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Patente, Marken & Co. im Kurzporträt
Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen kurzen Überblick zu den gewerblichen Schutzrechten für geistiges Eigentum, die Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen können.
Patente | Gebrauchsmuster | Marken | eingetragene Designs | Topografien | |
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schützen... | technische Erfindungen | technische Erfindungen (außer Verfahren) | die Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens | Farb- und Formgebung von nahezu allen industriell oder handwerklich herstellbaren Erzeugnissen | dreidimensionale Strukturen mikroelektronischer Halbleitererzeugnisse |
Erfordernisse für den Schutz | - neu - erfinderische Tätigkeit - gewerblich anwendbar - ausführbar |
- neu - erfinderischer Schritt - gewerblich anwendbar - ausführbar |
- nicht nur reine Beschreibung der Dienstleistung oder Ware - Unterscheidungs- kraft |
- Neuheit und Eigenart | - Eigenart (keine bloße Nachbildung einer anderen Topografie) |
Schutz beginnt... | mit der Veröffentlichung der Erteilung im Patentblatt | mit der Eintragung in das Register | mit dem Anmeldetag, der mit der Eintragung der Marke in das Register zuerkannt wird |
mit der Eintragung in das Register | abhängig davon, ob die Topografie bereits geschäftlich verwendet wurde (siehe § 5 Halbleiterschutzgesetz) |
maximale Laufzeit | 20 Jahre | 10 Jahre | unbegrenzt verlängerbar (alle 10 Jahre) | 25 Jahre | 10 Jahre |
Patente machen technische Erfindungen wertvoller
Das Patent ist ein bedeutendes gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren das ausschließliche Recht gibt, über seine Erfindung zu verfügen. Kein anderer darf ohne seine Zustimmung von der patentierten Erfindung Gebrauch machen. Niemand darf patentgeschützte Produkte ohne Lizenz herstellen, anbieten, in den Verkehr bringen, importieren oder patentierte Verfahren anwenden.
Patente können für Erfindungen und Verfahren aus allen Bereichen der Technik erteilt werden. Vor allem diese drei Kriterien müssen dabei erfüllt sein:
- Neuheit
- Beruhen auf einer erfinderischen Tätigkeit
- gewerbliche Anwendbarkeit
Dagegen ist ein Patentschutz nicht möglich unter anderem für:
- bloße Entdeckungen (also Auffindung von etwas bereits Vorhandenem, z.B. Magnetismus, Röntgen-Strahlen)
- wissenschaftliche Theorien oder mathematische Methoden
- Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten
- Spiele
- ästhetische Formschöpfungen (hier käme Designschutz in Frage)
- geschäftliche Tätigkeiten, zum Beispiel Organisationsmodelle
Die Anmeldung einer Erfindung zum Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt muss eine umfassende Beschreibung der Erfindung enthalten, die einen Fachmann in die Lage versetzt, sie nachzuvollziehen und auszuführen. Auf Patentfähigkeit wird geprüft, wenn ein gebührenpflichtiger Prüfungsantrag beim Deutschen Patent- und Markenamt gestellt ist.
Ausführliche Informationen zu diesem Schutzrecht finden Sie unter "Patente". Schauen Sie gerne auch in unsere "Tipps für Ihre Patentanmeldung".
Gebühr für | Betrag |
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Anmeldung in Papierform (inklusive bis zu 10 Ansprüchen) | 60 Euro |
- ab dem 10. Anspruch jeder weitere | 30 Euro |
elektronische Anmeldung (inklusive bis zu 10 Ansprüchen) | 40 Euro |
- ab dem 10. Anspruch jeder weitere | 20 Euro |
Prüfungsantrag (ohne Prüfung erfolgt keine Patenterteilung) | 350 Euro |
Hinzu kommen Jahresgebühren, die ab dem dritten Jahr nach dem Anmeldetag zu zahlen sind. |
Ausführliche Informationen zu den Kosten finden Sie unter "Gebühren".
Gebrauchsmuster: Erfindungsschutz einfach, preiswert und schnell
Technische Erfindungen, die neu und gewerblich anwendbar sind, können auch als Gebrauchsmuster geschützt werden, wenn sie auf einem erfinderischen Schritt beruhen.
Das Gebrauchsmuster ist für alle Bereiche der Technik offen, für die auch Patentschutz möglich ist, mit Ausnahme von Verfahren (beispielsweise Herstellungsverfahren oder Verwendungen).
Das Gebrauchsmuster gibt seinem Inhaber für bis zu 10 Jahre das Recht, andere von der unberechtigten Nutzung seiner Erfindung auszuschließen.
Gebrauchsmusteranmeldungen müssen schriftlich mit einer Beschreibung der Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden. Da hier - anders als beim Patent - nicht geprüft wird, ob der Gegenstand der Anmeldung neu und erfinderisch ist, kann der Anmelder bereits nach zwei bis drei Monaten gegen eine geringe Gebühr sein eingetragenes Gebrauchsmuster erhalten.
Eine eingehende umfassende Prüfung findet nur dann statt, wenn ein Dritter sich mit einem Löschungsantrag gegen das Gebrauchsmuster wendet. Wenn Sie bereits vorab die Rechtsbeständigkeit Ihres Gebrauchsmusters abschätzen wollen, können Sie in einem Rechercheverfahren von uns die relevanten Veröffentlichungen ermitteln lassen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Gebrauchsmusterschutz. Schauen Sie gerne auch in unsere Tipps für Ihre Gebrauchsmusteranmeldung.
Gebühr für | Betrag |
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Anmeldung (einschließlich einer Schutzdauer von drei Jahren) | 40 Euro |
Weitere Informationen zu den Kosten des Gebrauchsmusterschutzes finden Sie unter "Gebühren".
Marken: Bewährte Herkunfts-, Qualitäts- und Werbekennzeichen
Marken sind Kennzeichen für Waren und Dienstleistungen. Sie dienen dazu, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Als Marken können unter anderem Wort- und Bildzeichen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen, Farben oder sonstige Zeichen im Register eingetragen werden. Die Schutzdauer einer Marke beträgt zehn Jahre und ist beliebig oft verlängerbar.
Eine Marke wird eingetragen, wenn keine absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen. Nicht eintragbar sind insbesondere Zeichen oder Angaben, die die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen lediglich nach ihrer Art, Beschaffenheit oder sonstigen Eigenschaften und Merkmalen beschreiben.
Mit der Eintragung erhält der Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht: Er kann Dritten untersagen, ein mit der Marke identisches oder verwechselbar ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen. Die beschreibende Benutzung eines Zeichens als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen kann jedoch grundsätzlich nicht untersagt werden.
Nach der Veröffentlichung der Eintragung einer Marke können noch innerhalb von drei Monaten Inhaber prioritätsälterer Marken Widerspruch erheben. Ein erfolgreicher Widerspruch führt zur Löschung der jüngeren Marke.
Weitere Informationen zum Schutzrecht "Marke". Schauen Sie gerne auch in unsere Tipps für Ihre Markenanmeldung.
Gebühr für | Betrag |
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Anmeldung (Gebühr für drei Waren- und/oder Dienstleistungsklassen, einschließlich einer Schutzdauer von zehn Jahren) | 300 Euro |
für jede weitere Waren- und/oder Dienstleistungsklasse | 100 Euro |
Weitere Informationen zu den Kosten des Markenschutzes finden Sie unter Gebühren.
Designs: Schutz für Form- und Farbgestaltungen
Eingetragene Designs schützen die äußere Gestaltung von zwei- oder dreidimensionalen Erzeugnissen (beispielsweise Logos, Stoffe oder Möbel).
Ist das Design eingetragen, hat die Anmelderin oder der Anmelder das ausschließliche Recht, das eingetragene Design zu benutzen. Sie können Dritten verbieten, es ohne Ihre Zustimmung zu verwenden. Niemand außer Ihnen darf ein Erzeugnis, in dem Ihr eingetragene Design aufgenommen oder bei dem es verwendet wird, herstellen, anbieten, in Verkehr bringen, ein- und ausführen sowie gebrauchen.
Die Anmeldung muss das Design wiedergeben (bis zu zehn fotografische oder sonstige grafische Darstellungen pro Design sind möglich). In einer Anmeldung können bis zu 100 Designs zusammengefasst werden, auch wenn sie unterschiedlichen Klassen angehören.
Designschutz entsteht nur, wenn das Design zum Zeitpunkt der Anmeldung Neuheit und Eigenart aufweist. Neuheit und Eigenart werden aber erst im Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA oder in einem Verletzungsverfahren vor Gericht geprüft und nicht schon bei der Eintragung des Designs.
Der Designschutz entsteht mit dem Tag der Eintragung des Designs in das Designregister. Er kann bis zu 25 Jahre nach dem Anmeldetag aufrechterhalten werden.
Weitere Informationen zu diesem Schutzrecht finden Sie unter "Designs". Schauen Sie gerne auch in unsere Tipps für Ihre Designanmeldung.
Gebühr für | Betrag |
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Einzelanmeldung eines Designs | |
bei elektronischer Anmeldung | 60 Euro |
bei Papieranmeldung | 70 Euro |
Sammelanmeldung | |
bei elektronischer Anmeldung - je Design | 6 Euro, mindestens jedoch 60 Euro |
bei Papieranmeldung - je Design | 7 Euro, mindestens jedoch 70 Euro |
bei einer Schutzdauer von zunächst 5 Jahren (mit Bekanntmachung der Wiedergabe des Designs) |
Weitere Informationen zu den Kosten des Designschutzes finden Sie unter "Gebühren".
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu den Schutzrechten finden Sie in unseren Broschüren. Eine detaillierte Übersicht über die vom DPMA erhobenen Gebühren finden Sie in unserem Kostenmerkblatt. Und wenn Sie Fragen haben, hilft Ihnen gerne unser Kundenservice.
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Stand: 13.08.2024
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