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Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen

Waage

Fälschungen, Raubkopien, verratene Geschäftsgeheimnisse: So gehen Sie dagegen vor

Von der Uhr über das Kinderspielzeug bis zum Medikament: Produktpiraterie verursacht der deutschen Wirtschaft jährlich Schäden in Milliardenhöhe, gefährdet die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher durch minderwertige Plagiate und schädigt den Ruf der Rechteinhaber. Es genügt daher nicht, geistiges Eigentum wie beispielsweise Patente, Marken und Designs anzumelden oder zu erwerben. Sie müssen Ihre Rechte auch gegen Verletzungen verteidigen und durchsetzen.

Hier erhalten Sie einen ersten Überblick zum Thema "Durchsetzung", weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre. Bitte beachten Sie, dass das Deutsche Patent- und Markenamt keine Rechtsberatung durchführt. Wenn Sie Fragen zu Ihrem individuellen Fall haben, wenden Sie sich bitte an eine spezialisierte Anwältin oder einen spezialisierten Anwalt.

Rechte durchsetzen bedeutet vor allem: Rechte haben

Damit ein Recht verletzt werden kann, muss es überhaupt bestehen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Diese Ansprüche haben Sie, wenn Ihr geistiges Eigentumsrecht verletzt wird

Collage: Bauklötze, Pillen, Fake-Stempel, Schuhe, Bauteile, Speicherkarte

Wenn jemand Ihr geistiges Eigentum verletzt, können Sie verschiedene Ansprüche gegen ihn geltend machen. So zum Beispiel, wenn Ihre Fotografie ohne Ihre Zustimmung im Internet verwendet wird, um einen Artikel zu illustrieren, oder wenn Waren mit Ihrer Marke versehen und verkauft werden.

Besonders wichtige Ansprüche sind:

  • Unterlassen: Die verletzende Handlung soll unterbleiben.
  • Schadensersatz: Sie wollen Geld für den Schaden, der Ihnen entstanden ist.
  • Auskunft: Sie wollen mehr über die Herkunft und den Vertriebsweg wissen.
  • Vernichtung und Rückruf: Die rechtsverletzende Ware soll vernichtet oder aus den Vertriebswegen entfernt werden.

Was tun, wenn Ihre Rechte verletzt werden?

Bei gewerblichen Schutzrechten – Löschung aus dem DPMAregister

Ist ein gewerbliches Schutzrecht, das Ihrem Schutzrecht entspricht, in ein Register eingetragen, können Sie gegen die Eintragung vorgehen. Letztlich können Sie beim DPMA die Löschung aus dem Register beantragen. Je nachdem, um welches Schutzrecht es sich handelt, sind die Verfahren und Voraussetzungen unterschiedlich. Mehr dazu unter Patent, Gebrauchsmuster, Marke oder Design und in unseren Broschüren.

Außergerichtliche Durchsetzung

Eine außergerichtliche Einigung ist oft kostengünstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren. Für die zivilrechtliche Durchsetzung kommen beispielsweise folgende Instrumente in Betracht:

  • Berechtigungsanfrage: Sie können den Verletzer oder die Verletzerin fragen, weshalb er oder sie sich zur Nutzung "Ihres" Rechts berechtigt sieht. So können Sie feststellen, ob nicht vielleicht sogar eine rechtmäßige Nutzung vorliegt – und Sie somit zur Durchsetzung von Ansprüchen überhaupt nicht berechtigt sind.
  • Außergerichtliche Einigung: Sie können sich außergerichtlich mit der Verletzerin oder dem Verletzer einigen, ohne hierbei auf eine bestimmte Form zurückgreifen zu müssen.

    Warnschilder mit Ausrufezeichen

  • Abmahnung: Ein etwas formaleres Mittel ist die Abmahnung. Mit ihr können Sie (oder Ihre bevollmächtigte Anwältin oder Ihr Anwalt) die Verletzerin oder den Verletzer auffordern, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Zum Beispiel das Vervielfältigen und öffentliche Zugänglichmachen eines ganz bestimmten, näher bezeichneten Fotos. Die Verletzerin oder der Verletzer kann dann eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Durch ihre Abgabe und Einhaltung kann der Streit zügig beigelegt werden. Ein langes und gegebenenfalls teures Gerichtsverfahren ist dann nicht nötig.

Kennen Sie schon diese Durchsetzungsmöglichkeiten?

  • Notice and take down: Kommt Ihnen dies bekannt vor? Sie möchten sich ein Video auf einer Video-Online-Plattform wie zum Beispiel YouTube ansehen. Beim Klicken auf das Video erscheint eine Nachricht, dass das Video gesperrt wurde. In solchen Situationen werden oft über ein Meldesystem die Online-Plattformen auf mutmaßliche Rechtsverletzungen (zum Beispiel des Urheberrechts) aufmerksam gemacht. Einige Plattformen arbeiten auch mit sogenannten "trusted flaggers" (vertrauenswürdigen Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern) zusammen, die Verstöße in einem besonderen Verfahren melden können. Aufgrund des Digital Services Act (DSA) – einer EU-Verordnung – sind Anbieterinnen und Anbieter von Hostingdiensten (darunter auch Online-Plattformen) unter anderem – verpflichtet, ein Meldeverfahren, mit dem rechtswidrige Inhalte (etwa Verstöße gegen die Rechte geistigen Eigentums) gemeldet werden können, anzubieten, diese Meldungen zu prüfen und bei Vorliegen einer Verletzung zu handeln.
  • Alternative Dispute Resolution: Einige Stellen wie beispielsweise die externer Link Weltorganisation des geistigen Eigentums (WIPO), das externer Link Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) und auch externer Link behördliche oder behördlich anerkannte, privatrechtlich organisierte Stellen im Zusammenhang mit Rechtsverstößen im Internet bieten Verfahren zur außergerichtlichen beziehungsweise alternativen Streitbeilegung an (sogenannte Alternative Dispute Resolution, ADR). Kernidee ist, dass mit einem unbeteiligten Dritten eine Lösung ausgearbeitet oder den Parteien ein Vorschlag unterbreitet wird, mit dem beide Seiten den Streit zu ihrer Zufriedenheit beilegen können.
  • DNS-Sperre: Kennen Sie noch kinox.to? Diese, aber auch andere illegale Streaming-Seiten, wurden in Deutschland nach einem bestimmten Verfahren gesperrt. Zunächst analysiert die externer Link Clearingstelle für Urheberrecht im Internet (CUII), ein Zusammenschluss aus Internetzugangsanbietern und Rechteinhabern strukturell urheberrechtsverletzende Seiten und empfiehlt ihre Sperrung. Die Bundesnetzagentur überprüft die Sperrung mit Blick auf den Grundsatz der Netzneutralität. Hat sie keine Bedenken, aktivieren die Internetzugangsanbieterinnen und -anbieter sogenannte DNS-Sperren.

Zivilgerichtliche Durchsetzung

Was tun, wenn die Rechtsverletzung sich nicht für eine außergerichtliche Klärung eignet oder diese nicht erfolgreich war?

Justizia

  • Mithilfe eines einstweiligen Verfügungsverfahrens können Sie sich zum Beispiel Unterlassungsansprüche vorläufig sichern. Der Vorteil des Verfahrens ist, dass eine einstweilige Verfügung sehr schnell – teilweise schon innerhalb weniger Tage – erlassen werden kann. Sie gilt aber nur vorläufig.
  • Sie können auch Klage erheben: Mit Ausnahme des Urheberrechts sind für zivilrechtliche Verletzungen der Rechte geistigen Eigentums ausschließlich die Landgerichte zuständig. Im Falle des Urheberrechts sind diese zuständig, wenn der Streitwert 5.000 Euro übersteigt. Bis zu dieser Schwelle sind die Amtsgerichte zuständig.

Strafrechtliche Durchsetzung

Polizeiauto

Wurde Ihr Recht vorsätzlich verletzt, kommt eine strafrechtliche Verfolgung der Verletzerin oder des Verletzers in Betracht. Bei den meisten Delikten im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums werden die Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) entweder auf Antrag tätig oder wenn ein besonderes öffentliches Verfolgungsinteresse (zum Beispiel bei Gefährdung der Sicherheit oder der Gesundheit von Verbraucherinnen oder Verbauchern) vorliegt. Handelte die Verletzerin oder der Verletzer gewerblich, ermitteln die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen.

Checkliste – haben Sie diese Punkte bedacht?

  • Haben Sie ein bestehendes geistiges Eigentumsrecht?
  • (Wie) wurde Ihr Recht verletzt? Droht eine Rechtsverletzung in der Zukunft?
  • Welche Ansprüche kommen in Betracht? (zum Beispiel Schadensersatz grundsätzlich nur bei Verschulden, Unterlassen nur bei Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr)
  • Können Sie Ihre Vorwürfe an die Verletzerin oder den Verletzer hinreichend beweisen?
  • Ist eine außergerichtliche Klärung möglich und zielführend?
  • Bei einer zivilgerichtlichen Klärung: Regelmäßig ist eine anwaltliche Mandatierung erforderlich, wodurch Kosten entstehen.
  • Strafrechtliche Klärung: Ist diese in Ihrem Fall möglich (insbesondere: geschah die Verletzung vorsätzlich) und zielführend? Haben Sie fristgerecht einen Strafantrag gestellt?

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Stand: 27.06.2024