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Gebühren für Designschutz
Das DPMA warnt
vor - teilweise irreführenden - Zahlungsaufforderungen
Gebührenübersicht für:
Bei einer Schutzdauer von zunächst 5 Jahren (mit Bekanntmachung der Wiedergabe des Designs): | Höhe |
Einzelanmeldung eines Designs | |
bei elektronischer Anmeldung (Gebührennummer: 341 000) | 60 Euro |
bei Papieranmeldung (Gebührennummer: 341 100) | 70 Euro |
Sammelanmeldung | |
bei elektronischer Anmeldung (Gebührennummer: 341 200) - je Design |
6 Euro mindestens jedoch 60 Euro |
bei Papieranmeldung (Gebührennummer: 341 300) - je Design |
7 Euro mindestens jedoch 70 Euro |
Bei einer Schutzdauer von zunächst 30 Monaten (Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe des Designs): | |
Einzelanmeldung eines Designs (Gebührennummer: 341 400) | 30 Euro |
Sammelanmeldung (Gebührennummer: 341 500) - je Design |
3 Euro mindestens jedoch 30 Euro |
Einzelanmeldung (elektronisch) | 60 Euro |
Einzelanmeldung | 70 Euro |
Sammelanmeldung mit 15 Designs (elektronisch) | 90 Euro |
Sammelanmeldung mit 15 Designs | 105 Euro |
Einzelanmeldung bei Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe | 30 Euro |
Sammelanmeldung mit 45 Designs bei Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe | 135 Euro |
- Weitere Einzelheiten zu Kosten und Gebühren entnehmen Sie bitte dem Kostenmerkblatt.
- Die erforderlichen Vordrucke und Merkblätter stehen unter Formulare zum Download bereit.
- Hier finden Sie weitere Informationen zum Zahlungsverkehr.
Einzelanmeldung (Gebührennummer: 341 600) | 40 Euro |
Sammelanmeldung (Gebührennummer: 341 700) | - je eingetragenes Design 4 Euro - mindestens jedoch 40 Euro |
Hinweis:Die Erstreckungsgebühren sind innerhalb der Aufschiebungsfrist - also innerhalb von 30 Monaten nach dem Anmeldetag (bzw. Prioritätstag) - zu zahlen. |
Für jedes eingetragene Design(auch in einer Sammeleintragung): | Höhe |
für das 6. bis 10. Schutzjahr je eingetragenes Design (Gebührennummer: 342 100) | 90 Euro |
für das 11. bis 15. Schutzjahr je eingetragenes Design (Gebührennummer: 342 200) | 120 Euro |
für das 16. bis 20. Schutzjahr je eingetragenes Design (Gebührennummer: 342 300) | 150 Euro |
für das 21. bis 25. Schutzjahr je eingetragenes Design (Gebührennummer: 342 400) | 180 Euro |
Verspätungszuschlag für jedes eingetragene Design | 50 Euro |
Hinweis: Die Aufrechterhaltungsgebühren sind für die folgende Schutzperiode (also nach 5, 10, 15 und 20 Jahren) bis zum Ende des zweiten auf den Anmeldemonat folgenden Monats zu zahlen. Nach Ablauf dieser zwei Monate können die Aufrechterhaltungsgebühren binnen weiterer vier Monate entrichtet werden, wenn für jedes Design ein Verspätungszuschlag in Höhe von 50,00 Euro entrichtet wird. |
Antragsgebühr für jedes eingetragene Design (Gebührennummer: 346 100) | 300 Euro |
Zahlungsfristen und Hinweise
- Nach Ihrer Designanmeldung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung mit Ihrem Aktenzeichen. Das DPMA versendet darüber hinaus keine Rechnungen oder Gebührenbenachrichtigungen.
- Mit der Empfangsbestätigung wird Ihnen die Höhe der Gebühren mitgeteilt. Beachten Sie aber bitte, dass die Zahlungsfrist ab der Einreichung der Anmeldung läuft, also unabhängig vom Erhalt der Empfangsbestätigung.
- Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Anmeldegebühr innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag beim DPMA eingegangen ist. Andernfalls gilt Ihre Anmeldung per Gesetz (§ 6 Abs. 2 PatKostG) als zurückgenommen.
- Anmeldegebühren sind Antragsgebühren, die mit der Antragstellung und Zahlung unabhängig vom Ausgang des Eintragungsverfahrens verfallen. Anmeldegebühren können nicht zurückgezahlt werden.
- Der Schutz eines Designs gilt zunächst 5 Jahre. Mit Beginn des 6. Schutzjahres müssen Sie unaufgefordert die Aufrechterhaltungsgebühr bezahlen, um die Schutzdauer um weitere 5 Jahre zu verlängern.
- Die Aufrechterhaltungsgebühr fällt für jedes eingetragene Design an, auch wenn es sich um Designs einer Sammelanmeldung handelt. Sie haben die Möglichkeit, den Schutz nur für ausgesuchte Designs der Sammelanmeldung aufrecht zu erhalten. In diesem Fall teilen Sie bitte der Designstelle des DPMA schriftlich unter Angabe der Designnummern mit, für welche Designs der Schutz aufrecht erhalten werden soll (Antrag auf Teilaufrechterhaltung). Das Schreiben können Sie per Post an die zentrale Postanschrift des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt, 80297 München) oder direkt an die Faxnummer des Designbereichs (+49 3641 40-5800) richten.
- Die Aufrechterhaltungsgebühr ist am letzten Tag des Monats fällig, in dem die Schutzdauer endet. Sie haben dann zwei Monate Zeit, die Verlängerungsgebühr zuschlagsfrei zu bezahlen und weitere vier Monate, um die Gebühr zuzüglich eines Verspätungszuschlags von 50 Euro pro eingetragenem Design einzuzahlen.
Wann ist die Aufrechterhaltungsgebühr fällig? - Ein Beispiel:
Der Anmeldetag Ihres Designs ist der 15.06.2017. Die erste Aufrechterhaltungsgebühr wird fällig am 30.06.2022. Haben Sie bis zum 31.08.2022 die Aufrechterhaltungsgebühr noch nicht eingezahlt, wird ein Verspätungszuschlag in Höhe von 50 Euro fällig. Sie haben dann nochmal bis zum 31.12.2022 Zeit, um die Aufrechterhaltungsgebühr UND den Verspätungszuschlag einzuzahlen. Versäumen Sie auch diese letzte Frist oder zahlen Sie nicht vollständig, erlischt Ihre Designschutz.
- Zur Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Einzahlungstag entscheidend, der von der Zahlungsweise abhängig ist.
- Im Voraus kann eine Aufrechterhaltungsgebühr frühestens ein Jahr vor Beginn der jeweiligen Fälligkeit gezahlt werden.
Stand: 25.06.2024
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