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Designschutz

Bunter Regenschirm zwischen lauter grauen Regenschirmen

Eingetragene Designs schützen die Erscheinungsform Ihrer Produkte

Eingetragene Designs schützen die Erscheinungsform von industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnissen, zum Beispiel von Bekleidung, Möbeln, Fahrzeugen, Stoffen, Ziergegenständen oder grafischen Symbolen und Logos. Auch Teile von Erzeugnissen können als eingetragene Designs geschützt werden, zum Beispiel die Sohle eines Sportschuhs oder die Kappe eines Schreibgerätes.

Durch ein eingetragenes Design wird ein zeitlich begrenztes Monopol auf die Erscheinungsform, also die äußere Form- und Farbgestaltung eines Produkts, gewährt. Die mit einer Anmeldung eingereichten Darstellungen des Designs legen Gegenstand und Umfang des Schutzrechts fest und sind daher von zentraler Bedeutung. Geschützt ist nur das, was aus den Darstellungen ersichtlich wird.

Eingetragene Designs können von Unternehmen oder Privatpersonen angemeldet werden. Der Schutz entsteht durch Eintragung des Designs in das vom DPMA geführte Register und gilt im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Schutzdauer eines eingetragenen Designs beträgt maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag.

Eingetragene Designs verleihen Rechte

Die wichtigsten Links zur Designanmeldung

Als Inhaber eines eingetragenen Designs besitzen Sie das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen. Sie können es Dritten verbieten, Ihr Design bei der Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr von Produkten zu verwenden. Das heißt, als Designinhaber können Sie gegen jedes Design vorgehen, das beim "informierten Benutzer" keinen anderen Gesamteindruck als Ihr eingetragenes Design erweckt. Ein "informierter Benutzer" ist eine Person, die ein gewisses Maß an Designbewusstsein für die betreffende Branche aufweist, ohne Expertin oder Experte auf dem jeweiligen Gebiet zu sein.

Europäisch und international anmelden

Beim DPMA eingetragene Designs gelten ausschließlich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie Ihr Design in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in weiteren Ländern schützen wollen, können Sie auch ein EU-weites Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmelden oder Ihr Design international registrieren lassen.

Weitere Informationen

Weiterführende Links

Designgesetz (DesignG)
Designverordnung (DesignV)
pdf-Datei Design-Broschüre [nicht barrierefrei; barrierefreie Version in Kürze]

Wir haben auf diesen Seiten erste Informationen zum Designschutz zusammengestellt. Die häufigsten Fragen zum Designschutz haben wir in unseren FAQ beantwortet. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, lohnt sich ein Blick in unsere Merkblätter oder im Zweifelsfall ins Gesetz. Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Design-Broschüre.

Bild: iStock.com/3D_generator

Stand: 16.04.2024