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Fragen rund um WIPO DAS

Hände mit Laptop und Kaffeetasse

Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen und Antworten zum Thema (elektronische) Prioritätsbelege

  • Was ist ein Prioritätsbeleg?

    Ein Prioritätsbeleg ist die Abschrift einer früheren Anmeldung, die von der Behörde, die diese Anmeldung empfangen hat, als mit der Originalanmeldung übereinstimmend bescheinigt ist. Er dient dazu, den Anmeldetag eines Patents in einem Land zu belegen und eine Anmeldung der Erfindung unter Wahrung dieses Anmeldetages innerhalb von 12 Monaten auch in anderen Ländern zu ermöglichen.
    Auf Antrag bescheinigt das DPMA die Übereinstimmung von Abschriften der Anmeldungsunterlagen einer Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- oder Designanmeldung mit den am Anmeldetag eingereichten Unterlagen unter Angabe dieses Tages und der Person des Anmelders/Schutzrechtsinhabers.

  • Was ist WIPO DAS?

    Mit dem Service "WIPO Digital Access Service (WIPO DAS)" bietet die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) einen Austauschdienst für elektronische Prioritätsbelege an. Das bedeutet, dass die Belege von den an dem Dienst teilnehmenden Ämtern in einer von der WIPO zur Verfügung gestellten digitalen Bibliothek durch das Erstanmeldeamt hinterlegt und durch Nachanmeldeämter abgerufen werden können.
    Ausführliche Informationen zu DAS bietet die externer Link Website der WIPO .

  • Ab wann kann ich WIPO DAS über das DPMA nutzen?

    Das DPMA nimmt seit dem 25.11.2024 als "hinterlegendes Amt" für die Schutzrechte Patent und Gebrauchsmuster an WIPO DAS teil.

  • In welcher Form erfolgt die Teilnahme an WIPO DAS?

    Das DPMA nimmt zunächst als "hinterlegendes Amt" teil. Das bedeutet, dass Prioritätsbelege zu beim DPMA eingereichten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen auf Antrag in WIPO DAS hinterlegt werden.

  • Welche Vorteile hat die Teilnahme des DPMA an WIPO DAS?

    Kundinnen und Kunden können beim DPMA gebührenfrei einen elektronischen Prioritätsbeleg anfordern, der sodann elektronisch den Nachanmeldeämtern zur Verfügung gestellt wird. Dies spart gegenüber einem Prioritätsbeleg auf Papier Kosten und Zeit.

  • Wie beantrage ich, dass mein Prioritätsbeleg in WIPO DAS hochgeladen wird?

    Die Bereitstellung eines Prioritätsbelegs in WIPO DAS beantragen Sie mit dem vollständig ausgefüllten Formular A 9164.

  • Wie erfahre ich, dass das DPMA in WIPO DAS einen Prioritätsbeleg hinterlegt hat?

    Das DPMA versendet an den Antragsteller (Anmelder oder Vertreter) einen vertraulichen Access Code. Mit diesem Access Code kann weltweit bei anderen Nachanmeldeämtern, die als "abrufendes Amt" an WIPO DAS teilnehmen, der Abruf des Prioritätsbelegs beantragt werden.

  • Wie wird mir der Access Code zur Verfügung gestellt?

    Wenn Sie in DPMAdirektPro für den elektronischen Dokumentenempfang registriert sind, können Sie den Access Code elektronisch erhalten. Andernfalls wird der Access Code per Post zur Verfügung gestellt.

  • Kann das DPMA auch Prioritätsbelege, die ausländische Ämter in WIPO DAS hochgeladen haben, aus WIPO DAS herunterladen?

    Nein, das DPMA nimmt derzeit noch nicht als abrufendes Amt an WIPO DAS teil. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme auch als abrufendes Amt werden derzeit geschaffen.

  • Welche Ämter nehmen an WIPO DAS teil?

    Eine Liste der Ämter, die an WIPO DAS teilnehmen, finden Sie auf der externer Link Website der WIPO .

  • Gibt es nach der Einführung der WIPO-DAS-Schnittstelle weiterhin Prioritätsbelege in Papierform?

    Ja. Prioritätsbelege in Papierform können Sie weiterhin mit dem Formular A 9165 beantragen. Im Gegensatz zum kostenlosen Antrag über WIPO DAS ist die Erstellung von Papierbelegen gebührenpflichtig.

  • Was kostet ein Prioritätsbeleg in WIPO DAS?

    Der Antrag ist gebührenfrei.

  • Was kostet ein Prioritätsbeleg in Papier?

    Ein Prioritätsbeleg in Papierform kostet 20 Euro.

  • Was unterscheidet das Antragsformular A 9164 für einen elektronischen Prioritätsbeleg vom Antragsformular für einen Papierbeleg A 9165?

    Im Formular A 9164 müssen zwingend eine datenschutzrechtliche Einwilligung und IT-sicherheitsrechtliche Nutzererklärung sowie eine patent- und gebrauchsmusterrechtliche Einwilligungserklärung für die Teilnahme an WIPO DAS abgegeben werden.

  • Ist ein Prioritätsbeleg in WIPO DAS auch für Marken und Designs möglich?

    Momentan sind nur die Schutzrechte Patent und Gebrauchsmuster umfasst.

  • Ich habe beim DPMA vor dem 25.11.2024 einen Antrag auf Ausstellung eines Prioritätsbeleges mit dem Formular A9165 gestellt. Kann dieser Antrag zurückgenommen und durch einen neuen gebührenfreien Antrag auf Hinterlegung des Prioritätsbeleges in WIPO DAS ersetzt werden?

    Der Antrag kann zurückgenommen werden und es kann ein neuer, gebührenfreier Antrag auf Hinterlegung des Prioritätsbeleges in WIPO DAS mit dem Formblatt A 9164 gestellt werden.
    Die Gebühr für den Antrag A 9165 (Antrag auf Ausstellung eines Papierbelegs) entfällt, wenn der Prioritätsbeleg noch nicht ausgestellt wurde.
    Die Gebühr entfällt nicht, wenn der Prioritätsbeleg bereits ausgestellt wurde.

Bild: iStock.com/triloks

Stand: 27.11.2024