
Patente und Gebrauchsmuster schützen technische Erfindungen. Marken sichern den guten Namen Ihrer Produkte. Geschmacksmuster - Schutz für Ihr Design!
15.03.10
Erfinder und Firmen setzen weiterhin auf Innovationen. Das belegen die neuesten Anmeldezahlen für gewerbliche Schutzrechte im Jahr 2009 beim Deutschen Patent- und Markenamt.
01.03.10
Ab dem 1. März 2010 können Geschmacksmuster (Designs) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) elektronisch angemeldet werden. Damit steht den Anmelderinnen und Anmeldern der kostengünstige und schnelle Onlineservice DPMAdirekt für alle gewerblichen Schutzrechte zur Verfügung.
22.02.10
Ab sofort sind in DPMAregister auch alle Informationen zu geschützten Designs (Geschmacksmustern) enthalten. Die Datenbank enthält nun neben den Informationen zu allen Marken, die seit 1894 angemeldet wurden, auch die seit 1988 angemeldeten Geschmacksmuster.
15.02.10
Das DPMA präsentierte auf der Messe Ambiente vier kostenlose IP-Handbücher für die Textil-, Möbel- und Lederwarenindustrie.
© 2009 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 15.03.2010
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