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Die Datenabgabedienste des DPMA

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Aufgabe, gewerbliche Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs) zu erteilen, bzw. einzutragen, zu verwalten und zu veröffentlichen. Den Auftrag der Publikation erfüllt das DPMA mittels seiner im Internet verfügbaren Dienste DPMAregister und DEPATISnet.

Die Daten, die das DPMA auf diese Weise im Zusammenhang mit anhängigen Schutzrechtsverfahren publiziert, gibt das DPMA auf der Grundlage einer vertraglichen Regelung und gegen Erstattung der Bereitstellungskosten (Grenzkosten) auch an Dritte ab. Das DPMA berücksichtigt dabei datenschutzrechtliche Belange hinsichtlich personenbezogener Daten, zu deren Veröffentlichung das Amt gesetzlich verpflichtet ist.

Mit diesen Daten lassen sich beispielsweise eigene Schutzrechts-Datenbanken aufbauen. Durch die Möglichkeit zur Integration von Schutzrechtsdaten in solche Systeme und Dienste vereinfacht und fördert das DPMA die Verbreitung und Nutzung deutscher Schutzrechtsinformationen.

Sie haben folgende Möglichkeiten des Datenbezugs:

  • ständiger Zugang über eine Schnittstelle zu DPMAregister und zum Dokumentenarchiv DEPATISnet
  • Daten sämtlicher Schutzrechtsarten aus früheren Jahren (Backfiles)

Wer bezieht die Daten des DPMA?

Welche Firmen, Institutionen und Personen die Daten des DPMA beziehen oder bezogen haben, finden Sie in der
Übersicht der Datenbezieher.

Stand: 01.01.2020