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Markenschutz im Ausland

IR-Marken: Kontakt mit der WIPO nur noch auf elektronischem Weg möglich

Ab dem 1. Februar 2023 ist der Kontakt mit dem Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf nur noch elektronisch möglich. Dies gilt sowohl für Mitteilungen an als auch von der WIPO. Für Anmelder und Inhaberinnen von IR-Marken und deren Vertreter, Vertreterinnen bedeutet das, dass sie ihre E-Mail-Adresse bei der WIPO hinterlegt haben müssen. Wer das noch nicht getan hat, sollte der WIPO möglichst umgehend seine E-Mail-Adresse mitteilen.
Nähere Informationen finden Sie in der externer Link WIPO-Mitteilung zum Madrider System Nr. 19 vom 11. Mai 2022 zu Änderungen der Verwaltungsvorschriften.

Marken - national, europäisch oder international?

Eine nationale Markenanmeldung beim DPMA bietet Schutz für die Bundesrepublik Deutschland. Sie können eine Marke aber auch europaweit als Unionsmarke oder – auf der Grundlage einer Basismarke – international schützen lassen. Jedes dieser Schutzrechtssysteme hat Vor- und Nachteile. Wie diese Vor- und Nachteile im Einzelfall zu gewichten sind, muss der Anmelder für sich selbst entscheiden. Weil diese Entscheidung nicht immer leichtfällt, empfiehlt sich die Beratung durch einen erfahrenen Rechts- oder Patentanwalt.

Gute Gründe

Es gibt gute Gründe für eine nationale Markenanmeldung. Welche das sind, lesen Sie in unserem Infoblatt Gute Gründe für eine nationale Markenanmeldung.

So lassen Sie in der Europäischen Union Marken schützen

Die "Unionsmarke" ermöglicht einen einheitlichen Schutz für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im spanischen Alicante ist für die Eintragung zuständig. Die Schutzdauer der Unionsmarke beträgt zunächst zehn Jahre und kann beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. Informationen zu Unionsmarken finden Sie auf den Internetseiten des EUIPO. Alle rechtlichen Bestimmungen über die Unionsmarke enthält die pdf-Datei Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 (0,95 MB) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017.

So lassen Sie internationale Marken registrieren

Nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) ist es möglich, eine angemeldete oder eingetragene deutsche Marke in das internationale Register einzutragen und dabei Länder zu benennen, auf die die Marke erstreckt werden soll. Der Antrag auf internationale Registrierung ist über das DPMA an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen. Wenn Sie noch keine deutsche Basismarke besitzen, kommen Sie hier zur Online-Anmeldung beim DPMA.

Nach Bearbeitung des Antrages auf internationale Registrierung (IR) durch das DPMA und Weiterleitung an die WIPO prüft diese den Antrag, trägt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die Marke in das internationale Register ein und veröffentlicht die Registrierung in der externer Link "Gazette des marques internationales". Die Marke ist nun in jedem der benannten Länder als Schutzgesuch hinterlegt. Die betroffenen Vertragsparteien haben innerhalb eines Jahres (im Einzelfall auch innerhalb von 18 Monaten) die Möglichkeit, nach ihren nationalen Gesetzen den Schutz zu verweigern. Wird der Schutz gewährt, hat der IR-Markeninhaber die vollen Rechte eines nationalen Markeninhabers. Wird in einem der Länder die Marke zurückgewiesen, so bleibt der Markenschutz in den anderen benannten Ländern bestehen. Die Schutzdauer der IR-Marke beträgt zehn Jahre. Sie kann beliebig oft verlängert werden.

Den Antrag auf internationale Registrierung Ihrer Marke können Sie auch elektronisch und signaturfrei beim DPMA einreichen:

Internationale Registrierung einer Marke

Sie haben eine angemeldete oder eingetragene deutsche Basismarke und möchten diese Marke erstmalig international erstrecken lassen (MM2).

Nachträgliche Benennung zu einer IR-Marke

Sie haben eine international registrierte Marke und möchten weitere Länder oder für ein bereits benanntes Land weitere Waren und Dienstleistungen aus dem Verzeichnis Ihrer internationalen Registrierung nachbenennen (MM4).

Zu den Startseiten von EUIPO und WIPO

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Bild: iStock.com/Ismagilov

Stand: 20.01.2023