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Waren und Dienstleistungen
Wichtige Links:
Marken werden für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen. Danach bestimmt sich der Schutzumfang der Marke. Das sogenannte "Waren- und Dienstleistungsverzeichnis" ist ein zentraler Bestandteil einer Markenanmeldung.
Achtung: Nach Anmeldung Ihrer Marke beim DPMA können Sie Ihr Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nicht mehr erweitern. Einschränkungen sind dagegen jederzeit zulässig.
Einsteiger erhalten auf dieser Seite ausführliche Informationen rund um das Thema "Waren und Dienstleistungen". Experten verschaffen sich einen schnellen Überblick über den Umfang der einzelnen Klassen sowie die Nutzung der einheitlichen Klassifikationsdatenbank und einen direkten Zugang zur signaturfreien Online-Anmeldung DPMAdirektWeb im Kasten "Wichtige Links".
Nizza-Klassifikation - Grundlage der Klassifikation
Alle Waren und Dienstleistungen sind aufgrund der Klassifikation von Nizza (NCL) in insgesamt 45 Klassen (34 für Waren, 11 für Dienstleistungen) aufgeteilt. Die Klassifikation von Nizza umfasst international festgelegte Listen von bestimmten Waren und Dienstleistungen, die insgesamt rund 10.000 Begriffe umfassen. Um einen Überblick der Inhalte aller Klassen zu verschaffen, gibt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) eine Empfehlungsliste zur Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen heraus. Die alphabetischen Listen von Nizza erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie geben den Nutzern vielmehr Hinweise bzw. Indikationen darauf, in welche Klassen bestimmte Waren- und Dienstleistungen zu gruppieren sind; sie reichen in der Praxis jedoch oft nicht aus, um alle von den Nutzern nachgefragten Waren und Dienstleistungen einer bestimmte Klasse abzubilden.
Video: Was sind Waren- und Dienstleistungsklassen? Welche muss ich für meine Markenanmeldung auswählen?
International harmonisierte Klassifikation von Waren und Dienstleistungen
Aus diesem Grund hat das DPMA gemeinsam mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und den weiteren nationalen Markenämtern Europas eine Klassifikationsdatenbank entwickelt. Diese hält, über über die alphabetischen Listen der Klassifikation von Nizza hinaus eine deutlich größere Anzahl von harmonisierten und in der EU akzeptierten Waren- und Dienstleistungsbegriffen vor, die sich an den Bedürfnissen der Märkte bzw. spezifischer Branchen orientieren. Für Markenanmelder werden diese harmonisierten Begriffe mittels einer Datenbank mit dem internationalen Namen "Harmonised Database" (HDB) zur Verfügung gestellt, die über die gemeinsame Plattform der harmonisierten Ämter "TMclass" (powered by the Harmonised Database) bereitgestellt wird. Im deutschen Sprachraum wird diese Datenbank als "einheitliche Klassifikationsdatenbank" (eKDB) bezeichnet.
Einheitliche Klassifikationsdatenbank
In der einheitlichen Klassifikationsdatenbank (eKDB) sind etwa 73 000 Waren- und Dienstleistungsbegriffe, unter anderem die Begriffe der alphabetischen Listen der Klassifikation von Nizza sowie ein Teil des Datenbestandes des Madrid Goods and Services Managers der WIPO enthalten; auch ihr liegen 45 Klassen zugrunde. Die eKDB ist somit umfassender angelegt als die Klassifikation von Nizza; ihre Begriffe sind in 23 Sprachen übersetzt und werden von den harmonisierten Ländern akzeptiert. Eine Übersicht aller harmonisierten Ämter finden Sie auf der Plattform TMclass.
Die Markenämter der EU und das EUIPO pflegen die Begriffe der Datenbank und entwickeln sie kontinuierlich weiter. Neue Begriffe werden den teilnehmenden Ländern zur Abstimmung vorgelegt. Mehrheitlich wird entschieden, welche Begriffe Aufnahme in die Datenbank finden. Die eKDB ist in englischsprachigen Konzepten aufgebaut. Bei der Fort- und Weiterentwicklung der Datenbank werden englische Begriffe diskutiert und zur Abstimmung gestellt. Die deutschsprachige Übersetzung der Konzepte übernimmt das DPMA - ggf. in Absprache mit den anderen beteiligten deutschsprachigen EU-Markenämtern.
Das bedeutet für Markenanmeldungen beim DPMA: Nutzen Sie zur Erstellung Ihrer Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse die eKDB. Werden ausschließlich Waren- und Dienstleistungsbegriffe und/oder Gruppentitel (Oberbegriffe) aus der einheitlichen Klassifikationsdatenbank (eKDB) verwendet, bedarf das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis keiner weiteren Klärung. Langwierige formelle Beanstandungen von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen können so vermieden und Ihre Anmeldung schneller bearbeitet werden.
Übrigens:
Sowohl für die Online-Anmeldung über DPMAdirektWeb als auch für die elektronische Anmeldung über DPMAdirektPro steht Ihnen die eKDB in einer Warenkorbfunktion zur Verfügung.
Achtung – Neue Version: Verbesserte Funktionen zur Erstellung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen einschließlich einer übersichtlichen Darstellung der Gruppentitel (Oberbegriffe) der eKDB in den Anwendungen!
Selbstverständlich können Sie aber Ihre Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse auch frei formulieren. Hierzu können Sie die elektronische Anmeldung über DPMAdirektPro oder eine Anmeldung in Papierform wählen. Wie Sie die eKDB für eine Anmeldung in Papierform nutzen können, erklären wir Ihnen in der Nutzungsanleitung für die eKDB (0,96 MB) in Kapitel IV "Erstellung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen".
Baumstruktur - der schnelle Weg zu Waren und Dienstleistungen
Für die eKDB wurde eine Struktur erarbeitet, die eine bequeme Handhabung und das schnelle Auffinden von Begriffen innerhalb einer Klasse der Datenbank ermöglicht. Um den großen und sich stetig verändernden Datenbestand der eKDB zu sortieren und zu strukturieren, wurden für jede der 45 Klassen Oberbegriffe (Gruppentitel) entwickelt. Auf diese Weise entstand eine Baumstruktur ("Taxonomie"), die alle Waren und Dienstleistungen der Datenbank klassenbezogen nach Gruppentiteln ordnet.
Die Gruppentitel sind in sich in verschiedene Ebenen untergliedert und bilden den Inhalt einer Klasse von der umfassenden ersten Ebene hin zu den detaillierten nachfolgenden Ebenen ab. Auf diese Weise wird die Datenbank gut recherchierbar; sachlich zusammengehörige Waren- oder Dienstleistungsbegriffe werden übersichtlich zur Verfügung gestellt.
Grundsätzlich sind alle Gruppentitel der eKDB dazu geeignet, in Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse aufgenommen zu werden, und deshalb neben der Darstellung als Baumstruktur auch im Datenbestand der eKDB enthalten. Sie können mit der Verwendung von Gruppentiteln in Verzeichnissen mit wenigen harmonisierten Oberbegriffen einen umfassenden Schutz für Ihre Anmeldung erlangen; umfangreiche und unübersichtliche Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse können dadurch vermieden werden.
Wussten Sie schon ...
... dass Sie die Gruppentitel (Oberbegriffe) der eKDB auch bei Ihrer Anmeldung über DPMAdirektWeb bequem nutzen können? Die Gruppentitel der eKDB sind nun übersichtlich in der Anwendung dargestellt. Sie können die Gruppentitel einfach auswählen und haben somit die Möglichkeit, ein umfassendes Verzeichnis mit nur wenigen Oberbegriffen zu erstellen!
Zu beachten ist jedoch, dass in einigen Fällen die Gruppentitel als "offene Tatbestände" ausgelegt sind, weil eine sehr weit gefasste Formulierung zur Darstellung der Baumstruktur der eKDB unumgänglich war. Diese wenigen Gruppentitel sind unzulässig und nicht zur Aufnahme in Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen geeignet. Sie wurden deshalb aus dem Datenbestand der eKDB entfernt und sind lediglich in der Baumstruktur sichtbar.
Um einen vollständigen Überblick der Gruppentitel zu gewährleisten, sind die unzulässigen Gruppentitel auch in der vom DPMA zur Verfügung gestellten Publikation "Gruppentitel der eKDB" enthalten; sie wurden jedoch kenntlich gemacht und mit einem entsprechenden Hinweis versehen.
Stand: 03.07.2024
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