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Marken

Informationen zum Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)

Wir berichten über erste Erfahrungen zum modernisierten Markenrecht.

Marken kennzeichnen grundsätzlich Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens und zählen wie auch Patente zu dessen geistigem Eigentum. Starke Marken stellen einen Vermögenswert dar. Es lassen sich vor allem Zeichen schützen, die geeignet sind, die Waren und/oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Auf unseren Internetseiten erfahren Sie alles, was Sie als Anmelderin, als Anmelder einer Marke wissen müssen.

Klicken Sie sich durch unsere Seiten, um zu erfahren, was Markenschutz bedeutet, welche Angaben dafür erforderlich sind und wann Marken wegen Schutzhindernissen von einer Eintragung ausgeschlossen sein können. Lesen Sie, weshalb Sie im Vorfeld Ihrer Anmeldung möglichst umfassend zu Ihrer angedachten Marke recherchieren sollten und die Klassifikation zur Einteilung von Waren und/oder Dienstleistungen zu Rate ziehen sollten. Sie müssen wissen: Alle Waren und Dienstleistungen sind in 45 Klassen eingeteilt. Nach der Anzahl der beantragten Klassen richtet sich die Gebühr für Ihre Anmeldung. Die Anmeldegrundgebühr für bis zu drei Klassen beträgt 300 Euro bei Anmeldung in Papierform und 290 Euro für die Web- oder elektronische Anmeldung. Für jede weitere Klasse fallen Klassengebühren von 100 Euro an.

Warnung vor Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom DPMA stammen

Das DPMA warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und –verlängerungen vor – teilweise irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die von privaten Unternehmen und nicht vom DPMA stammen. Das DPMA versendet keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen für die Anmeldung oder Verlängerung von Schutzrechten.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite: Irreführende Zahlungsaufforderungen.

Wir erläutern Ihnen, welche Anmeldewege es gibt, warum Sie für die Anmeldung ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis benötigen, und wie Prüfung, Eintragung und Verlängerung in unserem Hause ablaufen. Bitte beachten Sie, dass wir im Anmeldeverfahren nicht überprüfen, ob bereits ähnliche oder identische Marken eingetragen sind. Inhaber älterer Marken könnten nach Eintragung Ihrer Marke möglicherweise Widerspruch erheben. Für Sie ist es deshalb wichtig, dass Sie alle Ihre Schritte gut überdenken, auch weil Sie Ihre Anmeldung nach der Einreichung nicht mehr ändern können. Die Daten Ihrer Anmeldung werden im elektronischen Schutzrechtsauskunftssystem DPMAregister veröffentlicht. Mehr über die Prüfung von Markenanmeldungen und über die Registerführung erfahren Sie in der "Richtlinie für die Prüfung von Markenanmeldungen und für die Registerführung (W 7735)".

Sollten Sie erwägen, Ihre Marke im Ausland schützen zu lassen, sagen wir Ihnen hier, was zu tun ist. Außerdem beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen rund um die Marke.

Sollten dann noch Fragen offen sein, könnte Ihnen ein Anruf bei unserem Kundenservice weiterhelfen.

Stand: 23.08.2022