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Deutsches Patent- und Markenamt tritt dem Globalen Patent Prosecution Highway bei
Pressemitteilung vom 6. Juli 2015
München. Heute ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) dem Globalen Pilotprojekt zum Patent Prosecution Highway (PPH) beigetreten. Damit hat es sein PPH-Netzwerk um zwölf weitere Partnerämter erweitert. Zweck des PPH ist die beschleunigte Bearbeitung von Patentanmeldungen durch den Austausch und die gegenseitige Nutzung von Arbeitsergebnissen über Ländergrenzen hinweg. Die Qualität der Prüfung wird erhalten, gleichzeitig wird das Patentprüfungsverfahren effizienter gestaltet.
Ab jetzt besteht die Möglichkeit, eine beschleunigte Prüfung auf der Grundlage eines Arbeitsergebnisses des DPMA nicht nur wie bisher in China, Japan, dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten, Korea, Kanada, Finnland, Singapur und Österreich zu beantragen. Möglich ist dies nun auch in Australien, Dänemark, Russland, Ungarn, Spanien, Schweden, Portugal, Estland, Israel, Norwegen, Island und beim Nordischen Patentinstitut (Zusammenschluss des Dänischen Patent- und Markenamts, des Norwegischen Amts für geistiges Eigentum und des Isländischen Patentamts). Umgekehrt kann ein PPH-Antrag im DPMA nun auch auf die Arbeitsergebnisse eines dieser Ämter gestützt werden. Der Globale PPH bietet den Vorteil, dass für alle PPH-Anträge bei den teilnehmenden Patentbehörden dieselben Antragsvoraussetzungen gelten. Durch diese Vereinheitlichung wird die Nutzung des PPH für die Anmelder noch einfacher und attraktiver.
"Wir bieten unseren Anmelderinnen und Anmeldern nun die Möglichkeit, an weiteren wichtigen Wirtschaftsstandorten Patentanmeldungen beschleunigt prüfen zu lassen.", sagte die Präsidentin des DPMA, Frau Rudloff-Schäffer. "Der effektive Schutz des geistigen Eigentums auf globaler Ebene ist eine ökonomische Notwendigkeit. Ein effizienteres Prüfungsverfahren trägt dazu wesentlich bei. Der Erfolg von Initiativen wie dem Globalen PPH-Pilotprojekt unterstreicht die Bedeutung einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit nationaler Patentbehörden."
Die derzeit existierenden bilateralen PPH-Vereinbarungen werden mit dem Beitritt des DPMA durch das Globale PPH-Pilotprojekt ersetzt. Das bilaterale PPH-Pilotprojekt mit dem Amt für geistiges Eigentum der Volksrepublik China (SIPO) bleibt daneben unverändert bestehen, da das SIPO nicht am Globalen PPH teilnimmt.
Weitere Informationen zur Funktionsweise und den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie hier.
Neu am Globalen PPH ist, dass auch positive PCT-Bescheide (schriftlicher Bescheid der Internationalen Recherchenbehörde oder der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde und internationaler vorläufiger Prüfungsbericht) einer am Globalen PPH-Netzwerk teilnehmenden Behörde die Grundlage für einen PPH-Antrag darstellen können. Demnächst wird ein PPH-Antrag beim DPMA also auch auf ein PCT-Arbeitsergebnis gestützt werden können. Ein weiterer Vorteil für die Anmelderinnen und Anmelder: Zukünftig wird auch ein vom DPMA erteilter Recherchebericht, in dem alle Ansprüche als gewährbar eingestuft worden sind, von den teilnehmenden Ämtern als Basis eines PPH-Antrags anerkannt.
Weitere Informationen zum Globalen PPH-Pilotprojekt finden Sie hier und auf dem PPH-Portal des Japanischen Patentamts.
Das Deutsche Patent- und Markenamt
Das DPMA ist das Kompetenzzentrum des Bundes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Mit mehr als 2 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Die Beschäftigten in München, Jena und Berlin erteilen Patente, tragen Marken, Gebrauchsmuster und Designs ein und verwalten sie. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Weitere Informationen zum DPMA finden Sie unter https://www.dpma.de.
Stand: 09.12.2024
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