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Gute Gründe für eine Patentanmeldung beim DPMA
Deutsche Patente bleiben auch nach Einführung des europäischen Einheitspatents hochattraktiv. Was spricht für eine Anmeldung Ihrer Erfindung beim DPMA?
Bewährte Qualität
Das DPMA ist bekannt für die hervorragende Qualität seiner Prüfungen und Dienstleistungen. Exzellente Expertise finden Sie aber nicht nur bei unseren Prüferinnen und Prüfern – auch das deutsche Patentgerichtssystem ist bekannt für sein hohes fachliches Niveau.
Strategische Vorteile
Das europäische Patent, das es seit Jahrzehnten gibt, wird in den allermeisten Fällen nur in ein bis drei Staaten validiert. Deutschland ist fast immer dabei. Der kostengünstigere Schutz alleine in Deutschland kann also in vielen Fällen in strategischer Hinsicht völlig ausreichend sein. Selektive Patentstrategien mit nationalen Patentanmeldungen beim DPMA werden daher einen hohen Stellenwert behalten.
Ein großer Vorteil: Inhaber deutscher Patente können im Fall eines Rechtsstreits das anerkannt kompetente nationale Gerichtssystem mit der ausgeprägten technischen Expertise seiner Richterinnen und Richter uneingeschränkt nutzen.
Nationale Patente neben Einheitspatent und Bündelpatent, Detlev-Georg Schmidt-Bilkenroth (DPMA)
Günstigere Kosten
Die mit dem neuen europäischen Einheitspatentsystem verbundenen Kosten liegen deutlich über den Kosten für ein bis zwei nationale Patente. Das Einheitspatent lohnt sich in erster Linie für Anmelder, die ihr Patent tatsächlich in mehreren EU-Mitgliedstaaten nutzen wollen. Ein Kostenvorteil gegenüber dem europäischen Patent besteht nur dann, wenn Patente in mehr als 5 Ländern validiert werden. Dies betrifft aber erfahrungsgemäß weniger als 10 Prozent aller Anmeldungen. Bisher wird rund die Hälfte aller europäischen Patente nur in Großbritannien, Frankreich und Deutschland validiert.
Großbritannien wird aber nicht am Einheitspatentsystem teilnehmen, so dass dort gegebenenfalls immer der ergänzende Schutz durch ein nationales Patent oder ein europäisches Patent mit Wirkung für Großbritannien gebraucht wird.
Bei einer Anmeldung beim DPMA mit Unterlagen in deutscher Sprache entfallen die Aufwendungen für Übersetzungen, auch im Falle eines Rechtsstreits. Da sowohl vor dem DPMA als auch vor dem Bundespatentgericht für Beteiligte mit Wohnsitz oder Niederlassung in Deutschland kein Anwaltszwang besteht, können sich auch im Streitfall die Kosten im Rahmen halten.
Flexibilität: Anpassungen möglich
Die Flexibilität des deutschen Patentverfahrens ist ein klarer Pluspunkt. Anmelder haben beim DPMA ab dem Anmeldetag sieben Jahre Zeit, um einen Prüfungsantrag zu stellen und können ihre Patentansprüche jederzeit anpassen. Sie behalten also wichtige Steuerungselemente in der Hand.
Doppelschutz in Deutschland und Europa möglich
Anmelder haben mit Inkrafttreten des EPGÜ unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit des Doppelschutzes auf europäischer und nationaler Ebene. Es ist möglich, Patentschutz für dieselbe Erfindung sowohl beim Europäischen Patentamt als auch beim DPMA zu beantragen. Insbesondere im Falle eines Rechtsstreits kann ein solches paralleles Vorgehen Vorteile bieten: Wird ein Patent auf europäischer Ebene nichtig, so kann der Schutz in Deutschland aufgrund des nationalen Patents dennoch fortbestehen.
Schnelle Alternative: Die Gebrauchsmusterabzweigung
Ein Alleinstellungsmerkmal des deutschen Schutzrechtssystems ist die Gebrauchsmusterabzweigung. Aus einer Patentanmeldung mit Wirkung für Deutschland lässt sich ein deutsches Gebrauchsmuster abzweigen und so ein schneller Schutz erhalten. Eine attraktive zusätzliche Schutzoption – selbst für den Fall, dass das Patent auf europäischer Ebene nichtig wird.
Nationale Patente, Einheits- und Bündelpatente
Weitere Informationen finden Sie in dem Vortrag „ Sicherer Schutz: Nationale Patente neben Einheitspatent und Bündelpatent (1,5 MB)“, gehalten anlässlich des Welttags des geistigen Eigentums am 26. April 2023 in Chemnitz.
Bilder: iStock.com/lvcandy
Stand: 26.06.2023
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