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Ausbildungsplatz Fachinformatikerin/-informatiker (w/m/div) Fachrichtung Anwendungsentwicklung

Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet zum 1. September 2024 am Dienstort München einen Ausbildungsplatz im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf

Fachinformatikerin/Fachinformatiker (w/m/div)
Fachrichtung Anwendungsentwicklung
an.
Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker der Fachrichtung Anwendungsentwicklung entwickeln und programmieren spezifische Software. Sie testen bestehende Anwendungen, passen sie an und entwickeln anwen¬dungsgerechte Bedienoberflächen. Darüber hinaus beheben sie Fehler, beraten und schulen die Anwenderinnen und Anwender. Während ihrer Arbeit setzen sie die Methoden des Software-Engineerings sowie moderne Software ein und nutzen die gesamte Breite der aktuellen Informations- und Telekommu¬nikationstechnologien bis hin zu Multimediaanwendungen.

Im ersten Ausbildungsjahr finden parallel zur Berufsschule vertiefende IT- und Soft Skill-Schulungen in unserer Behörde statt. Zusätzlich setzen Sie sich mit den verschiedenen gewerblichen Schutzrechten auseinander. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr werden Sie in unserer IT-Abteilung eingesetzt und führen im Rahmen der IHK-Abschlussprüfung ein eigenständiges Projekt im Umfang von 35-70 Stunden durch.

Es handelt sich um einen Beruf, der sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der privaten Wirtschaft ausgeübt werden kann.

Sie bringen mit:

  • mindestens mittleren Bildungsabschluss
  • mindestens befriedigende Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathe
  • mindestens gute Leistungen im Fach Englisch
  • hohe Motivation und Lernbereitschaft
  • selbstständige und gewissenhafte Arbeitsweise
  • Fähigkeit zur Teamarbeit

Wir bieten Ihnen:

  • einen interessanten Ausbildungsplatz
  • eine spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • eine teamorientierte Arbeitsatmosphäre
  • flexible Arbeitszeiten
  • eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • ab dem zweiten Ausbildungsjahr Praktika in Deutschland und Europa
  • die Perspektive einer Weiterbeschäftigung nach erfolgreicher Ausbildung
  • gute Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten nach der Ausbildung
  • gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Im Anschluss an die Ausbildung und nach einer dreijährigen Berufserfahrung können sich besonders qualifizierte und leistungsstarke Beschäftigte um die Teilnahme an dem Vollzeitstudiengang Informatik (B. Sc.) an der Universität der Bundeswehr München bewerben. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und anschließender 1,5-jähriger Beschäftigung in einer entsprechenden Tätigkeit im vergleichbar gehobenen Dienst kann die Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundesverwaltung erlangt werden.

Die Ausbildungsvergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).

Die Allianz für Aus- und Weiterbildung der Bundesregierung soll vor allem nach dem Schulabschluss eine erste Berufsausbildung ermöglichen. Andere Bewerberinnen und Bewerber werden daher nachrangig berücksichtigt.

Wir verstehen uns als familienfreundlicher Arbeitgeber und begrüßen daher auch Bewerbungen von Menschen mit Familienpflichten. Wir gewährleisten die berufliche Gleichstellung und freuen uns über Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts. Zur Förderung der Gleichberechtigung im Beruf wünschen wir uns insbesondere Bewerbungen von Frauen. Bei gleicher Eignung berücksichtigen wir Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt.

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf und die letzten drei Zeugnisse u.a.) bis spätestens 31. August 2023 bevorzugt elektronisch an:

Azubibewerbungen@dpma.de

oder an:

Deutsches Patent- und Markenamt
Sachgebiet 4.1.1.c/d
Zweibrückenstraße 12
80331 München

Personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, verarbeiten wir im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz (Art. 6 Abs. 1 lit. b, (Art. 88 DSGVO, § 26 BDSG, § 106 BBG) zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Nähere Informationen zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf der Seite Datenschutzhinweise für Bewerberinnen und Bewerber und bei unserer Datenschutzbeauftragen Parastou C. Münzing (datenschutz@dpma.de).

Stand: 06.07.2023