Inhalt

Europäische Zusammenarbeit

Europakarte mit Länderwimpeln

Unser Partner für Patente: Das Europäische Patentamt

Das Europäische Patentamt (EPA) ist ein Organ der Europäischen Patentorganisation (EPO). Rechtliche Grundlage für das EPA ist das externer Link Europäische Patentübereinkommen (EPÜ), dem derzeit externer Link 39 Mitgliedstaaten angehören, darunter auch solchen, die keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind.

Das externer Link EPA prüft und erteilt europäische Patente. Das europäische Patent besitzt nach Erteilung in jedem EPÜ-Vertragsstaat, für den es erteilt worden ist, dieselbe Wirkung und unterliegt denselben Vorschriften wie ein in diesem Vertragsstaat erteiltes nationales Patent.

Seit 1. Juni 2023 besteht auch die Möglichkeit, das neue europäische Patent mit einheitlicher Wirkung („Einheitspatent“) zu beantragen, das einheitliche Wirkung in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten der EU entfaltet. Zudem wurde ein einheitliches Patentgerichtssystem auf der Basis des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) errichtet. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten oder den Internetseiten des externer Link EPA.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist Mitglied der deutschen Delegation im Verwaltungsrat und in den verschiedenen Ausschüssen der EPO. Auf diese Weise wirkt das DPMA aktiv an der Gestaltung des europäischen Patentsystems mit.

Unser Partner für Marken & Designs: Das EUIPO

Das externer Link Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante (Spanien) erteilt und verwaltet Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster (Designs). Die Unionsmarke und das Gemeinschaftsgeschmacksmuster gewähren ihrem Inhaber ein in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich geltendes Schutzrecht.

Das DPMA gestaltet die Entwicklungen bei Unionsmarke und Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit, indem es Deutschland in den Sitzungen des Verwaltungsrats des EUIPO vertritt und auch in anderen Gremien, Arbeitsgruppen und europäischen Kooperationsprojekten mitwirkt.

Mit EU-Projekten KMU beim Schutz des geistigen Eigentums unterstützen

Von 2016-2020 hat das DPMA im Projekt "VIP4SME" (Value Intellectual Property for SMEs) innerhalb des EU-Programms externer Link HORIZONT2020 mit 34 nationalen Patent- und Markenämtern sowie 19 Einrichtungen aus Wissenschaft und Forschung zusammengearbeitet. Ziel dieses Projekts war es, die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) beim Schutz von geistigem Eigentum in der Europäischen Union weiter zu verbessern und über Bedeutung und Wirkung nationaler und europäischer Schutzrechte intensiver aufzuklären. Das DPMA arbeitete in diesem Projekt eng mit dem externer Link Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation zusammen.

Bereits von 2007 bis 2011 hatten sich zwanzig nationale Patentämter der EU-Mitgliedsstaaten (einschließlich des DPMA) zusammengeschlossen, um KMU in Europa für geistiges Eigentum zu sensibilisieren und über die Durchsetzung von Schutzrechten zu informieren. Gefördert und unterstützt wurde das Projekt mit Namen "IPeuropAware" durch die Europäische Kommission. Um das Projekt auf nationaler Ebene umzusetzen, fanden in Deutschland diverse Informationsveranstaltungen statt. Ferner wurden im Projekt erarbeitete branchenbezogene Handbücher mit dem Titel "Geistiges Eigentum - ein Unternehmerleitfaden für KMUs" vorgestellt und verteilt. Alle Projektergebnisse sind in der Veröffentlichung " pdf-Datei Promoting the benefits of greater knowledge and effective management of IP in European SMEs & Intermediaries (6,54 MB)" zusammengefasst.

Von 2011 bis 2015 beteiligte sich das DPMA am Folgeprojekt "IPorta" - ebenfalls initiiert und gefördert durch die EU-Kommission. Ziel dieses Projekts war der Ausbau der Kooperation der nationalen Patent- und Markenämter untereinander. In das Projekt mit aufgenommen wurden weitere Akteure, wie beispielsweise das externer Link Enterprise Europe Network (EEN) und der ebenfalls durch die EU-Kommission geförderte externer Link IPR Helpdesk. Insgesamt nahmen 15 Patent- und Markenämter am Projekt teil, darunter die Ämter aus Frankreich, England, Dänemark, Polen und der Türkei. Weiterentwickelt wurde auch die Informationsplattform externer Link www.innovaccess.eu, die umfassende Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz in den EU-Staaten veröffentlicht.

Bild: iStock.com/koya79

Stand: 24.05.2023