Um die Qualität der patentanwaltlich erbrachten Dienstleistungen sicherzustellen, absolvieren angehende Patentanwältinnen und Patentanwälte nach Abschluss eines technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums sowie einer einjährigen praktisch-technischen Tätigkeit in der Regel eine etwa dreijährige Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Während dieser Zeit durchlaufen sie insgesamt drei Stationen. Den ersten und mit einer Dauer von mindestens 26 Monaten längsten Ausbildungsabschnitt verbringen die Kandidatinnen und Kandidaten bei einer Patentanwältin oder einem Patentanwalt in einer Kanzlei oder bei einer Patentassessorin oder einem Patentassessor in der Patentabteilung eines Unternehmens. Die nächsten beiden Ausbildungsabschnitte bilden das sogenannte Amtsjahr. Dieses setzt sich aus zwei Monaten Ausbildung beim DPMA sowie sechs Monaten beim Bundespatentgericht zusammen. Ein verpflichtendes Studium im allgemeinen Recht, welches die Kandidatinnen und Kandidaten in der Regel parallel zur Ausbildung durch einen eigens eingerichteten Studiengang an der Fernuniversität Hagen abschließen, rundet die Qualifikation ab.
Am Ende ihrer Ausbildung legen die Kandidatinnen und Kandidaten die Patentanwaltsprüfung ab. Diese besteht aus vier schriftlichen Klausuren sowie einem mündlichen Teil. Wer nach Abschluss seines Studiums eine langjährige Beratungs- oder Vertretungstätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes nachweisen kann, kann zu dieser Prüfung auch unmittelbar zugelassen werden. Auch in diesem Fall ist ergänzend ein Studium im allgemeinen Recht abzuschließen. Auch in diesem Fall ist ergänzend ein Studium im allgemeinen Recht mit Erfolg abzuschließen.
Ablauf der Ausbildung
Universitätsstudium
+ 1 Jahr (Berufs-)Erfahrung im technischen BereichAusbildung
bei einer Patentanwältin / einem Patentanwalt und beim DPMA und BundespatentgerichtPatentanwaltsprüfung
schriftlicher Teil (4 Klausuren) + mündlicher TeilPrüfung bestanden
Sie dürfen sich Patentassessorin / Patentassessor nennen
Bereits im Jahr 2020 stellte uns die Corona-Pandemie bei der Durchführung des Amtsjahrs vor erhebliche Herausforderungen. Die in dieser Zeit gesammelten Erfahrungen halfen uns auch 2021.
Unsere Lehrveranstaltungen konnten wir abermals ausschließlich per Videokonferenz anbieten, und die Präsenzzeiten im Rahmen der praktischen Ausbildung bei einer unserer Prüferinnen oder einem unserer Prüfer mussten wir erneut auf ein Minimum reduzieren. Dabei gelang es allen Ausbildenden dank ihrer Flexibilität und ihres Einsatzes, den Kandidatinnen und Kandidaten auch unter erschwerten Bedingungen einen größtmöglichen Einblick in die praktische Arbeitsweise des DPMA zu gewähren.
Die Rahmenbedingungen, unter denen Ausbildung und Prüfung 2021 möglich waren, haben wir fortlaufend geprüft und entsprechend der Inzidenz- und geltenden Rechtslage kurzfristig angepasst. So mussten wir in der Hochphase der zweiten Infektionswelle die für Februar 2021 angesetzte schriftliche Patentanwaltsprüfung zum Schutz aller Beteiligten verschieben. Mit einem entsprechenden Hygienekonzept konnten wir die Prüfung bereits Ende März 2021 nachholen; der mündliche Teil fand im Mai statt. Auch die beiden weiteren Prüfungstermine führten wir erfolgreich durch.
Im Jahr 2021 ließen wir 131Kandidatinnen und Kandidaten zur Patentanwaltsausbildung zu. Damit stieg die Zahl der Zulassungen geringfügig im Vergleich zum Vorjahr.
Von 174 Prüflingen absolvierten 166 erfolgreich die Prüfung. Die so genannte Europäische Eignungsprüfung nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG) legten zwei Personen erfolgreich ab.
Note | Teilnehmerinnen/Teilnehmer Angaben in Prozent |
---|---|
sehr gut | 0,00 % |
gut | 3,45 % |
vollbefriedigend | 27,60 % |
befriedigend | 46,55 % |
ausreichend | 17,80 |
nicht bestanden | 4,60 % |
Gesamt | 100,0 % |
Neben der Ausbildung und Prüfung künftiger Patentanwältinnen und Patentanwälte sind wir als DPMA nach dem Berufsbildungsgesetz auch für die Berufung der Mitglieder des bei der Patentanwaltskammer gebildeten Berufsbildungsausschusses für Patentanwaltsfachangestellte zuständig. Mit Wirkung zum 11. Oktober 2021 beriefen wir für die Dauer von vier Jahren neue Mitglieder. Der Ausschuss besteht aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Lehrenden an Berufsschulen. Er befasst sich mit allen wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit der Ausbildung und Prüfung von Patentanwaltsfachangestellten.
Detaillierte Informationen zur Patentanwaltsausbildung und -prüfung finden Sie auch auf unseren Internetseiten und unter www.patentanwalt.de
Eine detaillierte Statistik zum Patentanwalts- und Vertreterwesen finden Sie im Kapitel „Statistik“.