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Schutzvoraussetzungen
Was kann patentiert werden?
Durch die ständige Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik sind die Grenzbereiche des Patentschutzes immer wieder neu zu bestimmen. Patentierbar sind prinzipiell Gegenstände und Verfahren aus allen Gebieten der Technik, wobei der klassische Technikbegriff sich mit dem Fortschritt der Wissenschaft stetig erweitert. Eine Erfindung muss außerdem ausführbar sein und nachvollziehbar dargestellt werden, um patentfähig zu sein.
Nach § 1 Abs. 1 PatG gibt es drei Kriterien für die Patentfähigkeit von Erfindungen:
- Neuheit
- Beruhen auf einer erfinderischen Tätigkeit
- gewerbliche Anwendbarkeit
Neuheit
Eine Erfindung ist neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die vor der Anmeldung der betreffenden Erfindung weltweit in jeder erdenklichen Weise der Öffentlichkeit zugänglich waren. Dies kann unter anderem durch schriftliche oder mündliche Beschreibungen, Benutzung oder Ausstellung der Fall sein. Zu den schriftlichen Beschreibungen zählen zum Beispiel Bücher, Zeitschriften und Patente. Unter mündliche Benutzung fällt beispielsweise ein Vortrag auf einer Tagung.
Auch Informationen, die Sie selbst veröffentlicht haben, zählen zum Stand der Technik. Achten Sie als Erfinder also dringend darauf, Ihre Erfindung vor der Anmeldung geheim zu halten.
Erfinderische Tätigkeit
Selbst wenn Ihre Erfindung weltweit neu ist, muss sie nicht automatisch zum Patent führen. Das kann dann passieren, wenn es sich um eine sehr nahe liegende und kleine "Neuerung" handelt. Erfinderische Tätigkeit heißt, dass sich die "Neuerung" in ausreichendem Maß vom Stand der Technik abheben muss.
Gewerbliche Anwendbarkeit
Die wichtigsten Links zur Patentanmeldung
- Recherche zum Stand der Technik
- Papiere: Formulare und Merkblätter
- Kosten: Alles zu den Gebühren
- Software: Patente elektronisch anmelden
Gemäß Patentgesetz § 5 gilt eine Erfindung "als gewerblich anwendbar, wenn ihr Gegenstand auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden kann." Medizinische und chirurgische Behandlungs- und Diagnoseverfahren sind hiervon ausgenommen und nicht patentierbar. Gleichwohl gelten aber Erzeugnisse, die in einem solchen Verfahren angewendet werden sollen, wie beispielsweise Operationsinstrumente oder Arzneimittel, als schutzfähig.
Was gilt als technische Erfindung?
Ein Patent wird nur auf technische Erfindungen erteilt. Die stetige Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik verändert aber die Grenzbereiche des Patentschutzes kontinuierlich. Was eine technische Erfindung ist, wird deshalb auch im Patentgesetz nicht definiert.
Dagegen wird aufgeführt, was nicht als technische Erfindung anzusehen und somit nicht patentierbar ist, zum Beispiel:
- Entdeckungen (Auffindung von etwas Vorhandenem, z.B. Magnetismus, Röntgen-Strahlen)
- wissenschaftliche Theorien
- mathematische Methoden
- ästhetische Formschöpfungen (hier käme Designschutz in Frage)
- Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten
- Programme für Datenverarbeitungsanlagen und die Wiedergabe von Informationen
Ausschlüsse und Sonderregelungen
Weiterhin vom Patentschutz ausgeschlossen sind beispielsweise:
- Erfindungen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen
- Pflanzensorten und Tierrassen (Pflanzensorten können beim Bundessortenamt in Hannover angemeldet werden)
- Verfahren zum Klonen von Menschen
- Verfahren zum Modifizieren der genetischen Identität der Keimbahn des Menschen
Unter bestimmten Voraussetzungen patentierbar sind:
Computerprogramme
Computerprogramme an sich sind zwar nicht patentierbar, dafür aber so genannte "computerimplementierte Erfindungen". Diese müssen auf technischen Überlegungen beruhen und ein technisches Problem lösen. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Schutz von computerimplementierten Erfindungen.
Biotechnologie
Erfindungen auf dem Gebiet der Mikrobiologie und Biotechnologie sind nicht grundsätzlich vom Patentschutz ausgenommen. Die Regelungen der EU-Biotechnologie-Richtlinie wirken hierbei auf die nationale Gesetzgebung. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Biopatente.
Bild 1: iStock.com/nongkran_ch, Bild 2: iStock.com/deandrobot
Stand: 08.02.2023
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