Inhalt
Anmeldung
Erfindung deutlich und präzise darstellen
Schon gecheckt?
In unseren Tipps für Ihre Patentanmeldung haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Ein Hinweis vorab: Das Patentwesen stellt ein sehr umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet dar. Daher kann es vorteilhaft sein, wenn Sie für die Patentanmeldung einen Patent- oder Rechtsanwalt beauftragen. Falls Sie Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, müssen Sie aus rechtlichen Gründen auf jeden Fall einen Anwalt hinzu ziehen.
Eine Erfindung muss in den Anmeldeunterlagen so deutlich und vollständig offenbart sein, dass ein Fachmann sie ohne weiteres ausführen kann. Es reicht daher nicht aus, lediglich das Anmeldeformblatt vollständig auszufüllen.
Weitere Bestandteile Ihrer Patentanmeldung müssen sein:
- Technische Beschreibung der Erfindung, gegebenenfalls mit Bezugszeichenliste
- Patentansprüche
- Zeichnungen, falls von Ihnen als notwendig erachtet
- Zusammenfassung
- Erfinderbenennung
Vollständige Offenbarung
Die wichtigsten Links zur Patentanmeldung
- Recherche zum Stand der Technik
- Papiere: Formulare und Merkblätter
- Kosten: Alles zu den Gebühren
- Software: Patente elektronisch anmelden
Die technische Beschreibung, die Patentansprüche und ggfs. die Zeichnungen müssen mit der Anmeldung eingereicht werden. Die Zusammenfassung und die Erfinderbenennung können auch noch innerhalb von 15 Monaten ab dem Anmeldetag nachgereicht werden.
Sie müssen Ihre Erfindung mit Einreichen der Anmeldung komplett darstellen (offenbaren), da eine nachträgliche Erweiterung der technischen Information nicht zulässig ist.
Sie haben allerdings innerhalb eines Jahres nach dem Anmeldetag durch Inanspruchnahme einer "inneren Priorität" noch die Möglichkeit, weitere Details oder auch eine Weiterentwicklung Ihrer ursprünglichen Erfindung zu ergänzen.
Wichtiger Hinweis: Patentansprüche durchdacht formulieren
Sehr wichtig für Ihre Patentanmeldung sind die Patentansprüche. Damit legen Sie den Schutzumfang Ihres Patents fest. Sie sollten die Ansprüche also sehr präzise formulieren; alle unter Schutz zu stellenden technischen Merkmale müssen in den Ansprüchen exakt angegeben werden. Formulierungsbeispiele für Patentansprüche finden Sie im Merkblatt für Patentanmelder.
Unterlagen und Informationen
Downloads
Falls Sie Ihre Erfindung nicht online anmelden möchten:
Für Ihren Antrag verwenden Sie bitte das Formular "Antrag auf Erteilung eines Patents (P 2007)". Hilfestellung für den Patentantrag gibt unser "Merkblatt für Patentanmelder". Die formalen Anforderungen können Sie der "Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt" entnehmen.
Es ist erforderlich, dass die Unterlagen in deutscher Sprache vorliegen. Falls die Anmeldung in englischer oder französischer Sprache eingereicht wird, muss die Übersetzung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag, spätestens jedoch 15 Monate nach dem Prioritätstag nachgereicht werden. Falls die Anmeldung in einer anderen Fremdsprache eingereicht wird, muss die Übersetzung innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag nachgereicht werden.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, die Anmeldegebühr fristgerecht (innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag) zu zahlen. Ansonsten gilt Ihre Anmeldung als zurückgenommen.
Wo kann man die Patentanmeldung einreichen?
Den Antrag senden Sie an das Deutsche Patent- und Markenamt in München. Sie können Ihre Anmeldung auch persönlich in den Dienststellen München, Jena oder Berlin abgeben. Auch einige Patentinformationszentren nehmen Patentanmeldungen entgegen und leiten sie an das DPMA weiter.
Wenn Sie noch Fragen zur Patentanmeldung haben, helfen Ihnen unsere Auskunftstellen in München, Jena und Berlin sowie die Patentinformationszentren gerne weiter. Bei unseren Auskunftstellen in München und Berlin können Sie sich außerdem für eine kostenlose Erfindererstberatung anmelden. Auch in den Patentinformationszentren können Sie ganz in Ihrer Nähe Termine für eine Erfindererstberatung erhalten.
Patente elektronisch anmelden
Sie können Ihr Patent auch elektronisch beim DPMA anmelden. Hierzu ist eine Signaturkarte mit dazugehörigem Kartenleser erforderlich. Anbieter der Signaturkarten finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Außerdem benötigen Sie die Anmelde-Software DPMAdirektPro um die Anmeldedokumente erstellen und validieren zu können. Hier können Sie die Software kostenlos herunterladen.
Auf diesem Weg kann auch eine europäische (Übermittlung zum EPA) oder internationale (Übermittlung an die WIPO) Patentanmeldung beim DPMA eingereicht werden.
Achtung wichtig - der Anmeldetag!
Der Tag, an dem Ihre Anmeldung entgegengenommen wird, gilt als Ihr Anmeldetag - ein sehr wichtiges Datum. Es bestimmt unter anderem, dass später eingereichte Anmeldungen der gleichen oder einer ähnlichen Erfindung von Mitbewerbern nicht mehr zu einem Patent führen können. Gleichzeitig ist der Anmeldetag das Prioritätsdatum Ihres zukünftigen Patents - bedeutsam für Nachanmeldungen und Patentschutz im Ausland.
Und nicht vergessen: Gebühren pünktlich bezahlen
Noch ein Wort zu den Kosten: Die Patentanmeldung und der Prüfungsantrag sind kostenpflichtig. Außerdem ist zur Aufrechterhaltung des Patentschutzes mit dem Beginn des dritten Schutzjahres eine Jahresgebühr fällig. Wichtig ist, dass alle fälligen Gebühren fristgerecht und vollständig gezahlt werden. Andernfalls droht der Verlust Ihres Schutzrechts. Ausführliche Informationen finden Sie unter Gebühren .
Ist meine Erfindung vielleicht ein Staatsgeheimnis?
Erfindungen aus bestimmten Bereichen der Technik (zum Beispiel Waffentechnologie oder Kernenergie) können unter Umständen Staatsgeheimnisse darstellen. Wir haben nähere Informationen zum Geheimschutz für Sie in einem Informationsblatt zusammengestellt.
Pilotprojekt Global Patent Prosecution Highway (GPPH)
Der Global Patent Prosecution Highway (GPPH) ist ein multilaterales Pilotprojekt, an dem sich alle nationalen und regionalen Patentämter beteiligen können. Mittlerweile nehmen 24 Patentbehörden weltweit am GPPH teil (Stand: 6. Juli 2017).
Innerhalb des GPPH kann ein PPH-Antrag auf Grundlage eines Arbeitsergebnisses eines teilnehmenden Amtes bei jedem anderen am GPPH beteiligten Amt gestellt werden. Dabei gelten für alle Patentbehörden dieselben Antragsvoraussetzungen. Durch diese Vereinheitlichung wird die Nutzung des PPH für die Anmelder einfacher und somit attraktiver.
Detaillierte Informationen zum PPH finden Sie auf der Seite Der Patent Prosecution Highway.
Bild 1: iStock.com/NicoElNino, Bild 2: iStock.com/nongkran_ch
Stand: 09.01.2024
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