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125 Jahre Patentanwaltschaft

"Tragende Säule des gewerblichen Rechtsschutzes": DPMA gratuliert Patentanwaltschaft zum 125-jährigen Bestehen

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), Eva Schewior, gratuliert der Patentanwaltschaft in Deutschland herzlich zu ihrem 125-jährigen Bestehen. "Die Patentanwältinnen und Patentanwälte sind unverzichtbare Partner für Innovation und Fortschritt. Sie verbinden technisches Wissen mit juristischer Expertise und tragen entscheidend dazu bei, dass kreative Ideen und zukunftsweisende Technologien geschützt und weiterentwickelt werden können", sagte die DPMA-Präsidentin anlässlich des Festakts der Patentanwaltskammer am 7. April in Berlin. "In den vergangenen 125 Jahren hat sich die Patentanwaltschaft zu einer tragenden Säule des gewerblichen Rechtsschutzes entwickelt. Sie vertritt nicht nur die Interessen von Erfinderinnen und Erfindern, sondern fördert auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und hilft so, unseren Wohlstand zu sichern."

Zitatbild Präsidentin

DPMA-Präsidentin Eva Schewior, zum Vergrößern klicken

Seit dem Inkrafttreten des "Gesetzes, betreffend die Patentanwälte" am 1. Oktober 1900 ist die Patentanwaltschaft ein fester Bestandteil des Systems des geistigen Eigentums in Deutschland. Patentanwältinnen und Patentanwälte sind auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte unabhängige Berater und Vertreter.

Voraussetzung für den Berufseinstieg ist ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium. Darauf folgt eine knapp dreijährige Ausbildung, die mehrere Stationen umfasst: eine Tätigkeit in einer Patentanwaltskanzlei oder Unternehmenspatentabteilung, eine Phase beim DPMA und eine Station am Bundespatentgericht. Ergänzend und parallel zur Ausbildung absolvieren die Patentanwaltskandidatinnen und -kandidaten ein Studium im allgemeinen Recht an einer Universität. Für die Zulassung zur Ausbildung, deren Organisation und die Abnahme der Patentanwaltsprüfung ist das DPMA zuständig.

Die rund 4.300 Patentanwältinnen und Patentanwälte in Deutschland unterstützen Erfinderinnen und Erfinder sowie Unternehmen mit ihrem technischen und juristischen Wissen bei der rechtlich und technisch komplexen Anmeldung von Erfindungen zum Patent oder Gebrauchsmuster in allen Bereichen der Technik. Die Patentanwaltschaft meldet für ihre Mandanten zudem Marken und Designs an.

Stand: 11.04.2025