Inhalt

Schutzrechte durchsetzen

Ein großes und mehrere kleine Sparschweine auf einer Wippe in Balance

Bleiben Sie aktiv

Schutzrechte anmelden und durchsetzen verlangt Engagement und Eigeninitiative. Das DPMA ist Ihr Partner, wenn es darum geht, Patente zu erteilen und Marken, Gebrauchsmuster und Designs einzutragen. Wir stellen ausführliche Informationen für Sie bereit, um Ihnen eine gute Orientierung zu bieten.
Aber bitte beachten Sie, dass das Deutsche Patent- und Markenamt nicht befugt ist, rechtsberatend tätig zu werden. Die folgenden Informationen können daher keine Rechtsberatung ersetzen, sondern dienen dazu, Ihnen einen groben und nicht abschließenden Überblick über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verschaffen.

Darüber hinaus: Bleiben Sie aktiv! Nutzen Sie jede Gelegenheit, sich zusätzlich zu informieren - beispielsweise auch durch das Lesen von so genannten "Case Studies". Achten Sie darauf, wie Sie sich auf Messen verhalten. "Pflegen" Sie Ihr Schutzrecht und kümmern Sie sich darum, dass Sie es auch durchsetzen - unabhängig davon, ob es angegriffen werden könnte oder nicht.

Geistiges Eigentum besser schützen: EU-Kommission empfiehlt Maßnahmen zur Bekämpfung von Nachahmungen

Um die Rechte des geistigen Eigentums besser zu schützen, hat die EU-Kommission eine externer Link Empfehlung zur Bekämpfung von Nachahmungen veröffentlicht. Sie umfasst ein Bündel an strategischen Maßnahmen (Toolbox), die zwar keinen rechtsbindenden Charakter haben, aber Vorschläge darstellen, um den Kampf gegen Cyberdiebstahl und Produktpiraterie energisch zu verfolgen – und das auf zweierlei Weise: Zum einen sollen die Maßnahmen die Zusammenarbeit zwischen Rechteinhabern, Diensteanbietern und Strafverfolgungsbehörden verbessern. Zum anderen soll der Einsatz moderner Techniken gefördert werden, um Unternehmen in die Lage zu versetzen, ihre immateriellen Vermögenswerte besser zu schützen und die Durchsetzung ihrer Rechte zu ermöglichen.

An KMU gerichtet, entwickelt die Kommission derzeit ein Instrumentarium, um KMU zum Thema Cyberdiebstahl zu sensibilisieren. Das soll die KMU befähigen, auf Geschäftsgeheimnisse gerichtete Cyberangriffe (Hacking) zu unterbinden oder entsprechend darauf zu reagieren. Nicht zuletzt wird die Kommission eine Checkliste mit Hilfestellungen zur Nutzung der künstlichen Intelligenz für KMU entwickeln, ohne dass die Unternehmen ihre immateriellen Vermögenswerte gefährden.

Die Maßnahmen, die sich an staatliche Stellen richten, empfehlen beispielsweise die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums analog zum externer Link IP-Enforcement-Portal (IPEP) des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), eine Stärkung der Marktüberwachungsbehörden, an künstliche Intelligenz angepasste Verfahren im Bereich des geistigen Eigentums sowie eine Anhebung der Höchststrafen für schwere Straftaten. Ferner sollten eine schnelle, kostengünstige und umweltfreundliche Lagerung und Entsorgung von Nachahmungen geschaffen und Inhalte zu geistigem Eigentum in nationale Lehr- und Ausbildungspläne aufgenommen werden.

Die Empfehlung der EU-Kommission knüpft an den externer Link Aktionsplan für geistiges Eigentum von 2020 an. Darin hatte sich die Kommission verpflichtet, durch die Verabschiedung des Gesetzes über digitale Dienste und die Einrichtung eines Instrumentariums zur Bekämpfung von Nachahmungen die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zu verbessern. Weitere Details zum Thema sowie weiterführende Links finden Sie auch in der externer Link Pressemitteilung der EU-Kommission vom 19. März 2024.

Case Studies

Die besten Lektionen schreibt das Leben: Case Studies bieten Ihnen Einblicke, Ideen, Anregungen und praktische Lösungen aus einer Vielzahl von Unternehmen und Branchen zum Umgang mit IP. Lernen Sie von anderen, wie Sie IP zu Ihrem Vorteil einsetzen können.

  • Europäisches Patentamt:
    • externer Link Case Studies: Das Europäische Patentamt hat eine Reihe von Fallstudien über europäische kleine und mittlere Unternehmen erstellt, die Patente und andere geistige Eigentumsrechte systematisch nutzen, um geschäftlichen Erfolg zu erzielen.

  • Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE Schweiz):
    • externer Link "KMU berichten": Unternehmerinnen und Unternehmer erzählen von ihren Erfahrungen mit ihrer jeweiligen Markenstrategie.

Verhalten auf Messen

Gerade auf Messen ist das Thema "Durchsetzung von Schutzrechten" relevant. Manche Nachahmer sind gut darin, erfolgreiche Produkte praktisch sofort zu reproduzieren. Es kommt sogar vor, dass die Fälscher schneller handeln als das Unternehmen selbst und dessen Schöpfung sogar noch während der Messe unter einem anderen Namen eintragen lassen.

Im Folgenden finden Sie Empfehlungen, um dieses Risiko zu minimieren, wenn neue Produkte auf einer Messe vorgestellt werden sollen.

Vor der Messe:

  • Überprüfen Sie, dass Sie in dem jeweiligen Land kein Schutzrecht verletzen.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie im Ausstellungsland Schutz haben (z.B. Urheberrecht, nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, eingetragene gewerbliche Schutzrechte).
  • Wenn Ihre Schöpfung im Ausstellungsland durch das Urheberrecht geschützt werden kann, stellen Sie sicher, dass Sie ein bestimmtes Datum der Schöpfung oder Veröffentlichung nachweisen können.
  • Ihr Messepersonal sollte die Schutzrechte Ihres Unternehmens kennen und darin geschult werden, sich richtig zu verhalten.
  • Die Abläufe sollten klar geregelt sein. Wer ist zuständig, wenn ein Schutzrecht verletzt wird oder dem Unternehmen eine Schutzrechtsverletzung vorgeworfen wird? Wie kann diese Person erreicht werden?
  • Nehmen Sie Kopien der Schutzrechtsunterlagen mit den Registernummern der eingetragenen Schutzrechte mit auf die Messe.
  • Beachten Sie die Ausstellungspriorität. Das Ausstellen Ihrer technischen Lösung oder Ihres Designs auf einer Messe kann ohne Ausstellungspriorität das Kriterium der Neuheit untergraben und eine spätere Eintragung unwirksam machen. Prüfen Sie, ob sich noch eine andere Möglichkeit bietet, Ihre Schöpfung auf einer Messe vor und/oder nach der Ausstellung zu schützen.
  • Bedenken Sie, dass Geschäftsverträge möglicherweise angepasst werden müssen, um zu verhindern, dass es ohne Ihre Zustimmung zu einer Veröffentlichung Ihrer Schöpfung kommt. Die Beziehung zu Ihren Partnern sollte durch einen Vertrag oder eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) mit spezifischen Klauseln über Rechte am geistigen Eigentum festgelegt sein.
  • Prüfen Sie, ob ein Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden (sog. Grenzbeschlagnahme) für Sie in Betracht kommt. So können Sie der Präsentation nachgeahmter und unerlaubt hergestellter Waren auf Messen vorbeugen. Der Zoll kann bereits im Vorfeld der Messe Waren, die aus Drittländern zur Ausstellung auf der Messe eingeführt werden, auf mögliche Schutzrechtsverletzungen überprüfen.

Während der Messe:

  • Neue Produkte der Konkurrenz werden auf Messen häufig zum ersten Mal sichtbar. Seien Sie aufmerksam und prüfen Sie genau, ob eine Schutzrechtsverletzung vorliegt.
  • Stellen Sie während der Messe eine Schutzrechtsverletzung fest, so handeln Sie schnell und nehmen Kontakt mit Ihrem Anwalt auf. Bei einigen Messen gibt es auch einen anwaltlichen Notdienst. Zur Durchsetzung Ihrer Rechte können Sie zivilrechtliche und strafrechtliche Maßnahmen gegen den vermeintlichen Verletzer einleiten.
  • Besteht der Verdacht einer Schutzrechtsverletzung, versuchen Sie, Beweise wie etwa Standnummer, Tag, Uhrzeit, Prospekte, Produktmuster, Fotos oder Visitenkarten sichern.
  • Geben Sie über Ihre eigenen Erfindungen nicht zu viele Informationen unbedacht heraus.
  • Bei den meisten Messen gilt ein Fotoverbot. Achten Sie am Messestand auf die Einhaltung dieses Verbots.

Wie bekomme ich mein Recht? Wie setze ich Schutzrechte durch?

Zwei Schneider in ihrer Werkstatt

Der intelligente Schutz Ihrer unternehmerischen Leistung mit gewerblichen Schutzrechten ist ein erster Schritt, um auf dem Markt zu bestehen. Jedoch werden Marken, Designs, Patente und Gebrauchsmuster nicht nur registriert, um geistiges Eigentum zu dokumentieren, sondern auch, um dieses zu schützen und zu verwerten.

Was Sie tun können, um Ihre Schutzrechte durchzusetzen, lesen Sie auf unseren Unterseiten

Bild 1: iStock.com/pogonici, Bild 2: iStock.com/seventyfour

Stand: 04.04.2024