie können im Verletzungsverfahren beispielsweise folgende Ansprüche geltend machen:

  • Einstweilige Verfügung

Ein Klageverfahren kann oft einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Eilbedürftigkeit vorliegt, bietet eine einstweilige Verfügung vorläufigen Rechtsschutz.
Achtung: Erweist sich eine einstweilige Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt, so kann der Gegner gegen den Antragsteller einen Schadensersatzanspruch geltend machen.

  • Antrag auf Grenzbeschlagnahme

Um zu verhindern, dass nachgeahmte oder gefälschte Produkte auf den Europäischen Markt gelangen, können Sie einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme (externer Link § 25a GebrMG) bei den Zollbehörden zu stellen.
Achtung: Sollte sich die Beschlagnahme als von Anfang an ungerechtfertigt erweisen, müssen Sie ggf. den durch die ungerechtfertigte Beschlagnahme verursachten Schaden ersetzen.

  • Strafprozess

Eine vorsätzliche Schutzrechtsverletzung ist grundsätzlich strafbar, wird in der Regel jedoch nur auf Antrag verfolgt (externer Link § 25 GebrMG).

nach oben


Fallbeispiele - das können Sie tun, wenn ...

An drei Fallbeispielen zeigen wir Ihnen, was Sie tun können, wenn es durch Dritte zu Problemen kommt:

  • Fall 1: Sie erfahren, dass andere Ihr Gebrauchsmuster kopieren
  • Fall 2: Sie wollen ein Gebrauchsmuster anderer anfechten, weil Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte dadurch eingeschränkt werden
  • Fall 3: Gegen Ihr eingetragenes Gebrauchsmuster wurde ein Löschungsantrag gestellt

Weiterführende Links

nach oben

Bild: iStock.com/nautiluz56

Stand: 24.11.2023