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FAQ zur Vertretung vor dem DPMA

Hände mit Laptop und Kaffeetasse

Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen und Antworten zum Thema Vertretung.

  • Wie bekomme ich die Bescheinigung für die Zulassung vor dem EUIPO?

    Die Formulare für den Antrag auf Zulassung sowie für die entsprechende Bescheinigung durch die Zentralbehörde sind auf der Seite des externer Link EUIPO abrufbar. Der Patentanwalt, der die Zulassung beantragt, füllt die Formulare aus und schickt sie an das DPMA Ref. 4.3.5. Das Referat 4.3.5. bestätigt für die Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz, dass der Antragsteller als Patentanwalt zugelassen ist, und sendet die ausgefüllte Bescheinigung in der Regel innerhalb weniger Tage an den Antragsteller. Das DPMA erstellt ausschließlich für deutsche Patentanwälte entsprechende Bescheinigungen. Niedergelassene oder dienstleistende europäische Patentanwälte (auch mit Vertretungsbefugnis vor dem EPA) fallen nicht unter diese Kategorie.

  • Ist jeder Patentanwalt einer Sozietät vor dem DPMA gleichermaßen vertretungsbefugt?

    Ja, wenn die Sozietät als Vertreter angegeben ist. Nach der einschlägigen Rechtsprechung nimmt jeder Partner einer Sozietät ein Mandat regelmäßig für alle Partner an. Nach § 15 Absatz 4 DPMAV prüft das DPMA generell nicht die Vertretungsbefugnis von Rechts- bzw. Patentanwälten. Das DPMA führt auch kein Verzeichnis darüber, welcher Anwalt einer Sozietät jeweils untereinander als ständiger Vertreter gilt.

  • Wie überprüft das DPMA, ob ein dienstleistender europäischer Rechtsanwalt zur Inlandsvertretung befugt ist?

    Ein dienstleistender europäischer Rechtsanwalt darf in Deutschland vorübergehend und gelegentlich tätig werden. Die Befugnis zur Inlandsvertretung ergibt sich aus einer gültigen Zulassung als Rechtsanwalt in dem Land, in dem er niedergelassen ist. Von dem ist im Allgemeinen auszugehen. Nur bei Zweifeln verlangt das DPMA einen Nachweis.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Gerne können Sie sich telefonisch an unseren Zentralen Kundenservice (089 2195-1000) wenden oder eine E-Mail an info@dpma.de schreiben.

Bild: iStock.com/triloks

Stand: 16.12.2024