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Geografische Herkunftsangaben

Hände reichen Tomaten

Lebensmittel und Agrarprodukte schützen lassen

Bestimmte Lebensmittel und Agrarprodukte, wie beispielsweise Obst und Gemüse, Fisch, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Käse, Backwaren und Bier, können als geografische Herkunftsangaben geschützt werden. Dabei handelt es sich um ein europaweites Schutzrecht. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2024/1143 (vormals Verordnung (EU) Nr. 1151/2012) mit den deutschen Ausführungsbestimmungen in §§ 130-136 MarkenG.

Man unterscheidet zwei Schutzkategorien, nämlich

  • geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.), z.B. "Allgäuer Sennalpkäse"
  • geschützte geografische Angaben (g.g.A.), z.B. "Thüringer Rostbratwurst"

In beiden Fällen muss es sich um einen Namen handeln, den Sie zur Bezeichnung Ihres Produkts verwenden. Ihr Produkt selbst muss aus einem bestimmten Ort, aus einer bestimmten Gegend oder aus einem bestimmten Land kommen. Wesentliche Schutzvoraussetzung ist der Zusammenhang zwischen den Eigenschaften Ihres Produkts und dessen Herstellung im Herkunftsgebiet.

Bei der Ursprungsbezeichnung muss dieser Zusammenhang besonders eng sein, d.h. alle Produktionsschritte müssen in dem fraglichen Gebiet erfolgen. Bei der geografischen Angabe reicht es hingegen aus, wenn einer der Produktionsschritte in dem Herkunftsgebiet stattfindet und die Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft des Erzeugnisses wesentlich auf diesen geografischen Ursprung zurückzuführen ist.

Logos zu den Herkunftsangaben

Der Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe/Ursprungsbezeichnung ist beim DPMA einzureichen. Die Prüfung erfolgt zweistufig, zunächst durch das DPMA und anschließend durch die EU-Kommission, die auch die Eintragung vornimmt. Nähere Informationen hierzu finden Sie im pdf-Datei Merkblatt über den Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen (W 7729).

Geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen sind als absolute Schutzhindernisse im markenrechtlichen Anmelde- bzw. Nichtigkeitsverfahren sowie als Widerspruchsgründe im markenrechtlichen Kollisionsverfahren zu berücksichtigen.

Künftiger Schutz für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse

Geografische Angaben betreffen den Namen von Erzeugnissen mit Ursprung in einem bestimmten räumlichen Gebiet, deren bestimmte Qualität, Ansehen oder andere Eigenschaften auf diesen besonderen Ursprung zurückzuführen sind. Die externer Link Verordnung (EU) 2023/2411 erweitert den Schutz geografischer Angaben auf EU-Ebene, der bisher nur für Weine, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse galt, auf industrielle und handwerkliche Erzeugnisse. Ziel der Verordnung ist es, regionales Handwerk und traditionelle Industrie zu fördern, Nachahmungen zu verhindern und den wirtschaftlichen Wert der Erzeugnisse zu sichern. Die Verordnung schafft zudem europaweit einheitliche Standards für Registrierung und Schutz, die ab Dezember 2025 anwendbar sein sollen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie externer Link hier.

Wo können Sie nach geschützten geografischen Herkunftsangaben recherchieren?

Die Datenbank der Europäischen Kommission externer Link eAmbrosia enthält alle geschützten Angaben für Wein, Lebensmittel und Spirituosen und führt die bisherigen Datenbanken "E-Baccus", "Door" und "E-Spirit-Drinks" zusammen. Gleiches gilt für die Ende November 2020 gestartete Datenbank des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) externer Link GIview, die sich weitgehend mit eAmbrosia deckt, jedoch keine Recherche nach geschützten traditionellen Spezialitäten zulässt.

Bilder: iStock.com/valentinrussanov, DPMA

Stand: 16.12.2024