Bereich DPMA

Geografische Herkunftsangaben

Kulinarische Spezialitäten tragen häufig den Namen ihrer geografischen Herkunft, das ist allgemein bekannt. Dem Verbraucher begegnen viele solcher Produktbezeichnungen, wie beispielsweise „Bayerisches Bier“, „Thüringer Rostbratwurst“, „Allgäuer Emmentaler“, „Aceto Balsamico di Modena“, „Schrobenhausener Spargel“, „San Daniele Schinken“ oder „Südtiroler Schüttelbrot“. Weniger bekannt sein dürfte, dass all diese Produktbezeichnungen auf europäischer Ebene als sogenannte „geografische Herkunftsangaben“ geschützt sind.

Rechtsgrundlage hierfür ist die Europäische Verordnung (EU) Nr. 1151/2012. Voraussetzung ist, dass die Güte, die Qualität oder das Ansehen eines Produkts wesentlich auf den geografischen Ursprung zurückzuführen ist. Der Schutz bezieht sich auf Lebensmittel und Agrarerzeugnisse und umfasst verschiedene Produktkategorien wie Fleischerzeugnisse, Fisch, Käse, Obst, Gemüse, Essig, Öl, Backwaren oder Bier. Für jedes Erzeugnis wird eine Produktspezifikation mit einer genauen Produktbeschreibung erstellt. Nur Produkte, die diesen Anforderungen entsprechen, dürfen unter der geschützten Bezeichnung angeboten werden.

Der Schutz kann als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) beantragt werden. Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung müssen alle Produktionsschritte in dem betreffenden geografischen Gebiet stattfinden; um den Begriff „geschützte geografische Angabe“ führen zu dürfen, reicht es hingegen aus, dass (mindestens) einer der Produktionsschritte (Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung) in dem Gebiet ausgeführt wird.

geschützte geografische Angabe

g.g.A.

g.g.A.

Erzeugung oder Verarbeitung oder Zubereitung

geschützte Ursprungs­bezeichnung

g.U.

g.U.

Erzeugung und Verarbeitung und Zubereitung

finden in der betreffenden Gegend, dem Ort oder Land statt.

Geschützte geografische Angaben und geschützte Ursprungsbezeichnungen nach Herkunftsländern
Insgesamt 1.443 Registrierungen (g.U., g.g.A). im Verzeichnis der Europ. Kommission (Stand 23.12.2020) für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (nicht erfasst sind Weine, Spirituosen, aromatisierte Weine)

Das Prüfungsverfahren ist zweistufig ausgestaltet. Der Antrag wird zunächst von der zuständigen nationalen Behörde geprüft. In Deutschland ist dies das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Nach positiver Beurteilung wird der Antrag dann an die Europäische Kommission zur Prüfung weitergeleitet. In beiden Verfahrensstufen wird der Antrag veröffentlicht. Personen, die in ihrem berechtigten Interesse betroffen sind – vor allem andere Hersteller des betreffenden Erzeugnisses – haben dadurch die Möglichkeit, Einspruch zu erheben.

Wenn auch die Europäische Kommission die Schutzvoraussetzungen bejaht, wird das Schutzrecht registriert und in die Datenbank eAmbrosia eingetragen.

Das Schutzsystem ist nicht auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschränkt, sondern erlaubt auch Drittstaaten, die in ihrer Heimat geschützten Bezeichnungen in Brüssel registrieren zu lassen. Aktuell sind 102 solcher Herkunftsbezeichnungen aus Drittstaaten registriert, dazu zählen nun, nach dem Austritt aus der Europäischen Union, auch die 73 für Großbritannien geschützten Herkunftsangaben.

Im Jahr 2020 gingen beim DPMA zwei neue Schutzanträge ein. Nach positivem Abschluss der Prüfung hat das DPMA den Schutzantrag für „Spreewälder Gurkensülze“ (g.g.A.), den Löschungsantrag für „Holsteiner Karpfen“ (g.g.A.) sowie die Änderungsanträge „Hofer Rindfleischwurst“ (g.g.A.) und „Salzwedeler Baumkuchen“ (g.g.A.) an die Europäische Kommission weitergeleitet.

Die Europäische Kommission hat im Jahr 2020 die beiden Änderungsanträge zu „Münchener Bier“ (g.g.A.) und „Rheinisches Zuckerrübenkraut“ (g.g.A.) veröffentlicht, bei denen sie die Voraussetzungen als erfüllt ansieht. Der Änderungsantrag für „Rheinisches Apfelkraut“ (g.g.A.) wurde von der Europäischen Kommission genehmigt.

Neben eAmbrosia gibt es nun mit GIview eine weitere Datenbank zur Recherche nach geografischen Angaben. Diese von der Kommission und dem EUIPO entwickelte Datenbank enthält Angaben zu Lebensmitteln, Agrar- und Weinerzeugnissen sowie zu aromatisierten Weinen und Spirituosen und zudem auch geografische Angaben, die aufgrund bi- oder multilateraler Übereinkommen auf EU-Ebene geschützt sind. Außerdem ist eine Ähnlichkeitssuche möglich, und es werden Übersetzungsmöglichkeiten und -beispiele angeboten.

Im Februar 2020 fand in München ein zweitägiger Workshop des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb zum Thema „Geografische Herkunftsangaben“ statt, an dem auch Vertreter der WIPO, der WTO, der Europäischen Kommission und des EUIPO teilnahmen. Das DPMA wurde durch zwei Mitarbeiterinnen aus der Markenabteilung vertreten. In dem Workshop wurde das laufende Forschungsprojekt des Max-Planck-Instituts vorgestellt, in dem das GI-System innerhalb der EU und darüber hinaus umfassend analysiert wird. Weitere Themen waren eine mögliche Erweiterung des Schutzes auf nicht-landwirtschaftliche Produkte sowie das Verhältnis von Marken und Geografischen Herkunftsangaben.