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Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Aufgabe der Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen ist es, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Arbeitnehmer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses etwas erfunden hat, und seinem Arbeitgeber eine gütliche Einigung herbeizuführen. Im Regelfall muss die Schiedsstelle vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung angerufen werden. Dabei geht es vor allem um die angemessene Vergütung für den Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber dessen Erfindung zum Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet hat und wirtschaftlich verwertet.
Die Schiedsstelle ist mit drei Personen besetzt: einem Juristen als Vorsitzendem und zwei Patentprüfern des DPMA, die das jeweilige technische Gebiet betreuen.
Zur Konfliktlösung unterbreitet die Schiedsstelle den Beteiligten Einigungsvorschläge. Die Parteien können diese als verbindlich annehmen, den Vorschlägen aber auch widersprechen oder sich außeramtlich einigen.
Hinweise zum Antrag auf ein Schiedsstellenverfahren und zum Verfahren selbst finden Sie im Merkblatt der Schiedsstelle.
Einsicht in Entscheidungen
Kontakt
Deutsches Patent- und Markenamt
Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
80297 München
Telefon: 089 2195-3936
Telefax: 089 2195-4432
Das Verfahren vor der Schiedsstelle ist ein nichtöffentliches vertrauliches behördliches Verfahren. Nicht-Beteiligte können daher auch keine Akten oder Einigungsvorschläge zu Schiedsstellenverfahren einsehen.
Gleichwohl besteht bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern wie auch bei der sie vertretenden Anwaltschaft ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Spruchpraxis der Schiedsstelle.
Die Schiedsstelle hat daher seit ihrer Einrichtung im Jahr 1957 regelmäßig ausgewählte Entscheidungen in anonymisierter Form in wechselnden Medien publiziert und so ihre Spruchpraxis den beteiligten Kreisen zugänglich gemacht.
An dieser Praxis hält die Schiedsstelle fest und stellt ausgewählte anonymisierte Entscheidungen online als PDF-Dokumente zur Verfügung. Ab Mitte 2012 ergangene Entscheidungen finden Sie im Volltext.
Zu älteren Entscheidungen wird die Schiedsstelle im Laufe der Zeit nur die Leitsätze zur Verfügung stellen.
Hier können Sie nach Entscheidungen und Beschlüssen der Schiedsstelle suchen.
Merkblatt, Gesetze und Richtlinien zum Download
- Merkblatt Schiedsstelle Arbeitnehmererfindungen (Hinweise zum Verfahren)
- Information on proceedings before the Arbitration Board under the Employee Inventions Act (Information leaflet) (zur englischen Übersetzung des Merkblatts)
- Gesetz über Arbeitnehmererfindungen, alte Fassung: gültig für Erfindungen, die dem Arbeitgeber bis zum 30.9.2009 gemeldet wurden
- Gesetz über Arbeitnehmererfindungen, neue Fassung: gültig für Erfindungen, die dem Arbeitgeber ab dem 1.10.2009 gemeldet wurden
- Act on Employee Inventions: englische Übersetzung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen, neue Fassung
- Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen
Bild: iStock.com/Choreograph
Stand: 02.02.2023
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