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Gebühren für Gebrauchsmusterschutz
Das DPMA warnt
vor - teilweise irreführenden - Zahlungsaufforderungen
Gebührenübersicht für:
Gebührenart | Höhe |
---|---|
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung | 30 Euro |
Anmeldegebühr bei Anmeldung in Papierform | 40 Euro |
Recherchegebühr (für Eintragung nicht erforderlich) | 250 Euro |
1. Aufrechterhaltungsgebühr nach 3 Jahren | 210 Euro |
2. Aufrechterhaltungsgebühr nach 6 Jahren | 350 Euro |
3. Aufrechterhaltungsgebühr nach 8 Jahren | 530 Euro |
Löschungsantrag | 300 Euro |
- Weitere Einzelheiten zu Kosten und Gebühren entnehmen Sie bitte dem Kostenmerkblatt.
- Die erforderlichen Vordrucke und Merkblätter stehen unter Formulare zum Download bereit.
- Allgemeine Informationen zum Zahlungsverkehr des DPMA finden Sie hier.
Zahlungsfrist und Hinweise
- Nach Ihrer Gebrauchsmusteranmeldung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung mit Ihrem Aktenzeichen. Das DPMA versendet darüber hinaus keine Rechnungen oder Gebührenbenachrichtigungen.
- Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Anmeldegebühr innerhalb von 3 Monaten nach dem Anmeldetag beim DPMA eingegangen ist. Andernfalls gilt Ihre Anmeldung per Gesetz als zurückgenommen.
- Mit dem Beginn des 4. Schutzjahres müssen Sie unaufgefordert Aufrechterhaltungsgebühren für den Schutz Ihres Gebrauchsmusters bezahlen. Die Aufrechterhaltungsgebühr ist am letzten Tag des Monats fällig, in dem die jeweilige Schutzdauer endet. Sie haben dann zwei Monate Zeit, die fällige Gebühr zuschlagsfrei zu bezahlen und weitere vier Monate, um die Gebühr zuzüglich eines Verspätungszuschlags von 50 Euro einzuzahlen (siehe Kostenmerkblatt).
- Im Voraus kann die Aufrechterhaltungsgebühr frühestens ein Jahr vor Eintritt der jeweiligen Fälligkeit gezahlt werden.
Wann ist die Aufrechterhaltungsgebühr fällig? - Ein Beispiel:
Der Anmeldetag Ihres Gebrauchsmusters ist der 15.06.2017. Die erste Aufrechterhaltungsgebühr wird fällig am 30.06.2020. Haben Sie bis zum 31.08.2020 die Aufrechterhaltungsgebühr noch nicht eingezahlt, wird ein Verspätungszuschlag in Höhe von 50 Euro fällig. Sie haben dann nochmal bis zum 31.12.2020 Zeit, um die Aufrechterhaltungsgebühr UND Verspätungszuschlag einzuzahlen. Versäumen Sie auch diese letzte Frist oder zahlen Sie nicht vollständig, erlischt das Schutzrecht.
Gebührenart | Höhe |
---|---|
Anmeldegebühr (Gebührennummer 321 150) |
40 Euro |
Rechercheantragsgebühr (Gebührennummer 321 200) |
250 Euro |
Bitte beachten Sie: Bei der Zahlung zur Einleitung der nationalen Phase sind der Verwendungszweck in Form der Gebührennummer (s.o.) und das vollständige Aktenzeichen (PCT) anzugeben. |
Stand: 25.06.2024
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