Inhalt

Urheberrecht

viele Copyright-Zeichen

Alles, was Urheberrecht ist

Was ein Mensch kreativ schafft, muss sich auch rechtlich schützen lassen. Hierfür sorgt das Urheberrecht. Wahrscheinlich haben Sie schon einmal fotografiert, einen Text verfasst oder gezeichnet – und sind somit Urheberin oder Urheber der hieraus unter Umständen entstandenen Werke geworden.

Wie werden Sie zur Urheberin oder zum Urheber?

Damit ein Urheberrecht entsteht, muss eine persönliche, geistige Schöpfung – das sogenannte "Werk" – geschaffen werden. In Deutschland können nur natürliche Personen - also Menschen - Urheberin oder Urheber sein und nicht etwa Unternehmen.

Die Schöpfung muss sich nach außen manifestieren, was etwa bei einer bloßen Idee im Kopf nicht der Fall ist. Zudem muss die Schöpfung auch Ihre Gedanken oder Gefühle ausdrücken und ein gewisses Maß an Individualität erfüllen.

Ob Ihr Werk eine persönliche, geistige Schöpfung darstellt, ist immer eine Einzelfallentscheidung!

Der Werksbegriff ist vielseitig

Ob Gedicht oder Roman (auch Bearbeitungen wie eine Übersetzung), Rede, Choreographie, Zeichnung oder Film: Der Begriff des Werks ist sehr vielseitig und geht mit dem technischen Wandel der Zeit. So sind beispielsweise auch Computerprogramme und Datenbanken grundsätzlich schutzfähig.

Nicht urheberrechtlich geschützt sind offizielle amtliche Texte wie Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen oder gerichtliche Entscheidungen (§ 5 Abs. 1 UrhG). Sie sind gemeinfrei, das heißt, sie dürfen frei verwendet werden.

Wie entsteht an Ihrem Werk ein Urheberrecht?

Das Urheberrecht entsteht mit der Schöpfung, etwa mit Verfassen eines Textes oder dem Spielen einer Improvisation. Das Werk muss also nicht erst veröffentlicht oder in ein amtliches Register eingetragen werden, damit Sie in Deutschland ein Urheberrecht erhalten. Somit sind zum Erlangen des Urheberrechtsschutzes auch keine Registergebühren fällig – sofern Ihr Werk eine persönliche, geistige Schöpfung ist, entsteht der Urheberrechtsschutz hieran unmittelbar und unentgeltlich!

Wie lange besteht Schutz an einem Werk?

In Deutschland endet der Schutz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder der Urheberin. Ab dann ist das Werk ebenfalls gemeinfrei und darf frei verwendet werden.

Diese Rechte haben Sie als Urheberin oder Urheber

Stempel "Copy"

Worin besteht Ihr Urheberrecht? Besonders relevant sind das:

  • Urheberpersönlichkeitsrecht: Als Urheberin oder Urheber haben Sie ein Veröffentlichungsrecht, ein Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und ein Recht, Entstellungen am Werk zu verbieten.

  • Verwertungsrecht: Sie können Ihr Werk auf verschiedene Weisen nutzen und mithilfe von Lizenzverträgen Nutzungsrechte für Dritte einräumen. Lizenzverträge regeln häufig neben den genauen Nutzungs- auch die Vergütungsmodalitäten. Wichtige Vergütungsrechte sind die Vervielfältigung (Herstellung von Kopien), die Verbreitung sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet.

Wer kann Ihr Werk ohne Ihre Zustimmung nutzen?

Bücherregal

Sie können grundsätzlich frei bestimmen, wer Ihr Werk zu welchen Konditionen nutzen darf. Es gibt aber gesetzlich festgelegte Ausnahmen (sogenannte "Schranken"). Innerhalb dieser Schranken können Dritte Ihr Werk auch ohne Ihre Zustimmung nutzen. Besonders wichtige Ausnahmen sind beispielsweise das Zitat oder die Privatkopie. Besondere Bestimmungen gelten auch für die Verwendung in Unterricht, Wissenschaft und bestimmten Institutionen (Bibliotheken, Museen, Einrichtungen für Menschen mit Seh- und/oder Lesebehinderung).

Für die Nutzung gemäß den gesetzlichen Ausnahmen gilt: Die Quelle, also insbesondere die Urheberin oder der Urheber, unter Umständen beispielsweise auch der Verlag, muss genannt werden. Es besteht ein Änderungsverbot. Schließlich ist auch hier die Nutzung teilweise vergütungspflichtig.

FAQ zur Nutzung von Urheberrechten in der Schule und als Verbraucher

Weitere Informationen zum Thema Nutzung von Urheberrechten in der Schule und als Verbraucher finden Sie auf den FAQ-Seiten des EUIPO

Wie können Sie verhindern, dass Sie Urheberrechte Dritter verletzen?

Grundsätzlich gilt: Texte, Melodien, Fotografien und Co. sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Sie können diese daher nicht "einfach so" nutzen, etwa auf Ihrer Website Dritten zugänglich machen. Greift keine gesetzliche Ausnahme, müssen Sie hierfür die Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers, der Rechteinhaberin oder des Rechteinhabers einholen.

Gerade im Internet ist es oft gar nicht so einfach herauszufinden, ob an einem bestimmten Werk (noch) ein Urheberrecht besteht und vor allem, wer die Urheberin oder der Urheber ist.

Bücher und Kopfhörer

Mögliche Wege sind:

  • Durchführen einer Recherche zur Urheberin oder zum Urheber: zum Beispiel in (Online-)Registern von Bibliotheken oder Verlags- und Zeitungsarchiven
  • Auf Kennzeichnung offizieller Kanäle achten – etwa bei YouTube, wo offizielle Kanäle von Künstlerinnnen und Künstlern mit einer Musiknote gekennzeichnet sind.
  • Ermitteln legaler Internetangebote: Über die externer Link EU-Datenbank Agorateka können Sie legale Internetseiten aus den Bereichen Musik, Film, eBooks, Videospiele und Sport-Events ermitteln.

FAQ zum Thema KI und Urheberrecht

Die Nutzung generativer KI in Beruf und Alltag nimmt immer mehr zu. Dabei wirft diese Technologie komplexe urheberrechtliche Fragen auf: Was ist unter welchen Bedingungen erlaubt? Ist in Deutschland und in der EU mit dem geltenden Rechtsrahmen ein gerechter Ausgleich der Interessen aller Beteiligten bereits gefunden oder braucht es Änderungen? Kurz: Ist unser Urheberrecht den Herausforderungen, die die generative KI mit sich bringt, gewachsen? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in den vom Bundesministerium der Justiz veröffentlichten externer Link FAQ zum Thema KI und Urheberrecht.

Bild 1: iStock.com/jlgutierrez, Bild 2: iStock.com/paci77, Bild 3: iStock.com/nilsheider, Bild 4: iStock.com/ihorlukianenko

Stand: 25.04.2024