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Leere weiße Reklamewand hinter Rolltreppe

Bildbestandteile von Marken, die nicht lediglich aus Schriftzeichen bestehen, müssen recherchierbar sein, um beispielsweise nach entgegenstehenden älteren Marken zu suchen. Dieses Problem löst vor allem die "Wiener Klassifikation - Internationale Klassifikation der Bildbestandteile von Marken". Auf der "Wiener Diplomatischen Konferenz" wurde am 12. Juni 1973 das Abkommen zur Erschließung von Bildbestandteilen von Marken vereinbart, das am 9. August 1985 in Kraft treten konnte.

Die Wiener Bildklassifikation besteht aus einem hierarchisch aufgebauten, vom Allgemeinen ins Einzelne gehenden System, das Bildbestandteile von Marken in 29 Kategorien sowie in diverse Abschnitte und Unterabschnitte einteilt. In einzelnen Fällen sind erläuternde Anmerkungen angefügt. Diese Anmerkungen betreffen entweder die gesamte Klassifikation oder eine bestimmte Kategorie, einen bestimmten Abschnitt oder einen Unterabschnitt.

Recherchieren können Sie Bildbestandteile von Marken beispielsweise in DPMAregister.

Suchschlagworte

Mit der Umsetzung der EU-Markenrechtsrichtlinie in Deutschland durch das MaMoG (Inkrafttreten am 14. Januar 2019) können auch graphisch nicht darstellbare Marken angemeldet werden. Auch diese können teilweise Bildbestandteile enthalten. Damit in DPMAregister auch nach diesen neuen Markenformen recherchiert werden kann, vergibt das DPMA zusätzlich zu den Attributen der Wiener Klassifikation sogenannte "Suchschlagworte". Diese sollen in einer ergänzenden Zusammenwirkung mit der Wiener Bildklassifikation die Treffer bei Markenrecherchen optimieren und vervollständigen.

Bild: iStock.com/TeerawatWinyarat

Stand: 02.01.2023