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Fortschritt täglich erleben

abstraktes Bild für Fortschritt

Die Entscheidung liegt in Ihrer Hand

Die Technik von morgen schon heute prüfen – Patentprüferinnen und Patentprüfer wissen vor allen anderen, welche Batteriesysteme kommen, welche Chancen in der Medizintechnik liegen oder wie sich die Heiztechnik in Zukunft weiterentwickelt. Denn wer eine Erfindung patentieren lassen möchte, muss sie erst anmelden, bevor er darüber sprechen darf.

Sie suchen einen spannenden und intellektuell anspruchsvollen Job?

Ihr Kontakt zu uns

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie gerne
Frau Endres (089 2195-1583),
Frau Klüpfel  089 2195-2166) oder
Herrn Popovits (089 2195-2034) aus unserer Personalabteilung.

Die Arbeit als Patentprüferin oder als Patentprüfer ist eine spannende, intellektuell anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit, die in dieser Form einzigartig ist. Unsere Prüferinnen und Prüfer beschäftigen sich täglich mit den neuesten technischen Innovationen. Sie stehen damit vor der Herausforderung und auch in der Verantwortung, selbstständig zu entscheiden, ob einzelne Erfindungen überhaupt patentierbar und damit rechtlich zu schützen sind - interdisziplinär und unabhängig, immer gemessen am weltweiten Stand der Technik. Als Patentprüferin oder als Patentprüfer erleben Sie den technischen Fortschritt unmittelbar mit und haben die Möglichkeit, Technikgeschichte mitzuschreiben.

Dabei sind Ihre Aufgaben vielfältig: Sie klassifizieren Anmeldungen nach technischen Gebieten, recherchieren den weltweit bekannten Stand der Technik, prüfen angemeldete Erfindungen auf Patentfähigkeit und erteilen oder verwehren schließlich Patente auf Grundlage des Patentgesetzes. Ihre Arbeitsmittel sind moderne Datenbanksysteme, insbesondere DEPATIS – das vom DPMA entwickelte Archivsystem für Patentliteratur, aber auch externe Datenbanken. Nachdem Sie den Stand der Technik recherchiert haben, weisen Sie die Anmelderinnen und Anmelder gegebenenfalls auf Gründe hin, die gegen die Patentfähigkeit der Erfindung sprechen; dies sowohl auf schriftlichem Weg als auch in mündlichen Anhörungen. Schließlich entscheiden Sie eigenverantwortlich, ob Sie das Patent erteilen oder nicht.

Wenn ein Patent erteilt wird, kann die Öffentlichkeit dagegen Einspruch einlegen. In diesen Fällen entscheiden die Patentabteilungen - und damit auch Sie - in einem gesonderten Verfahren, ob das Patent aufrechterhalten oder aufgehoben wird.

Wir suchen Fachleute für den neuesten Stand der Technik

Als Patentprüferin oder Patentprüfer müssen Sie insbesondere folgende fachlichen Anforderungen mitbringen:

  • ein mit Master oder Diplom abgeschlossenes Hochschulstudium (zum Beispiel Maschinenbau, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik und Informationstechnologie, Physik oder andere Naturwissenschaften) und
  • eine daran anschließende, in der Regel fünfjährige berufliche Tätigkeit im Bereich der Technik oder Naturwissenschaft (auch im Rahmen einer Promotion)

Wie Ihre Karriere im DPMA beginnt

Fröhlich blickende Frau

Katrin Häcker

Mit der Patentprüfertätigkeit ist eine große Verantwortung verbunden, deshalb legen wir viel Wert auf eine intensive Qualifizierung. In den ersten 18 Monaten steht Ihnen eine erfahrene Kollegin oder ein erfahrener Kollege zur Seite (im Sinne eines Mentorings), der oder die Sie in das Patentwesen einführt und beratend unterstützt. Dabei bearbeiten Sie von Anfang an echte Patentanmeldungen. Neben dieser persönlichen Betreuung durchlaufen Sie ein Qualifizierungsprogramm mit Lehrveranstaltungen sowie Gruppen- und Einzelschulungen.

Sie starten Ihre Tätigkeit bei uns als Bundesbeamtin oder Bundesbeamter im höheren technischen Dienst und werden zur Regierungsrätin oder zum Regierungsrat ernannt (Besoldungsgruppe A 13). Das Einstiegsgrundgehalt richtet sich nach Ihrer Besoldungsgruppe und nach Ihren Erfahrungszeiten. Als Erfahrungszeiten können von Ihnen geleistete Zeiten im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft nach Ihrem Master- oder Diplomabschluss angerechnet werden. Nach drei Jahren werden Sie in der Regel Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit. Sie möchten einen ersten Ausblick auf Ihre weiteren Beförderungen? In der Regel schließen sich nach jeweils nur einem weiteren Jahr (gesetzliche Mindestwartezeit) zunächst eine Beförderung zur Oberregierungsrätin oder zum Oberregierungsrat (Besoldungsgruppe A 14) und anschließend zur Regierungsdirektorin oder zum Regierungsdirektor (A 15) an.

Welche Entwicklungsmöglichkeiten Ihnen im DPMA offenstehen

Fortschritt täglich erleben - als Patentprüferin/als Patentprüfer

Um sich für Ihre Tätigkeit über den aktuellen Stand der Technik auf dem Laufenden zu halten, können Sie Messen, Kongresse und Fachveranstaltungen im In- und Ausland besuchen. Da Sie den weltweit bekannten Stand der Technik zu einer Patentanmeldung recherchieren müssen, bieten wir zahlreiche Sprachkurse an.

Daneben stehen Ihnen noch weitere Entwicklungsmöglichkeiten offen: Sie können bei uns an IT-Projekten mitarbeiten, sich im Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements engagieren, Dozententätigkeiten für interne Schulungen der Kolleginnen und Kollegen übernehmen oder das DPMA auf Messen und auf internationaler Ebene repräsentieren. Wir pflegen Kooperationen zu vielen nationalen und internationalen Einrichtungen sowie Organisationen zum Schutz des geistigen Eigentums.

Dabei können Sie an Prüferaustauschprogrammen mit anderen nationalen Patentämtern teilnehmen, die Besuche ausländischer Delegationen und Besuchergruppen organisieren sowie bilaterale Kontakte im Bereich der technischen Zusammenarbeit mit Patentbehörden pflegen.

Nach mehrjähriger Berufserfahrung bieten wir Ihnen attraktive Aufstiegsmöglichkeiten, denn wir rekrutieren unser Führungspersonal aus unseren eigenen Reihen.

Was das DPMA sonst noch zu bieten hat

Wir bieten die Möglichkeit zum Arbeiten im Home-Office, sehr gute Sozialleistungen, individuelle Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, verfügen über ein professionelles Gesundheitsmanagement und setzen überzeugt auf Chancengleichheit. Sie möchten wissen, was das DPMA sonst noch zu bieten hat? Erfahren Sie mehr auf unserer Seite "Warum zum DPMA".

Bild 1: iStock.com/nadla, Bild 2: DPMA

Stand: 29.05.2024