Designs

Säulen-Diagramm: Eingetragene Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt 2017-2021

Jahr Eintragungen
2017 47.175
2018 47.647
2019 41.145
2020 37.131
2021 31.083
Eingetragene Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt

Die Zahl angemeldeter Designs ist gegenüber dem Vorjahr erneut gefallen. Im Jahr 2021 wurden 36.070 Designs in 5.741 Einzel- und Sammelanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht. Damit ist die Anzahl der angemeldeten Designs gegenüber dem Vorjahr um 10,1 %, die der Anmeldungen um 6,1 % gefallen. Im vergangenen Jahr konnten wir Anträge auf Eintragung in das Register für insgesamt 34.487 Designs abschließend bearbeiten. Die Designstelle in Jena trug davon 31.083 Designs in das Designregister ein; dies entspricht einem Anteil von 90,1 % der Erledigungen (2020: 89,8 %). Von der Möglichkeit, bis zu 100 Designs in einer Sammelanmeldung zusammenzufassen, hat unsere Anmelderschaft erneut regen Gebrauch gemacht: Im Jahr 2021 wurde bei 57,7 % der Anmeldungen dieses Angebot genutzt. Dabei wurden durchschnittlich rund zehn Designs in einer Sammelanmeldung angemeldet. Die Anmelder und Anmelderinnen können beantragen, dass die Veröffentlichung der Darstellungen eines eingetragenen Designs unterbleibt (Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe). Sie können dadurch Kosten sparen, weil sich die Anmeldegebühr reduziert. Allerdings genießen sie in dieser Zeit nur Schutz gegen Nachahmungen, die in Kenntnis der Designs in den Verkehr gebracht wurden. Auch endet der Designschutz in diesem Fall bereits nach 30 Monaten ab dem Anmelde- oder Prioritätstag, wenn er nicht durch Zahlung der Erstreckungsgebühr auf den vollen Schutz erstreckt und damit die Bekanntmachung der Wiedergabe beantragt wird. Der Anteil der angemeldeten Designs, bei denen die Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe beantragt wurde, ist leicht auf 19,5 % gefallen (2020: 24,1 %).

Zum Ende des Jahres 2021 waren 270.447 eingetragene Designs bei uns registriert.

Auch im Jahr 2021 wurden vermehrt Designanmeldungen mit Bezug zur Corona-Pandemie eingereicht, vor allem „Mund-Nasen-Schutze“, „Spuckschutze“ oder „Desinfektionsvorrichtungen“.

Mit einem Anteil von 91,1 % stammte auch im vergangenen Jahr der Großteil der bei uns eigetragenen Designs aus dem Inland, also von Anmelderinnen und Anmeldern mit Sitz in Deutschland (2020: 89,5 %). Damit hat sich der Anteil der eingetragenen Designs aus dem Ausland erneut leicht verringert. Insgesamt 2.385 eingetragene Designs kamen aus dem europäischen Ausland (2020: 3.507), 375 aus dem außereuropäischen Ausland (2020: 410). Die deutliche Mehrzahl der eingetragenen Designs aus dem Ausland stammte 2021 aus der Schweiz (909).

Eingetragene Designs 2021 nach Herkunftsländern
HerkunftsländerEingetragene DesignsAnteil in %
Deutschland 28.323 91,1
Schweiz 909 2,9
Italien 735 2,4
Österreich 303 1,0
Vereinigtes Königreich 172 0,6
China 138 0,4
Vereinigte Staaten 120 0,4
Tschechien 89 0,3
Polen 74 0,2
Japan 72 0,2
Sonstige 148 0,5
Insgesamt 31.083100

Von den insgesamt 28.323 im Jahr 2021 eingetragenen inländischen Designs kamen mit 32,4 %, die meisten aus Nordrhein-Westfalen (9.172 eingetragene Designs). Seit nunmehr 13 Jahren führt damit Nordrhein-Westfalen die Liste der Bundesländer an. Dahinter folgten 2021 Baden-Württemberg mit 4.869 eingetragenen Designs (17,2 %) und Bayern mit 4.853 eingetragenen Designs (17,1 %). Damit konnte Baden-Württemberg im Vergleich zum Vorjahr Bayern mit ein wenig mehr eingetragenen Designs überholen.

Die Karte zeigt beim Überrollen mit der Mouse die eingetragenen Designs 2021 und die eingetragenen Designs pro 100.000 Einwohnern sowie die prozentuale Veränderung, aufgeschlüsselt nach Bundesländern (Sitz des Inhabers).

Eingetragene Designs 2021 aufgeschlüsselt nach Bundesländern Karte Bundesländer Deutschland München Jena Berlin Hessen 1.351 -12,5 % 21/100.000 Einwohner Hamburg 719 +0,6 % 39/100.000 Einwohner Bremen 135 +37,8 % 20/100.000 Einwohner Brandenburg 150 -12,8 % 6/100.000 Einwohner Berlin 1.875 +8,3 % 51/100.000 Einwohner Bayern 4.853 -20,9 % 37/100.000 Einwohner Baden-Württemberg 4.869 -3,7 % 44/100.000 Einwohner Niedersachsen 1.729 -32,1 % 22/100.000 Einwohner Nordrhein-Westfalen 9.172 -13,3 % 51/100.000 Einwohner Schleswig-Holstein 925 +3,7 % 32/100.000 Einwohner Sachsen 953 -24,9 % 23/100.000 Einwohner Sachsen-Anhalt 220 -62,1 % 10/100.000 Einwohner Saarland 115 -62,7 % 12/100.000 Einwohner Rheinland-Pfalz 930 -16,5 % 23/100.000 Einwohner Thüringen 193 -30,6 % 9/100.000 Einwohner Mecklenburg-Vorpommern 134 -28,7 % 8/100.000 Einwohner
Eingetragene Designs pro 100.000 Einwohner, aufgeschlüsselt nach Bundesländern (Sitz des Inhabers)

Balken-Diagramm: Eingetragene Designs pro 100.000 Einwohner, aufgeschlüsselt nach Bundesländern 2021

Bundesland Eingetragene Designs pro 100.000 Einwohner
Nordrhein-Westfalen 51
Baden-Württemberg 44
Bayern 37
Berlin 51
Niedersachsen 22
Hessen 21
Sachsen 23
Rheinland-Pfalz 23
Schleswig-Holstein 32
Hamburg 39
Sachsen-Anhalt 10
Thüringen 9
Brandenburg 6
Bremen 20
Mecklenburg-Vorpommern 8
Saarland 12
Deutschland 34

Im Jahr 2021 wurden mit 8.192 (16,0 %) erneut die meisten Designs in der Warenklasse 6 (Möbel) eingetragen. Auf Platz 2 befand sich mit 10,4 % die Warenklasse 2 (Bekleidung und Kurzwaren), gefolgt von der Warenklasse 32 (Grafische Symbole und Logos, Zierelemente für Oberflächen, Verzierungen) mit 9,8 %. Ein Design kann mehrere Warenklassen beanspruchen, und so wurden die 31.038 eingetragenen Designs in 51.282 Warenklassen registriert. Die stärksten Warenklassen finden Sie in der folgenden Abbildung „TOP 5 Warenklassen“.

Top 5 Warenklassen
Warenklassen eingetragener Designs* 2021 beim DPMA
(* Ein Design kann mehreren Warenklassen zugeordnet sein.)

Das Balken-Diagramm zeigt die 2021 beim DPMA eingetragenen Designs in den Top 5 Warenklassen.

Top 5 Warenklassen
KlassenEingetragene DesignsVeränderung gegenüber 2020 in %
Kl. 6 Möbel 8.192 -9,6
Kl. 2 Bekleidung und Kurzwaren 5.343 -4,9
Kl. 32 Grafische Symbole, Logos, Zierelemente für Oberflächen, Verzierungen 5.043 -22,9
Kl. 26 Beleuchtungsapparate 4.035 -26,9
Kl. 25 Bauten und Bauelemente 3.422 -24,0

Ein eingetragenes Design kann — vom Tag der Anmeldung an — maximal 25 Jahre geschützt werden. In diesem Zeitraum können durch verschiedene Verfahren Änderungen der Registereintragung bewirkt werden:

  • Aufrechterhaltung beziehungsweise Löschung
    Eine Schutzperiode dauert fünf Jahre. Für die Verlängerung der Schutzdauer ist zum Ende einer jeden Schutzperiode eine Aufrechterhaltungsgebühr zu zahlen. Wird der Schutz nicht aufrechterhalten, löschen wir das eingetragene Design im Register.
  • Erstreckung
    Ist ein Design unter Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe und somit für eine Schutzdauer von zunächst nur 30 Monaten ab dem Anmelde- oder Prioritätstag eingetragen worden, kann der Inhaber oder die Inhaberin des eingetragenen Designs den Schutz durch Zahlung einer Gebühr auf die ersten fünf Jahre nach dem Anmeldetag erstrecken.
  • Umschreibung
    Ein Schutzrecht schreiben wir um, wenn es zum Beispiel von der Inhaberin oder dem Inhaber auf eine andere Person übertragen wird oder der Vertreter beziehungsweise die Vertreterin sich ändert.

Im Jahr 2021 wurden 19 Nichtigkeitsanträge gestellt (2020: 59). Der Nichtigkeitsantrag wird nach Eingang der Gebühr von 300 Euro und Prüfung weiterer Zulässigkeitsvoraussetzungen der Inhaberin beziehungsweise dem Inhaber des angegriffenen Designs zugestellt. Sofern dem Antrag nicht innerhalb eines Monats widersprochen wird, wird die Nichtigkeit ohne weitere Sachprüfung durch Beschluss der Designabteilung festgestellt oder erklärt und das betroffene Design nach Rechtskraft des Beschlusses aus dem Designregister gelöscht. Bei rechtzeitiger Erhebung des Widerspruchs prüft die Designabteilung die vorgebrachten Nichtigkeitsgründe (fehlende Designfähigkeit, fehlende Neuheit oder Eigenart; Ausschluss vom Designschutz; entgegenstehende ältere Rechte). Anschließend trifft die Designabteilung eine Entscheidung in einem Verfahren, das sich im Wesentlichen — auch für die Kostentragung — an der Zivilprozessordnung orientiert. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 28 Designnichtigkeitsverfahren abschließend erledigt (2020: 63).

Im Fokus Gutes Design schafft Vertrauen

Die Produktdesignerin und Jurorin Nadja Roth über Anziehungskraft auf den ersten Blick, Reibung zwischen Gestaltung und Technik — und den Wettbewerbsvorteil eingetragenen Schutzes

Porträtfoto Nadja Roth, Bild: Nadja Roth
Nadja Roth, Industrial Designer bei Siemens Healthineers und Mitglied der Jury des DesignEuropa Awards 2021

Als Designerin für Medizinprodukte begegnen mir nicht selten Menschen, die verwundert darüber sind, dass Design bei medizintechnischen Geräten überhaupt eine Rolle spielt. In erster Linie gehe es schließlich um die Funktion.

Ganz richtig, es geht um die Funktion. Aber ist Design nicht ein Teil eben dieser Funktion?

Was wäre eine perfekt funktionierende Maschinerie, die vom Nutzer auf Grund ihres komplexen und überfordernden Erscheinungsbildes nicht akzeptiert wird und in der Anwendung so kompliziert ist, dass sie schlichtweg nicht bedient werden kann? Trägt Design nicht entscheidend dazu bei, dass ein Produkt überhaupt nutzbar wird? Entscheidet nicht bereits der erste Blick darüber, ob wir uns mit einem Produkt näher beschäftigen wollen oder nicht?

Ich bin davon überzeugt, dass Design einen entscheidenden Teil zum Erfolg eines Produktes beitragen kann: Gutes Design kommuniziert, was ein Produkt ist, wie es funktioniert und leitet den Nutzer an. Es macht ein Produkt verständlich und nahbar. Design schafft Vertrauen. Design spiegelt Qualität und Wert des Produktes wider und hat die Kraft, die Markenidentität eines Unternehmens zu transportieren und nach außen zu tragen. Dies gilt nicht allein für alltägliche Produkte aus dem Consumer-Bereich, sondern auch für medizintechnische Produkte.

Gutes Design erleichtert die Reinigung medizinischer Geräte

ARTIS pheno in der Übersicht im Hybrid-OP, Bild: ARTIS pheno
ARTIS pheno, ein robotergesteuertes Angiographie-System, in der Übersicht im Hybrid-OP

Letztere stellen das Design dabei vor besondere Herausforderungen: Zahlreiche klinische, funktionale und sicherheitsrelevante Anforderungen müssen im Design berücksichtigt werden und schränken den Lösungsraum ein. Dies erfordert eine sehr enge und iterative Zusammenarbeit zwischen Design und Entwicklung, bei der sich beide Seiten schrittweise dem optimalen Zustand annähern und die Bedürfnisse beider Seiten gleichermaßen berücksichtigen. Diese Art der Zusammenarbeit ist durchaus von Reibung geprägt, bringt am Ende jedoch Produkte hervor, die sowohl technische als auch gestalterische Anforderungen erfüllen.

Speziell im Bereich der Medizintechnik gesellt sich zu diesen Anforderungen noch ein weiterer wichtiger Faktor, der mehr und mehr zur Designaufgabe geworden ist: Die hygienischen Eigenschaften eines Produktes sind entscheidend, wenn es darum geht gefährliche Krankenhauskeime zu reduzieren. Es gilt, Produkte zu schaffen, die wenig Möglichkeiten für Kontamination bieten und gut gereinigt werden können. Mithilfe überlegter Formgebung, gezielt angewendeter Oberflächentopologien und cleverer Detaillösungen wird das Design konsequent darauf ausgelegt, dem Nutzer die hygienegerechte Aufbereitung der Geräte zu erleichtern.

Grundsätzlich sollen medizintechnische Geräte den Anwender bei der professionellen Durchführung anspruchsvoller Aufgaben unterstützen. Softwarekomponenten in Form von User Interfaces sind oftmals fester Bestandteil multifunktionaler Produktlösungen und müssen nahtlos in das Design integriert werden. Bei der Gestaltung von Produkten mit umfangreichen Hardware- und Software-Anwendungen spielen Ergonomie, Usability und Learnability eine entscheidende Rolle. Derartig komplexe Produkte profitieren daher enorm von einem ganzheitlich aufgesetzten Designprozess, der sich am Nutzer orientiert und unterschiedliche Designdisziplinen vereint. Arbeiten Industriedesigner, Interaktionsdesigner und User Interface Designer in Einklang, können Produkte geschaffen werden, die sämtliche Nutzerbedürfnisse erfüllen und im besten Fall für ein positives Nutzererlebnis sorgen.

Wo sich Produkte technisch ähneln, können „weiche“ Faktoren entscheiden

In Zeiten, in denen sich Produkte technisch immer mehr annähern, spielen diese „weichen“ Eigenschaften und emotionalen Aspekte eines Produktes eine immer wichtiger werdende Rolle. Design und User Experience werden mehr und mehr zum Differenzierungsmerkmal und bieten Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten, sich vom Wettbewerb abzuheben.

Diesen Marktvorteil gilt es zu schützen. Neben Patenten, Gebrauchsmustern und Marken, haben Unternehmen — egal ob groß oder klein — die Möglichkeit, ihre Designs mit Hilfe des Designschutzes vor Nachahmung zu schützen und sich somit einen Wettbewerbsvorteil zu sichern. Voraussetzung hierfür ist, dass das Design neu ist und Eigenart hat.

Im Rahmen der DesignEuropa Awards 2021 hatte ich als Jurymitglied in einer international und interdisziplinär aufgestellten Jury die Möglichkeit, mich mit anderen Fachleuten dazu auszutauschen, was gutes Design ausmacht. Gemeinsam haben wir die Designqualität von Produkten mit eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern aus unterschiedlichsten Branchen bewertet. Allein die Bandbreite der eingereichten Produkte zeigt, dass Design zu einem immer wichtigeren Wirtschaftsfaktor wird — ganz unabhängig von Branche, Größe und Komplexität des Produktes.

Design spielt in jedem Fall eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die vielfältigen Anforderungen, die an ein Produkt gestellt werden, zu verbinden und in ein erfahrbares Produkt zu übersetzen. Ein Produkt, das möglichst positive Emotionen hervorruft und das wir möglicherweise sogar ins Herz schließen.

ARTIS pheno im Einsatz in der Klinik, Bild: ARTIS pheno
ARTIS pheno in Aktion im klinischen Umfeld