Bereich DPMA

Patentanwalts­ausbildung

Patentanwältinnen und Patentanwälte helfen, die neuesten technischen und naturwissenschaftlichen Entwicklungen zu schützen und deren Schutz durchzusetzen. An der Schnittstelle zwischen Technik und Recht tragen sie mit ihrem Fachwissen entscheidend zum Erfolg einer technischen Innovation, einer Marke oder eines Designs bei. An künftige Patentanwältinnen und Patentanwälte werden deshalb sowohl vom Gesetzgeber als auch von Erfinderinnen und Erfindern beziehungsweise Unternehmen hohe Anforderungen gestellt.

Ordner und Fachliteratur auf Schreibtisch

Die angehende Patentanwältin beziehungsweise der angehende Patentanwalt muss zunächst ein technisches oder naturwissenschaftliches Hochschulstudium abschließen und eine einjährige praktische technische Tätigkeit absolvieren. Daran schließt sich eine etwa dreijährige Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes an. Alternativ kann nach einer langjährigen entsprechenden Beratungs- oder Vertretungstätigkeit unmittelbar die Patentanwaltsprüfung abgelegt werden. In beiden Fällen wird das für die Tätigkeit einer Patentanwältin beziehungsweise eines Patentanwalts erforderliche juristische Grundlagenwissen durch ein verpflichtendes Studium im allgemeinen Recht an der FernUniversität Hagen vermittelt.

Ablauf der Ausbildung

naturwissen­schaftliches oder technisches

Universitätsstudium

+ 1 Jahr (Berufs-)Erfahrung im technischen Bereich
fast 3-jährige

Ausbildung

bei einer Patentanwältin / einem Patentanwalt und beim DPMA und Bundespatentgericht

Patentanwalts­prüfung

schriftlicher Teil (4 Klausuren) + mündlicher Teil
Icon akademischer Hut
Prüfung bestanden
Sie dürfen sich Patentassessorin / Patentassessor nennen

Die Patentanwaltsausbildung gliedert sich in drei Abschnitte und beginnt mit der Zulassung als Patentanwaltskandidatin oder — kandidat durch das DPMA. Den ersten und mit mindestens 26 Monaten längsten Ausbildungsabschnitt absolvieren die Kandidatinnen und Kandidaten in einer Patentanwaltskanzlei oder in der Patentabteilung eines Unternehmens. Die beiden sich daran anschließenden Ausbildungsabschnitte — das sogenannte Amtsjahr — verbringen sie in den Patent- und Markenabteilungen des DPMA (zweiter Ausbildungsabschnitt) sowie in den Marken- und Technischen Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts (dritter Ausbildungsabschnitt). Am Ende ihrer Ausbildung legen die Kandidatinnen und Kandidaten die Patentanwaltsprüfung ab. Diese besteht aus vier schriftlichen Klausuren sowie einem mündlichen Teil.

Das DPMA ist für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Ausbildung und Prüfung der künftigen Patentanwältinnen und Patentanwälte zuständig. Wir entscheiden darüber, wer aufgrund seiner bisherigen Qualifikation zur Patentanwaltsausbildung beziehungsweise -prüfung zugelassen werden kann, begleiten die Kandidatinnen und Kandidaten während ihrer Ausbildung, organisieren das im Februar, Juni und Oktober eines jeden Jahres beginnende Amtsjahr sowie die ebenfalls dreimal jährlich stattfindenden Prüfungen.

In den vergangenen Jahren zeigt sich verstärkt, dass die Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung oder Prüfung immer komplexer wird. Die Hochschullandschaft unterliegt einem stetigen Wandel, die Vielfalt der angebotenen Studiengänge nimmt zu.

Interdisziplinäre Studiengänge sind beliebt: Regelmäßig bewerben sich Absolventinnen und Absolventen mit Abschlüssen im Wirtschaftsingenieurwesen, Vertriebsingenieurwesen oder der Computerlinguistik. Mit Blick auf die gesetzliche Anforderung eines technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums müssen wir daher vermehrt über Grenzfälle entscheiden, die einer besonders eingehenden Prüfung bedürfen.

Patentanwaltsprüfungen 2022

Ring-Diagramm: Ergebnisse der Patentanwaltsprüfungen 2022

NoteTeilnehmerinnen/Teilnehmer
gut 1
vollbefriedigend 33
befriedigend 90
ausreichend 37
nicht bestanden 7
Patentanwaltsprüfungen 2022
NoteTeilnehmerinnen/Teilnehmer
Angaben in Prozent
sehr gut 0,0 %
gut 0,6 %
vollbefriedigend 19,6 %
befriedigend 53,6 %
ausreichend 22,0 %
nicht bestanden 4,2 %
Gesamt 100 %

Für die Abnahme der Patentanwaltsprüfung wird beim DPMA die Prüfungskommission für Patentanwälte gebildet. Die Prüfungskommission besteht neben der oder dem Vorsitzenden und mindestens vier stellvertretenden Vorsitzenden aus mindestens 20 Richterinnen beziehungsweise Richtern des Bundespatentgerichts und Mitgliedern des DPMA sowie mindestens 40 Patentanwältinnen und Patentanwälten oder Patentassessorinnen und Patentassessoren.

Zum 1. Januar 2022 berief letztmalig das Bundesamt für Justiz eine neue Prüfungskommission für die dreijährige Amtszeit bis Ende 2024. Mit Wirkung ab dem 1. August 2022 ist die Zuständigkeit für die Neu- und Abberufung der Mitglieder der Prüfungskommission auf das DPMA übergegangen. Ab 2025 beträgt die Amtszeit der Mitglieder der Prüfungskommission fünf Jahre.

Die Zahl der Zulassungen zur Ausbildung ging im Jahr 2022 erstmals zurück. Insgesamt wurden 110 Patentanwaltskandidatinnen und -kandidaten vom DPMA zur Patentanwaltsausbildung zugelassen. Im Jahr 2021 waren es noch 138.

Von 168 Prüflingen absolvierten in den drei Prüfungsterminen 161 erfolgreich die Patentanwaltsprüfung.

Detaillierte Informationen zur Patentanwaltsausbildung und -prüfung finden Sie auch auf unseren Internetseiten.

Eine detaillierte Statistik zum Patentanwalts- und Vertreterwesen finden Sie im Kapitel „Statistik“.