Bereich DPMA

Patentanwalts­ausbildung

Patentanwältinnen und Patentanwälte arbeiten an der Schnittstelle zwischen Technik oder Naturwissenschaft und Recht. Mit ihrem technischen oder naturwissenschaftlichen Sachverstand und ihrem juristischen Wissen beraten sie Erfinderinnen und Erfinder sowie Unternehmen, die ihre neuesten Entwicklungen oder ihr Know-how schützen beziehungsweise eine Marke oder ein Design eintragen lassen möchten. Daher spielt die Patentanwaltschaft neben der Rechtsanwaltschaft eine entscheidende Rolle für den Erfolg von Innovationen, Marken oder Designs. Für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Ausbildung und Prüfung künftiger Patentanwältinnen und Patentanwälte ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig.

Ordner und Fachliteratur auf Schreibtisch

Im Jahr 2020 konnten wir 120 Kandidatinnen und Kandidaten zur Patentanwaltsausbildung zulassen und damit 37 weniger als 2019. Die Zahl der Prüflinge hingegen lag um mehr als zehn Prozent über dem Vorjahr. Von 163 Prüflingen absolvierten 155 im Jahr 2020 erfolgreich die deutsche Patentanwaltsprüfung, dies sind wie im Vorjahr 95,1 Prozent.

Patentanwaltsausbildung

Säulen-Diagramm: Patentanwaltsausbildung 2016-2020

Die Corona-Pandemie hat uns bei der Organisation und Durchführung der Patentanwaltsausbildung und -prüfung im Jahr 2020 vor große Herausforderungen gestellt.

Wer als Patentanwaltskandidatin oder -kandidat vom DPMA zur Ausbildung zugelassen wurde, absolviert seinen ersten – und mit einer Dauer von 26 Monaten bis höchstens drei Jahren längsten – Ausbildungsabschnitt in einer Patentanwaltskanzlei oder in der Patentabteilung eines Unternehmens. Den sich anschließenden zweiten und dritten Ausbildungsabschnitt verbringen die Kandidatinnen und Kandidaten beim DPMA (zwei Monate) und beim Bundespatentgericht (sechs Monate). Dieses so genannte Amtsjahr startet jeweils im Februar, Juni und Oktober eines jeden Jahres und soll den künftigen Patentanwälten einen Einblick in die Arbeitsweise des DPMA und des Bundespatentgerichts geben. Für diese Zeit kommen die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem gesamten Bundesgebiet nach München. Sie sind in beiden Ausbildungsabschnitten jeweils einem Prüfer beziehungsweise Richter zur Ausbildung zugeteilt. Parallel zur praktischen Ausbildung finden zahlreiche Lehr- und Informationsveranstaltungen statt. Die Corona-Pandemie stellte uns daher vor große Herausforderungen. Denn wie sollte man das bis dato ausschließlich auf Präsenz ausgerichtete Amtsjahr bewerkstelligen? Innerhalb kürzester Zeit mussten Lösungen gesucht und Möglichkeiten geschaffen werden, um die Lehr- und Informationsveranstaltungen digital abhalten zu können. Bei den ausbildenden Prüferinnen und Prüfern im DPMA war Kreativität gefragt, um trotz zahlreicher Einschränkungen einen größtmöglichen Einblick in ihre Arbeit zu geben und die Ausbildung weiter durchführen zu können. Dies ist uns auch dank des großen Engagements und der Flexibilität der Kollegenschaft im DPMA gut gelungen. So haben wir seit Juni 2020 nahezu sämtliche Veranstaltungen im Rahmen der Patentanwaltsausbildung als Videokonferenzen durchgeführt. Auch wenn dabei die Grenzen der digitalen Kommunikationsmöglichkeiten deutlich wurden, so konnten trotz der besonderen Umstände alle Kandidatinnen und Kandidaten ihre Ausbildungszeiten im DPMA im Jahr 2020 erfolgreich absolvieren.

Am Ende ihrer Ausbildung legen die Kandidatinnen und Kandidaten die Patentanwaltsprüfung ab. Diese wird dreimal jährlich abgenommen. Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils Anfang Februar, Juni und Oktober statt. In der schriftlichen Prüfung sind vier Klausuren zu schreiben. Bei bestandener schriftlicher Prüfung folgt einige Wochen später die mündliche Prüfung. Dabei werden die Prüflinge in Gruppen von einem Prüfungsausschuss, bestehend aus der oder dem Ausschussvorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern der Prüfungskommission, geprüft. Während die schriftliche Prüfung im Februar 2020 noch von Corona unbelastet stattfinden konnte, musste die für Ende März geplante mündliche Prüfung verschoben und im Juni nachgeholt werden. Bis dahin galt es, in enger Abstimmung mit dem wegen der Corona-Pandemie im DPMA eingerichteten Notfallstab Hygienekonzepte zu entwickeln und eine Vielzahl von Fragen zu klären. Räume mussten vermessen und die Anzahl der maximal zugelassenen Prüflinge festgelegt werden, damit die geltenden Abstandsregeln eingehalten werden konnten. Unter strengen Hygieneauflagen konnten schließlich alle weiteren Prüfungen im Jahr 2020 wie geplant stattfinden.

Zum 1. April 2020 übernahm Frau Ingrid Kopacek, Richterin am Bundespatentgericht, den Vorsitz der Prüfungskommission für Patentanwälte. Sie folgt damit auf Frau Elisabeth Klante, ehemals Vorsitzende Richterin am Bundespatentgericht, die nach Eintritt in den Ruhestand das Amt der Vorsitzenden der Prüfungskommission für Patentanwälte zum 31. März 2020 abgegeben hat.

Detaillierte Informationen zur Patentanwaltsausbildung und -prüfung finden Sie auch auf unseren Internetseiten und unter www.patentanwalt.de

Eine detaillierte Statistik zum Patentanwalts- und Vertreterwesen finden Sie im Kapitel „Statistik“.

Ablauf der Ausbildung

naturwissen­schaftliches oder technisches

Universitätsstudium

+ 1 Jahr (Berufs-)Erfahrung im technischen Bereich
fast 3-jährige

Ausbildung

bei einer Patentanwältin / einem Patentanwalt und beim DPMA und Bundespatentgericht

Patentanwalts­prüfung

schriftlicher Teil (4 Klausuren) + mündlicher Teil
Icon akademischer Hut
Prüfung bestanden
Sie dürfen sich Patentassessorin / Patentassessor nennen