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Fünf gute Gründe für eine nationale Designanmeldung
1. Rechtssicherheit
Mit einem eingetragenen Design schützen Sie die Erscheinungsform eines Produkts oder einer grafischen Gestaltung (beispielsweise eines Logos oder einer grafischen Benutzeroberfläche GUI). Ab dem Zeitpunkt der Eintragung Ihres Designs in das Designregister können Sie dieses exklusiv nutzen und verwerten und Dritten verbieten, Ihr Design ohne Ihre Erlaubnis zu verwenden.
Im Vergleich zu den nicht eingetragenen Schutzrechten (Urheberrecht und nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster) bietet das eingetragene Design eine deutlich stärkere Rechtssicherheit. So erhält Ihr Design bereits mit dem Anmelde- oder Prioritätstag einen dokumentierten Zeitrang, der mit der Eintragung des Designs im Designregister veröffentlicht wird. Außerdem genießt Ihr eingetragenes Design die Vermutung der Rechtsgültigkeit. Daher sind Sie nach Eintragung Ihres Designs im Falle eines Rechtsstreits in einer deutlich günstigeren Position. Verlassen Sie sich hingegen allein auf das Urheberrecht oder das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster, tragen Sie im Falle eines Rechtsstreits stets die Beweislast für den Bestand des Rechts und Ihre Rechtsinhaberschaft. Die Durchsetzung dieser nicht eingetragenen Rechte kann sich in der Praxis daher häufig sehr schwierig gestalten.
2. Schnelles und einfaches Eintragungsverfahren in deutscher Sprache
Ihre Designanmeldung können Sie bequem und einfach elektronisch beim DPMA einreichen. Hierfür stehen Ihnen die Onlineplattform DPMAdirektWeb oder die Software DPMAdirektPro zur Verfügung. Beide E-Dienste leiten Sie in einfachen Schritten durch die Anmeldung und geben Tipps zur Vermeidung formaler Fehler.
Reichen Sie Ihre Anmeldung elektronisch ein und erfüllt diese sämtliche Eintragungsvoraussetzungen, wird sie in der Regel binnen eines Monats nach Zahlung der Anmeldegebühr eingetragen. Sind nicht alle Voraussetzungen erfüllt oder Fragen zur Anmeldung offen, kann sich die Bearbeitungszeit jedoch verlängern. Daher empfehlen wir Ihnen, für Ihre Anmeldung unsere Onlinedienste zu verwenden.
Das Designeintragungsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt wird in deutscher Sprache geführt. Sollten Sie während des Verfahrens Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – gerne auch telefonisch – zur Verfügung.
3. Geringe Kosten und günstiger Kurzschutz durch Aufschiebung der Bildbekanntmachung
Für eine Designanmeldung in Deutschland fallen verhältnismäßig geringe Kosten an. Die Grundgebühr für eine elektronische Designanmeldung beträgt 60 Euro. Hier sind bis zu 10 Designs inbegriffen. Jedes weitere Design kostet zusätzlich 6 Euro. Bei Papieranmeldungen sind die Gebühren etwas höher (70 Euro Grundgebühr und 7 Euro für jedes weitere Design).
Eine Besonderheit des deutschen Designrechts bietet die Möglichkeit des kostengünstigen Kurzschutzes durch die Aufschiebung der Bildbekanntmachung. Wenn Sie die Aufschiebung der Bekanntmachung beantragen, wird die Veröffentlichung der Designdarstellungen um 30 Monate aufgeschoben. Während dieses Zeitraums genießt das Design einen eingeschränkten Schutz (sogenannter Nachahmungsschutz). Diese Möglichkeit bietet sich besonders an, wenn Sie in einer Branche mit kurzen Produktzyklen und häufigeren Sortimentwechseln (beispielweise der Modebranche) tätig sind oder Ihre Designs zu einem sehr frühen Zeitpunkt schützen möchten, zu dem Sie noch Marketingstrategien entwickeln oder zunächst den Erfolg des Produkts testen und Weiterentwicklungen planen möchten. Die Grundgebühr für eine Anmeldung unter Aufschiebung der Bildbekanntmachung beträgt für bis zu 10 Designs nur 30 Euro bei elektronischer Anmeldung bzw. 40 Euro bei Papieranmeldung.
Innerhalb der 30 Monate können Sie entscheiden, ob die Designdarstellungen veröffentlicht und die Eintragung in eine „normale“ Designeintragung umgewandelt werden soll, oder ob Ihnen der Kurzschutz genügt hat (beispielweise, weil Sie bereits an einer neuen Kollektion arbeiten).
4. Umfassender Schutz durch Sammelanmeldung
Das nationale Design bietet die Möglichkeit einer "Sammelanmeldung", das heißt Sie können in einer elektronischen Designanmeldung bis zu 20 Designs anmelden. In Papieranmeldungen können sogar bis zu 100 Designs zusammengefasst werden.
Hierdurch können Sie die Erscheinungsform Ihres Erzeugnisses oder Produkts durch eine geschickte Anmeldestrategie sehr umfangreich schützen und auf verschiedene Weisen die Besonderheiten Ihres Produkts herausstellen, auf die es Ihnen besonders ankommt. Beispielsweise können Sie mehrere Designs mit unterschiedlichen Darstellungsarten (Strichzeichnungen, Fotografien oder computeranimierte grafische Darstellungen in Farbe oder Graustufen) einreichen oder sowohl Schutz für den Gesamtgegenstand, als auch für bestimmte Teile oder Details Ihres Produkts beantragen.
Außerdem können Sie in Deutschland Designs aus unterschiedlichen Klassen gemeinsam anmelden. Hierdurch können Sie in einer Sammelanmeldung Designs für unterschiedliche Produkte, deren Verpackung oder das zugehörige Logo zusammenfassen.
5. Veröffentlichung der Designbeschreibung
Sie können mit Ihrer Designanmeldung eine Beschreibung zur Erläuterung der Designdarstellungen einreichen. Dies bietet sich besonders an, wenn Sie Ihr Design in verschiedenen Zuständen (zum Beispiel unterschiedliche Beleuchtungszustände oder variierende Positionen) zeigen, grafische Disclaimer verwenden oder ein Kombinationserzeugnis oder Set schützen möchten.
Das DPMA veröffentlicht – im Gegensatz zum EUIPO – auch die Designbeschreibungen im Designregister, sodass diese von den Verletzungsgerichten berücksichtigt werden können.
Stand: 12.04.2024
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