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Schutzrechte durchsetzen

Bleiben Sie aktiv
Schutzrechte anmelden und durchsetzen verlangt Engagement und Eigeninitiative. Das DPMA ist Ihr Partner, wenn es darum geht, Patente zu erteilen und Marken, Gebrauchsmuster und Designs einzutragen. Wir stellen ausführliche Informationen für Sie bereit, um Ihnen eine gute Orientierung zu bieten.
Aber bitte beachten Sie, dass das Deutsche Patent- und Markenamt nicht befugt ist, rechtsberatend tätig zu werden. Die folgenden Informationen können daher keine Rechtsberatung ersetzen, sondern dienen dazu, Ihnen einen groben und nicht abschließenden Überblick über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verschaffen.
Darüber hinaus: Bleiben Sie aktiv! Nutzen Sie jede Gelegenheit, sich zusätzlich zu informieren - beispielsweise auch durch das Lesen von so genannten "Case Studies". Achten Sie darauf, wie Sie sich auf Messen verhalten. "Pflegen" Sie Ihr Schutzrecht und kümmern Sie sich darum, dass Sie es auch durchsetzen - unabhängig davon, ob es angegriffen werden könnte oder nicht.
Case Studies
Die besten Lektionen schreibt das Leben: Case Studies bieten Ihnen Einblicke, Ideen, Anregungen und praktische Lösungen aus einer Vielzahl von Unternehmen und Branchen zum Umgang mit IP. Lernen Sie von anderen, wie Sie IP zu Ihrem Vorteil einsetzen können.
- Europäisches Patentamt:
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Case Studies: Das Europäische Patentamt hat eine Reihe von Fallstudien über europäische kleine und mittlere Unternehmen erstellt, die Patente und andere geistige Eigentumsrechte systematisch nutzen, um geschäftlichen Erfolg zu erzielen.
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- Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE Schweiz):
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"KMU berichten": Unternehmerinnen und Unternehmer erzählen von ihren Erfahrungen mit ihrer jeweiligen Markenstrategie.
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- European IPR Helpdesk:
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Atares Case Study: International market selection and IP as a differentiation value
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Koalect Case Study: Trade mark conflicts and the importance of prior searches
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TNtech Case Study: The ABC of IP strategy for a small R&D company
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LAWNSALTED Case Study: A double-line IP strategy for start-ups
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Verhalten auf Messen
Gerade auf Messen ist das Thema "Durchsetzung von Schutzrechten" relevant. Manche Nachahmer sind gut darin, erfolgreiche Produkte praktisch sofort zu reproduzieren. Es kommt sogar vor, dass die Fälscher schneller handeln als das Unternehmen selbst und dessen Schöpfung sogar noch während der Messe unter einem anderen Namen eintragen lassen.
Im Folgenden finden Sie Empfehlungen, um dieses Risiko zu minimieren, wenn neue Produkte auf einer Messe vorgestellt werden sollen.
Vor der Messe:
- Überprüfen Sie, dass Sie in dem jeweiligen Land kein Schutzrecht verletzen.
- Stellen Sie sicher, dass Sie im Ausstellungsland Schutz haben (z.B. Urheberrecht, nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, eingetragene gewerbliche Schutzrechte).
- Wenn Ihre Schöpfung im Ausstellungsland durch das Urheberrecht geschützt werden kann, stellen Sie sicher, dass Sie ein bestimmtes Datum der Schöpfung oder Veröffentlichung nachweisen können.
- Ihr Messepersonal sollte die Schutzrechte Ihres Unternehmens kennen und darin geschult werden, sich richtig zu verhalten.
- Die Abläufe sollten klar geregelt sein. Wer ist zuständig, wenn ein Schutzrecht verletzt wird oder dem Unternehmen eine Schutzrechtsverletzung vorgeworfen wird? Wie kann diese Person erreicht werden?
- Nehmen Sie Kopien der Schutzrechtsunterlagen mit den Registernummern der eingetragenen Schutzrechte mit auf die Messe.
- Beachten Sie die Ausstellungspriorität. Das Ausstellen Ihrer technischen Lösung oder Ihres Designs auf einer Messe kann ohne Ausstellungspriorität das Kriterium der Neuheit untergraben und eine spätere Eintragung unwirksam machen. Prüfen Sie, ob sich noch eine andere Möglichkeit bietet, Ihre Schöpfung auf einer Messe vor und/oder nach der Ausstellung zu schützen.
- Bedenken Sie, dass Geschäftsverträge möglicherweise angepasst werden müssen, um zu verhindern, dass es ohne Ihre Zustimmung zu einer Veröffentlichung Ihrer Schöpfung kommt. Die Beziehung zu Ihren Partnern sollte durch einen Vertrag oder eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) mit spezifischen Klauseln über Rechte am geistigen Eigentum festgelegt sein.
- Prüfen Sie, ob ein Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden (sog. Grenzbeschlagnahme) für Sie in Betracht kommt. So können Sie der Präsentation nachgeahmter und unerlaubt hergestellter Waren auf Messen vorbeugen. Der Zoll kann bereits im Vorfeld der Messe Waren, die aus Drittländern zur Ausstellung auf der Messe eingeführt werden, auf mögliche Schutzrechtsverletzungen überprüfen.
Während der Messe:
- Neue Produkte der Konkurrenz werden auf Messen häufig zum ersten Mal sichtbar. Seien Sie aufmerksam und prüfen Sie genau, ob eine Schutzrechtsverletzung vorliegt.
- Stellen Sie während der Messe eine Schutzrechtsverletzung fest, so handeln Sie schnell und nehmen Kontakt mit Ihrem Anwalt auf. Bei einigen Messen gibt es auch einen anwaltlichen Notdienst. Zur Durchsetzung Ihrer Rechte können Sie zivilrechtliche und strafrechtliche Maßnahmen gegen den vermeintlichen Verletzer einleiten.
- Besteht der Verdacht einer Schutzrechtsverletzung, versuchen Sie, Beweise wie etwa Standnummer, Tag, Uhrzeit, Prospekte, Produktmuster, Fotos oder Visitenkarten sichern.
- Geben Sie über Ihre eigenen Erfindungen nicht zu viele Informationen unbedacht heraus.
- Bei den meisten Messen gilt ein Fotoverbot. Achten Sie am Messestand auf die Einhaltung dieses Verbots.
Wie bekomme ich mein Recht? Wie setze ich Schutzrechte durch?

Der intelligente Schutz Ihrer unternehmerischen Leistung mit gewerblichen Schutzrechten ist ein erster Schritt, um auf dem Markt zu bestehen. Jedoch werden Marken, Designs, Patente und Gebrauchsmuster nicht nur registriert, um geistiges Eigentum zu dokumentieren, sondern auch, um dieses zu schützen und zu verwerten.
Was Sie tun können, um Ihre Schutzrechte durchzusetzen, lesen Sie auf unseren Unterseiten
- Patentrechte durchsetzen
- Gebrauchsmusterrechte durchsetzen
- Markenrechte durchsetzen
- Designrechte durchsetzen
Bild 1: iStock.com/pogonici, Bild 2: iStock.com/seventyfour
Stand: 06.12.2021
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