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Klassifikation und Erzeugnisangabe
Jede Designanmeldung braucht eine Erzeugnisangabe
Eine Designanmeldung muss die Angabe der Erzeugnisse enthalten, in die das Design aufgenommen oder bei denen es verwendet wird. Werden mehrere Designs zu einer Sammelanmeldung zusammengefasst, muss für jedes angemeldete Design (mindestens) ein Erzeugnis angegeben werden. Die Erzeugnisangabe dient dem Zweck, eine Vorstellung des Einsatzbereichs des Designs zu vermitteln und somit das Design sinnvoll klassifizieren zu können.
Die Erzeugnisangabe und Klassifizierung eines Designs haben zunächst einen Ordnungscharakter und dienen dem Ziel, das Design im Register recherchierbar zu machen. Sie können aber auch Auswirkungen auf die Prüfung der Schutzvoraussetzungen, des Schutzgegenstands und Schutzumfangs eines eingetragenen Designs haben. Denn sie werden von den Gerichten in Verletzungs- oder Nichtigkeitsverfahren unter anderem als Hilfsmittel für
- die Auslegung von Designdarstellungen,
- die Recherche des vorbekannten Formenschatzes,
- die Identifikation des informierten Benutzers und der Fachkreise des betreffenden Sektors und
- die Gewichtung der Designmerkmale für die Bestimmung des Gesamteindrucks des betreffenden Designs
herangezogen.
Auf dieser Seite erhalten Sie die Informationen zu Erzeugnisangaben und Klassifikation bei Designanmeldungen sowie wichtige Praxistipps für Auswahl treffender Erzeugnisbegriffe.
Locarno-Klassifikation
Angemeldete Designs werden auf Grundlage der Klassifikation nach dem Abkommen von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle (Locarno-Klassifikation) klassifiziert, dem derzeit 62 Verbandsstaaten angehören. Hierbei handelt es sich um ein internationales Abkommen zur Harmonisierung der Klassifikation und Erzeugnisangaben. Die Locarno-Klassifikation umfasst derzeit insgesamt 32 Hauptklassen und 241 Unterklassen sowie ergänzende Erläuterungen zur Klassifikation und eine Liste von Erzeugnissen, die bereits einer Klasse zugeordnet sind.
Die Locarno-Klassifikation wird regelmäßig gepflegt und fortgeschrieben. Über Änderungen zur Locarno-Klassifikation entscheidet alle zwei Jahre der Sachverständigenausschuss, das Committee of Experts.
Amtliche Erzeugnisliste Design
Die Begriffe für die Erzeugnisangabe
finden Sie in der Erzeugnisliste Design. Für die Recherche in dieser Liste steht Ihnen die Suchmaschine zur Erzeugnisangabe kostenfrei zur Verfügung.
Die Erzeugnisliste Design basiert auf der alphabetischen Liste der Locarno-Klassifikation, ist aber mit fast 7.000 Begriffen deutlich umfangreicher und wird jährlich aktualisiert. Die Erzeugnisliste Design und die Einteilung der Klassen und Unterklassen werden jährlich in der jeweils gültigen Fassung im Bundesanzeiger bekannt gemacht und in Form von Excel-Tabellen auf der Internetseite des DPMA veröffentlicht. Die Erzeugnisliste Design ist außerdem die Datenbasis für unsere elektronischen Anmeldedienste.
Was müssen Sie bei der Auswahl zutreffender Erzeugnisbegriffe beachten?
Die Auswahl der Erzeugnisbegriffe muss sich nach dem Hauptverwendungszweck Ihres Designs richten. In der Regel genügt hierfür die Angabe eines Begriffs. Manchmal kann es jedoch Sinn machen, mehrere Begriffe anzugeben, um die bestimmungsgemäße Verwendung des Designs umfassend abzubilden. Dies ist beispielsweise bei multifunktionalen Produkten der Fall. Hierfür können Sie bis zu fünf Begriffe angeben, die auch unterschiedlichen Klassen angehören dürfen.
Bei der Auswahl der Erzeugnisbegriffe sollten Sie darauf achten, dass die Erzeugnisangabe plausibel und so konkret wie möglich ist. Dass heißt, Ihr Design muss – gemessen an den Designdarstellungen – mit der Erzeugnisangabe recherchierbar sein. Entscheidend ist also, was für einen Gegenstand die Darstellungen zeigen und als was dieser verwendet wird. Es sollte der Begriff ausgewählt werden, der am konkretesten die hauptsächliche Verwendung des Gegenstands vermittelt.
Wichtig ist hierbei auch, dass unter den Begriff „Gegenstand“ nicht nur physische Produkte (bspw. Möbelstücke oder Fahrzeuge) fallen, sondern auch nicht-physische Erzeugnisse (bspw. Logos, Grafiken oder grafische Benutzeroberflächen).
Beispiele für Erzeugnisangaben
Möchten Sie beispielsweise ein Logo oder eine Grafik schützen, wählen Sie als Erzeugnisangabe den Begriff “Logo“ oder den Begriff „Grafiken“ aus der Klasse 32-01, auch wenn Sie diese Grafik später auf physischen Gegenständen (bspw. Tassen, Bekleidungsstücke oder Verpackungen) aufbringen möchten. Möchten Sie hingegen das Produkt, auf dem die Grafik aufgebracht ist, schützen, geben Sie den Begriff für das Produkt selbst an:
Beispiele: Logo oder Grafik
Möchten Sie beispielsweise ein Logo oder eine Grafik schützen, wählen Sie als Erzeugnisangabe den Begriff “Logo“ oder den Begriff „Grafiken“ aus der Klasse 32-01, auch wenn Sie diese Grafik später auf physischen Gegenständen (bspw. Tassen, Bekleidungsstücke oder Verpackungen) aufbringen möchten. Möchten Sie hingegen das Produkt, auf dem die Grafik aufgebracht ist, schützen, geben Sie den Begriff für das Produkt selbst an:
Geben Sie Ihr Erzeugnis so konkret wie möglich an
Außerdem sollten Sie darauf achten, dass der Erzeugnisbegriff Ihr Produkt so treffend und konkret wie möglich beschreibt. Die allgemeineren Erzeugnisbegriffe, die in einigen Klassen zu finden sind, dienen nur dem Zweck, Gegenstände zu erfassen, für die es (noch) keinen konkreten Begriff gibt:
Drei Beispiele für konkrete Erzeugnisangaben (Designs 402023201412-0002, 402018203297-0001 und 402022201419-0002
Geben Sie also wie in den Beispielen am besten "Tischleuchten", "Sportschuhe" oder "Bratpfannen" an.
Kombinationserzeugnis oder ein Set von Gegenständen als ein Design schützen
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Kombinationserzeugnis bzw. ein Set von Gegenständen als ein Design zu schützen, sofern diese als zusammengehörig erkannt werden. Für manche Kombinationserzeugnisse wurden bereits zusammenfassende Erzeugnisbegriffe gefunden. In diesen Fällen genügt die Angabe dieses einen Begriffs. Sollte ein solcher Begriff nicht zur Verfügung stehen, empfiehlt sich – sofern dies praktikabel ist – die Angabe sämtlicher Erzeugnisse, die in dem Set beinhaltet sind.
Ein zusammenfassender Begriff genügt
Kombinationserzeugnis/ein Set von Gegenständen schützen - Beispiele:
Wie können Sie am besten nach Erzeugnisbegriffen recherchieren?
Am bequemsten können Sie in der Suchmaschine des DPMA nach einem passenden Erzeugnisbegriff recherchieren. Dafür wählen Sie im Drop-Down-Menü die Haupt- und ggf. Unterklasse aus, in die Ihr Design Ihrer Meinung nach am besten passt. So werden Ihnen als Suchergebnis sämtliche Erzeugnisbegriffe angezeigt, die dort zur Verfügung stehen:
Oft empfiehlt es sich, auch einen Blick in die Gesamtübersicht der in Betracht kommenden Hauptklasse zu werfen. Dort bekommen Sie nicht nur alle in der Klasse bestehenden Unterklassen und die jeweiligen Erzeugnisbegriffe angezeigt, sondern zudem werden in dieser Gesamtübersicht auch die klärenden und hilfreichen Anmerkungen zu jeder Klasse oder Unterklasse aufgeführt.
Alternativ haben Sie in der Suchmaschine die Möglichkeit, in einem freien Eingabefeld nach einem Suchbegriff zu recherchieren. Mit Hilfe der Wortstammsuche und Verknüpfungen zwischen verwandten Begriffen werden Ihnen die ermittelten Begriffe aus der Erzeugnisliste als Treffer angezeigt.
Und was tun Sie, wenn sie keinen passenden Erzeugnisbegriff finden?
Bei der Suche nach einer passenden Erzeugnisangabe können folgende Tipps hilfreich sein:
- Seien Sie kreativ mit den Begriffen, die den Verwendungsweck ihrer Designgestaltung vermitteln könnten. Oftmals existieren im allgemeinen Sprachgebrauch verschiedene Bezeichnungen für den gleichen Gegenstand (z.B. für gebackenes Eiweiß „Baisers“ und „Meringen“).
- Recherchieren Sie auch nach Oberbegriffen. Möglichweise steht aufgrund einer geringen Designdichte nur ein weitgefasster bzw. allgemeiner Begriff zur Verfügung.
- Nutzen Sie die Möglichkeit, ggf. mehrere Begriffe anzugeben, wenn dies sinnvoll ist, um den Hauptverwendungszweck Ihres Produkts eindeutig zu vermitteln. Hierfür kann das Design auch in verschiedene Klassen eingeordnet werden.
- In vielen Fällen kann auch eine Konkretisierung der Erzeugnisangabe durch eine ergänzende Beschreibung sinnvoll sein.
- Sollte im Einzelfall kein passender Erzeugnisbegriff recherchierbar sein, kann ein neuer Begriff in die Erzeugnisliste aufgenommen werden. Dies stimmt die Designstelle des DPMA vor der Eintragung Ihres Designs mit Ihnen ab.
Bild: iStock.com/vasabii, weitere Bilder: DPMA aus DPMAregister
Stand: 12.08.2024
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