Überblick Entwicklung und Herkunft der Markenanmeldungen
Im Jahr 2020 erreichten uns 89.438 Markenanmeldungen, ein Plus von 13,5 % zum Vorjahr (78.831 Anmeldungen). Die nationalen Anmeldungen stiegen sogar um 14,9 % von 73.635 Anmeldungen auf 84.619. Nur die internationalen Registrierungsgesuche, die uns von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) übermittelt wurden, gingen von 5.196 auf 4.819 zurück (- 7,3 %).
Mitten in der Corona-Pandemie erreichten die Markenanmeldungen damit den höchsten Stand der letzten 20 Jahre. Mit 60.425 Eintragungen in das elektronische Register erreichte das DPMA sogar einen absoluten Höchststand.
Auch beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) war 2020 ein gutes Jahr. Die Zahl der Anmeldungen dort stieg um 10,2 % auf insgesamt 176.961. Die Anzahl der Anmeldungen aus Deutschland beträgt 24.990, auch dies eine Steigerung um gut 10 %.
Bei den ausländischen Direktanmeldern in Deutschland sticht China mit 2.253 Anmeldungen (Vorjahr 2.102) erneut heraus. Verglichen mit den USA mit 778 Anmeldungen (Vorjahr 625) auf Platz 2 meldet China fast dreimal so viele Marken in Deutschland an.
Die Dienstleistungsklasse 35 (Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten) wurde im Jahr 2020 am häufigsten beansprucht, nämlich bei 29.378 Anmeldungen, ein Plus von 11,6 % im Vergleich zu den 26.332 Nennungen des Vorjahres. Mit 20.728 Nennungen folgen die Klasse 41 (Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten) auf Platz 2 (+ 7,9 %) und die Klasse 9 (Elektronische Apparate und Instrumente; Computerhardware; Software; optische Geräte) mit 16.338 Nennungen auf dem dritten Platz (+ 15,0 %).
Große Steigerungen zeigen sich mit 48,3 % in der Klasse 10 (Medizinische Apparate und Instrumente; orthopädische Artikel) und mit 30,6 % in der Klasse 5 (Pharmazeutische Erzeugnisse; Verbandmaterial; Desinfektionsmittel; Nahrungsergänzungsmittel). Dies ist nicht ganz unerwartet, da in diese Klassen unter anderem medizinische Gesichtsmasken und Medikamente sowie Impfstoffe fallen. Wegen der verordneten Maßnahmen im Rahmen der Pandemiebekämpfung lässt sich dann auch leicht erklären, warum die Klasse 43 (Verpflegung und Beherbergung von Gästen) stagniert (+ 0,1 %), während fast alle anderen Klassen dem Gesamttrend entsprechend Steigerungen aufweisen.
Eine ausführliche Übersicht zu den Klassen angemeldeter nationaler Marken finden Sie in unserem Statistikteil.
Die Stadtstaaten Hamburg und Berlin führen bei den Markenanmeldungen pro 100.000 Einwohner. So meldeten — statistisch betrachtet — in Hamburg 222 von 100.000 und in Berlin 162 von 100.000 Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2020 eine Marke an. Da viele Firmen ihren Sitz in großen Städten haben, ist dieses Ergebnis nicht ganz unerwartet und entspricht auch dem der Vorjahre. Von den großen Flächenländern sind Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen diejenigen mit den meisten Anmeldungen im Verhältnis zu 100.000 Einwohnern. Auch hier gab es in den letzten Jahren keine Änderungen.
Die Karte zeigt beim Überrollen mit der Mouse die Markenanmeldungen 2020, aufgeschlüsselt nach Bundesländern (Anmeldersitz).
Die Henkel AG & Co. KGaA und die Bayerische Motoren Werke AG (BMW) sind die beiden Unternehmen, die im Jahr 2020 die meisten Markeneintragungen verbuchen konnten, nämlich 92 und 90 Eintragungen. Auf Platz 3 liegt mit der DFO Global Performance Commerce Ltd. ein international im Bereich des E-Commerce tätiges Unternehmen, das 59 Markeneintragungen erreichte.
Eine ausführliche Übersicht zu den Unternehmen und Institutionen mit den meisten Markeneintragungen finden Sie in unserem Statistikteil.
Wie eingangs erwähnt kamen im Jahr 2020 über 60.000 Anmeldungen (60.425) zur Eintragung. Dies stellt gegenüber dem Vorjahr (55.025 Eintragungen) nicht nur eine erhebliche Steigerung dar, sondern ist die höchste Zahl an Eintragungen in einem Jahr, die wir jemals verzeichnen konnten.
Da die Zahl der Zurücknahmen und Zurückweisungen mit gut 12.000 Zurücknahmen und gut 6.000 Zurückweisungen recht konstant blieb, stieg jedoch die Zahl der offenen Verfahren deutlich an. Bedingt durch den starken Anstieg bei den Anmeldungen waren am Jahresende 2020 noch über 27.000 Verfahren offen, im Vorjahr waren es gut 21.000 Verfahren.
Sicherlich auch bedingt durch die Pandemie-Situation ist der Anteil der Online-Anmeldungen weiter gestiegen: 77,1 % der gesamten Anmeldungen nationaler Marken sind über die beiden Online-Anmeldewege DPMAdirektPro (20,4 %) und DPMAdirektWeb (56,7 %) eingegangen (absolut: 65.264). 2019 lag der Anteil bei 72,5 % (absolut: 53.365).
Daten | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
---|---|---|---|---|---|
Neuanmeldungen | 69.391 | 72.047 | 70.534 | 73.635 | 84.619 |
Eintragungen | 52.199 | 50.953 | 50.576 | 55.025 | 60.425 |
Zurückweisungen | 7.542 | 6.682 | 7.081 | 6.883 | 6.606 |
Durch eine geschickte Gestaltung der Nutzerführung im elektronischen Anmeldeprozess konnten zahlreiche formelle Fehler bei der Anmeldung vermieden werden. Das entlastet die Markenstellen bei der Prüfung der Anmeldungen. Die Einfachheit einer elektronischen Anmeldung kann jedoch auch zur vorschnellen Anmeldung einer Marke verführen. Ohne Überlegungen zur Schutzfähigkeit und einer Recherche nach älteren Rechten ist es zwar möglich, eine formell korrekte Anmeldung einzureichen, jedoch wenig hilfreich, wenn die Marke später nicht eingetragen werden kann oder nach einem erfolgreichen Widerspruch wieder gelöscht werden muss.
Auf unseren Internetseiten finden Sie viele Informationen zur Beurteilung der Schutzfähigkeit und zu den Online-Tools zur Recherche nach älteren Rechten.
Am Standort Jena bearbeiten etwa 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Markenverwaltung Folge- und Nebenverfahren nach der bestandskräftigen Eintragung einer Marke. Hierzu zählen insbesondere Verlängerungen, Umschreibungen, Verfügungsbeschränkungen, Lizenzverfahren und Löschungen. Daneben werden in der Markenverwaltung Prioritätsbescheinigungen, Heimatbescheinigungen und sonstige Registerauszüge gefertigt.
Am Jahresende 2020 waren 845.583 Marken im Register eingetragen. Die Zahl der Verlängerungen war mit 39.491 gegenüber dem Vorjahr (39.834) unverändert hoch. Bei den Markenlöschungen wegen Nichtverlängerung (44.799) war gegenüber dem Vorjahr (39.964) ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Die Zahl der Änderungen beim Inhaber, Vertreter oder der Zustellanschrift liegt mit 68.944 Umschreibungen nach der Markeneintragung leicht über dem Niveau des Vorjahres (68.944). Zu 32 Marken wurde eine Lizenz im Markenregister eingetragen. Erheblich an Bedeutung gewonnen haben die Fälle, in denen der Inhaber seine Bereitschaft erklärt, die Marke zu lizenzieren (12.258 Marken Ende des Jahres 2020 gegenüber 4.956 Ende 2019). Bei 6.195 Marken wurde bis Ende des Jahres 2020 die Veräußerungsbereitschaft erklärt (Stand Vorjahr: 2.428).
Weitere statistische Angaben zur Markenverwaltung finden Sie unter „Statistiken“.
Das Markengesetz ermöglicht es, dass jede Person gegen eine eingetragene Marke einen Löschungsantrag stellen kann. In dem gebührenpflichtigen Antrag muss ein Löschungsgrund angegeben werden. Ein Löschungsgrund kann die Nichtbenutzung einer Marke sein, im Markengesetz „Verfall“ genannt. Das Verfallsverfahren kann nunmehr – mit Antragstellung ab 1. Mai 2020 – auch dann vollständig im DPMA durchgeführt werden, wenn der Markeninhaber dem Antrag auf Erklärung des Verfalls und Löschung seiner Marke widerspricht und wenn der Antragsteller eine Weiterverfolgungsgebühr in Höhe von 300 Euro zahlt. Bisher musste der Antragsteller seinen Antrag bei den ordentlichen Gerichten weiterverfolgen. Im Jahr 2020 sind 440 (Vorjahr 325) Anträge auf Verfall oder Schutzentziehung eingegangen. Davon wurde in 111 Fällen die Weiterverfolgung des Verfallsverfahrens vor dem DPMA beantragt.
Seit dem 1. Mai 2020 kann beim DPMA auch ein Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit und Löschung einer eingetragenen Marke – oder auf Schutzentziehung des auf Deutschland erstreckten Teils einer internationalen Registrierung – aufgrund eines entgegenstehenden älteren Rechts im Sinne der §§ 9 bis 13 MarkenG gestellt werden. Bisher konnte dieses Verfahren ausschließlich vor den ordentlichen Gerichten durchgeführt werden. Im Jahr 2020 sind 89 solcher Anträge eingegangen.
Ein weiterer Löschungsgrund ist das Vorliegen eines absoluten Schutzhindernisses im Zeitpunkt der Anmeldung. Im Jahr 2020 gab es 240 (Vorjahr 214) solcher Anträge. Ein absolutes Schutzhindernis kann vorliegen, wenn der angegriffenen Marke im Zeitpunkt der Anmeldung die Unterscheidungskraft gefehlt hat oder sie eine beschreibende Angabe war. Ein weiteres absolutes Schutzhindernis sind bösgläubige Markenanmeldungen; dieses Vorbringen hatten 107 (Vorjahr 85) Anträge zum Gegenstand und damit ca. 45 % aller Löschungsanträge wegen absoluter Schutzhindernisse. Eine Markenanmeldung ist bösgläubig, wenn der Markeninhaber oder die Markeninhaberin mit der Anmeldung andere in wettbewerbswidriger Weise behindern wollte.
Durch die neuen Zuständigkeiten des DPMA im Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren ist damit die Zahl der inhaltlich zu entscheidenden Anträge von 214 im Jahr 2019 auf 440 im Jahr 2020 gestiegen. Da nach der gesetzlichen Konzeption dieser Verfahren die Entscheidung stets von einer Markenabteilung in der Besetzung mit drei Juristen zu treffen ist, stellt dies eine beträchtliche Herausforderung dar, der wir mit einer personellen Verstärkung begegnen werden.
Kurz erklärt Wenn alle nur noch „Wedges“ sagen
Ob bei Kartoffelspalten oder anderen Alltagsprodukten: Markennamen, die in den allgemeinen Sprachgebrauch übergehen, können zu Gattungsbezeichnungen werden — und so ihren Schutz verlieren.
Kornspitz, Tempo, Walkman, Flip-Flop – Eingetragene Marke oder schon Gattungsbezeichnung?
Bei all diesen Beispielen handelt es sich um geschützte Markennamen. Marken können sich im Laufe der Zeit jedoch zu Gattungsbezeichnungen beziehungsweise gebräuchlichen Bezeichnungen entwickeln. Das ist der Fall, wenn die Marke im betroffenen Geschäftsgebiet nur als allgemein gebräuchliche Bezeichnung für alle Waren oder Dienstleistungen einer bestimmten Art unabhängig von deren betrieblicher Herkunft verstanden wird. Die eigentliche Hauptfunktion einer Marke, auf die Herkunft der Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen, ist dann nicht mehr gegeben.
Es liegt auf der Hand, dass Marken, die ihre Aufgabe, Produkte voneinander nach ihrer Herkunft zu unterscheiden, nicht mehr erfüllen können, auch keinen rechtlichen Schutz mehr beanspruchen dürfen. Deshalb sieht § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Markengesetzes vor, dass solche Marken auf Antrag gelöscht werden können. Dies wird vom Gesetz als „Löschung wegen Verfalls“ bezeichnet.
Wer seine Marke nicht verteidigt, dem droht die „Löschung wegen Verfalls“
Da es für den Markeninhaber natürlich sehr unerfreulich und oft sogar geschäftsschädigend ist, wenn ihm seine Marke wieder „weggenommen“ wird, gelten für eine solche „Löschung wegen Verfalls“ strenge Voraussetzungen. So verlangt das Gesetz, dass sich die Marke wegen des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zu einer gebräuchlichen Bezeichnung entwickelt hat. Verwendet der Inhaber seine Marke selbst als Gattungsbezeichnung, so ist er natürlich weniger schutzwürdig, als wenn er unbeteiligt ist. Auch Markeninhaber, die einer Entwicklung zur Gattungsbezeichnung tatenlos zusehen, dürfen nicht unbedingt damit rechnen, ihren Markenschutz zu behalten. Der Markeninhaber ist vielmehr verpflichtet, dem Verlust der Unterscheidungswirkung aktiv entgegenzuwirken. So sollte er beispielsweise konsequent das sogenannte R im Kreis-Symbol „®“ verwenden und Personen abmahnen, die die Marke als Gattungsbezeichnung verwenden.
Marke oder Gattungsbezeichnung? Wahrnehmung der „Verkehrskreise“ entscheidend
Eine weitere Voraussetzung für eine „Löschung wegen Verfalls“ ist, dass sich die Marke erst nach der Eintragung zu einer gebräuchlichen Bezeichnung entwickelt haben muss. War sie schon vorher eine Gattungsbezeichnung, bestehen die Löschungsmöglichkeiten wegen Nichtigkeit wegen Vorliegens eines Schutzhindernisses bei der Eintragung nach § 50 MarkenG. Für die Beurteilung ist die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Verfallsantrag maßgeblich. Dies sind die Verbraucher und Endabnehmer der Waren und Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen ist, sowie in der Regel auch die Hersteller, Händler, Zwischenhändler beziehungsweise Anbieter und Erbringer dieser Waren und Dienstleistungen. Dass sich die Marke zu einer gebräuchlichen Bezeichnung entwickelt hat, kann nur dann bejaht werden, wenn von den angesprochenen Verkehrskreisen nahezu alle die Marke als Gattungsbezeichnung wahrnehmen. „Nahezu alle“ bedeutet nach der Rechtsprechung, dass nur noch ein völlig unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise in der Marke einen Herkunftshinweis sieht.
Eine Löschung wegen Entwicklung zu einer Gattungsbezeichnung ist daher eher selten, kommt aber vor. So hat beispielsweise das Landgericht (LG) München festgestellt, dass sich die unter anderem für die Waren „tiefgefrorene oder zubereitete Kartoffeln“ eingetragene Marke „Wedges“ zu einer Gattungsbezeichnung für diese Waren, nämlich zu einem Synonym für das Wort „Kartoffelspalten“, entwickelt hat (LG München I, Urteil vom 09.05.2001, HKO 12/01, InstGE 2, 32, 37).
Nachgefragt Marken-Boom in der Corona-Krise
Die Leiterin der Hauptabteilung Marken und Designs, Barbara Preißner, erklärt, warum die Anmeldezahlen für Marken deutlich gestiegen sind.
Als sich die Corona-Pandemie im vergangenen Jahr mit all ihren wirtschaftlichen Folgen ausbreitete, rechneten Fachleute rasch auch mit Auswirkungen auf den Markenbereich. Üblicherweise gehe man in einer Rezession von rückläufigen Markenanmeldungen aus, analysierte der Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum im April. Das deckte sich mit unseren Erfahrungen etwa aus der Finanzkrise. Die Marke als Schutzrecht ist traditionell sehr eng an die wirtschaftliche Entwicklung gekoppelt. Ein Jahr später lässt sich ein erstes Fazit ziehen. Mehr als fünf Prozent beträgt das Wirtschaftsdefizit laut dem Statistischen Bundesamt letztlich für 2020. Die Zahl der Markenanmeldungen entwickelte sich aber anders als man hätte erwarten können: Im vergangenen Jahr wurden nicht weniger, sondern deutlich mehr Marken angemeldet. Mit einem Plus von 13,5 Prozent verzeichneten wir sogar einen regelrechten Boom. Offenbar gab es Effekte, die der Rezession in diesem Bereich entgegenwirkten und auf die ich später noch eingehen werde.
Leistungsfähig dank E-Akte und Homeoffice
Zu Beginn der Pandemie war unser erster Gedanke: Wie können wir die Arbeitsfähigkeit unserer Bereiche sicherstellen? Glücklicherweise traf uns die neue Situation nicht völlig unvorbereitet: Im DPMA und insbesondere auch im Markenbereich ist Arbeit von zu Hause aus seit Jahren gang und gäbe. Mit der vor sechs Jahren eingeführten elektronischen Akte für Markenverfahren haben wir ein Arbeitsmittel, mit dem wir auch dezentral gut arbeiten können. Die vorhandenen Telearbeitsplätze wurden in relativ kurzer Zeit um etliche mobile Arbeitsplätze mit Notebooks ergänzt. Dass wir die Arbeitsfähigkeit so schnell und so durchgehend gewährleisten konnten, war für uns doppelt wichtig. Die Personalsituation im Markenbereich ist ohnehin angespannt. Und dann zeichnete sich wie schon erwähnt nach einiger Zeit ein Zuwachs an Anmeldungen ab.
Markenschutz im Online-Handel immer wichtiger
Was aber führte zu diesem Boom? Wir glauben, dass hier mehrere Gründe zusammenkamen: So hat die Pandemie sich als Treiber der Digitalisierung und Computertechnik erwiesen, der zu einer starken Zunahme des Online-Handels geführt hat. Deshalb sahen sich offenbar immer mehr Anbieter gezwungen, Produkte und Dienstleistungen markenrechtlich schützen zu lassen – nicht zuletzt vielleicht auch wegen der Anforderungen von Handelsplattformen wie beispielsweise Amazon und Ebay. Sehr hoch war das Bedürfnis nach Schutzrechten auch in den Waren- und Dienstleistungsklassen „Pharmazeutische Erzeugnisse“, „Medizinische Apparate und Instrumente“ sowie „Bekleidung und Schuhwaren“. Einen nicht ganz unerheblichen Beitrag zu dem Gesamtergebnis dürfte schließlich auch der Anstieg von Markenanmeldungen aus China für den Geltungsbereich Deutschland geleistet haben, den wir seit Jahren verzeichnen. Ich persönlich glaube auch, dass die Möglichkeit, eine Marke über das Internet anzumelden, zum Boom beigetragen hat. Eine solche Online-Anmeldung lässt sich auch während der Pandemie komfortabel vom Homeoffice aus einreichen. Entsprechend dem langjährigen Trend und besonders deutlich ist der Anteil der Online-Anmeldungen weiter gestiegen.
Wir sind jedenfalls stolz darauf, dass wir alles in allem sehr gut mit der Situation zurechtgekommen sind. Unsere Erledigungszahlen sind in geringerem Maß gestiegen als die Anmeldungen. Das bedeutet aber natürlich auch, dass wir wegen der gestiegenen Anmeldezahlen Rückstände aufgebaut haben. Eine sehr kurzfristige Eintragung nach der Anmeldung einer Marke können wir daher zurzeit nicht garantieren. Ob sich die Trends im laufenden Jahr fortsetzen, bleibt abzuwarten. Sicher ist aber, dass wir weiter alles daransetzen werden, unseren Kundinnen und Kunden die bestmöglichen Dienstleistungen zu bieten.
Im Fokus Traditionsmarken aus dem Osten — Viel mehr als 40 Jahre DDR-Geschichte
Die DDR ist seit 30 Jahren Geschichte, doch sie leben weiter: fast 4.000 „Ostmarken“, die schon vor dem Mauerfall 1989 im Warenzeichenregister zu finden waren. Dabei haben einige dieser Marken eine lange Tradition. So gelten die „gekreuzten Schwerter“ als älteste deutsche Marke. Wir stellen hier einige Markengeschichten vor, noch mehr finden Sie auf unseren Internetseiten.
Die Brüder Friedrich und Wilhelm Nevoigt gründeten am 1. Januar 1885 ihren ersten gemeinsamen Betrieb – sie starteten die Produktion eigens entwickelter Fahrräder unter der Schutzmarke „Diamant“. 1898 führten die Nevoigts die selbst entwickelte Doppelrollenkette ein; Fahrradketten funktionieren heute noch nach diesem Prinzip. Die bekannte Marke „Kopf über Fahrradlenker“ fand 1911 Eingang in das Warenzeichenregister.
„Sachsenkönig“ August der Starke (1670–1733) baute auf die Kunst der Alchimisten und ließ den jungen Johann Friedrich Böttger nach Dresden holen. Dieser versuchte zunächst vergeblich, aus einfachen Metallen Gold herzustellen. Zusammen mit dem kursächsischen Rat und Naturwissenschaftler Ehrenfried Walther von Tschirnhaus gelang es ihm 1707 ein rotes Feinsteinzeug herzustellen – das „Böttgersteinzeug“ – heute noch eingetragen als Wortmarke DD231494.
Ein Laborprotokoll vom 15. Januar 1708 belegt die Geburtsstunde des „Meissener Porzellans“: der ursprünglichen Mischung fügte man weißen „Colditzer Ton“ und Alabaster hinzu; es entstand das „weiße Gold“. So gründete August der Starke im Jahr 1710 die erste europäische Porzellanmanufaktur, die zunächst auf der Albrechtsburg in Meißen beheimatet war.
Die Rezeptur des „Meissener Porzellans“ wurde zunächst geheim gehalten. Obwohl die Belegschaft gefängnisähnlich überwacht wurde, gelang es dem Arkanisten Samuel Stöltzel, die Rezeptur zu entschlüsseln und mit dieser nach Wien zu fliehen. Dort entstand 1718 die zweite Porzellanmanufaktur Europas.
Damit man das „Meissener Porzellan“ zweifelsfrei identifizieren konnte, kennzeichnete die Manufaktur umgehend alle gefertigten Waren mit zwei gekreuzten Schwertern.
Neben dem gekreuzten Schwerterpaar waren bis 1730 auch Buchstabenfolgen üblich, beispielsweise
K.P.M. = Königliche Porzellan-Manufaktur
M.P.M. = Meissener Porzellan-Manufaktur
K.P.F. = Königliche Porzellan-Fabrik
Ab 1731 hatten sich die „gekreuzten Schwerter“ durchgesetzt. Nach Inkrafttreten des Reichsgesetzes zum Markenschutz ließ die Porzellan-Manufaktur Meissen ihre Marken am 20. Mai 1875 registrieren. Ab 1948 prägte man als zusätzliche Markierung in den Boden eines jeden Stückes „Meissener Porzellan“ ein Jahreszeichen. Somit lässt sich das Herstellungsjahr jedes Porzellanstücks zweifelsfrei belegen.
„Filinchen“ ist ein dünnes Waffelbrot aus Thüringen, das in der DDR sehr bekannt und beliebt war. Es wird auch heute noch in Apolda hergestellt und ist bundesweit erhältlich.
„Filinchen“ gehen auf den Bäckermeister Oskar Kompa zurück, der 1946 in Apolda ein kleines Geschäft eröffnete. 1956 wurde das Knusperbrot erstmalig produziert. Der Name „Filinchen“ entstand, weil Oskar Kompa seiner Jugendfreundin Felicitas (Kosename „Filinchen“) etwas ganz Besonderes backen wollte. Die Wortmarke DD624275 „Filinchen“ wurde am 19. Juni 1958 beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR angemeldet und am 2. September 1958 eingetragen. Oskar Kompa erfand für sein Knusperbrot außerdem eine spezielle Backform, die sich durch unregelmäßige Punkterhöhungen und Punktvertiefungen auszeichnet und so von einem waffelartigen Eindruck wegführt.
Die Geschichte der Schokoladenfabrik „Halloren“ geht bis auf das Jahr 1804 zurück: In Halle an der Saale gründete der Pfefferküchler Friedrich August Miethe eine kleine Konditorei und Honigkuchenbäckerei. Diese übernahm ab 1851 ein gewisser Friedrich David. Unter dem Namen „David und Söhne“ erlangte die Firma um die Jahrhundertwende ihren Ruf als Hersteller hochwertiger Pralinés.
Während des Zweiten Weltkriegs wurden in den Werkhallen Flugzeuge anstatt Schokolade gefertigt. Die Firma nahm jedoch kurz nach Kriegsende die Schokoladenproduktion wieder auf. 1950 folgten die Enteignung und der Zusammenschluss mit den Firmen Most und Diamalt zum „Kombinat Süßwaren“. Ein innerbetrieblicher Namenswettbewerb gab dem neuen Werk ab 1952 den Namen „VEB Schokoladenfabrik Halloren“. Der Name geht auf die Mitglieder der bis heute existierenden Bruderschaft der Salzwirker, die „Halloren“, zurück. Weltberühmt und beliebt sind die „Halloren-Kugeln“, die den Knöpfen der Salzwirker-Uniform nachempfunden sind.
Vor mehr als 160 Jahren im Schloss der Herrnhuter Brüdergemeine in der Oberlausitz entstanden, gilt der Herrnhuter Stern als Ursprung aller Weihnachtssterne.
Anfang des 19. Jahrhunderts leuchtete der erste Stern aus Papier und Pappe in den Farben Rot und Weiß in den Internatsstuben der Brüdergemeine. Von einem Erzieher im Mathematikunterricht gebaut, sollte er helfen, ein besseres geometrisches Verständnis zu vermitteln.
Die Gründung der Sternemanufaktur ist eng verbunden mit dem Namen des Buch- und Musikalienhändlers Pieter Henrik Verbeek, der in seiner Buchhandlung die ersten Sterne verkaufte. Er erfand am Ende des 19. Jahrhunderts den ersten stabilen, zusammensetzbaren Stern. Das Neue daran war ein durchbrochener Metallkörper mit Schienen, auf den die Papierzacken mit Metallrähmchen aufgeschoben werden konnten. Damit konnte man den Stern erstmalig zusammengelegt versenden. Heute produzieren 140 Mitarbeitende rund 700.000 Sterne im Jahr, die aus Herrnhut in die ganze Welt verkauft werden.
Am 17. November 1846 gründete Carl Zeiss in Jena eine optische Werkstatt. Bereits ein Jahr später begann er, einfache Mikroskope zu bauen. Bald wurde dem jungen Mechaniker klar, dass er nur im Zusammenspiel mit der Wissenschaft bei der Weiterentwicklung seiner Geräte erfolgreich sein würde. Hierfür gewann er 1863 den Physiker Ernst Abbe, Professor an der Universität in Jena. Das Unternehmen entwickelte sich rasch zu einem weltweit agierenden Hersteller optischer Geräte wie Ferngläser, Projektionsplanetarien oder Operationsmikroskopen.
Die erste Marke wurde am 11. Mai 1904 beim Reichspatentamt angemeldet und am 24. Juni 1904 eingetragen. Seit 1906 kennzeichnete das Warenzeichen fast alle Geräte und Druckschriften. Anfänglich experimentierte man noch mit der Schriftdicke und der Form einzelner Buchstaben. Schon bald sollte sich aber eine einheitliche Form durchsetzen. Der Linsenrahmen wurde zum Markenzeichen für optische und feinmechanische Spitzenleistungen – bis heute.