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KMU-Fonds
KMU-Fonds 2025: Neue Chancen für KMU
Auch in diesem Jahr unterstützt die Europäische Kommission kleine und mittlere Unternehmen bei der Anmeldung gewerblicher Schutzrechte. Weitere Informationen erhalten Sie unter KMU-Fonds 2025 (EUIPO-Webseite). Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzt wird.
Gutschein 3 (Patente) und Gutschein 4 (gemeinschaftlicher Sortenschutz) derzeit nicht verfügbar
Gutschein 3 (Patente) und Gutschein 4 (gemeinschaftlicher Sortenschutz) sind für neue Anträge nicht verfügbar, da die Mittel aufgrund der hohen Zahl eingegangener Anträge erschöpft sind.
Besuchen Sie regelmäßig die Website des KMU-Fonds.
Gutschein 1 (IP Scan-Dienste) und Gutschein 2 (Marken und Designs) können weiterhin beantragt werden.
Gutscheine
Diese Gutscheine können 2025 beantragt werden:
- Gutschein 1 - IP Scan: Kosten IP-Scan zu 90 %, maximal 1.350 Euro. Ein IP-Scan ist eine umfassende Beratung, die speziell darauf abzielt, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Einstieg in den Schutz und die strategische Nutzung ihres geistigen Eigentums (intellectual property, kurz: IP) zu erleichtern. Ziel ist es, das vorhandene geistige Eigentum zu bewerten, Risiken zu identifizieren und Möglichkeiten zur Verbesserung der IP-Strategie aufzuzeigen.
- Gutschein 2 - Marken und Designs: Nationale und EU-weite Marken- und Designanmeldungen zu 75%, internationale Marken- und Designanmeldungen zu 50%. Maximal bis zu 700 Euro
- Gutschein 3 – Patente: "Stand der Technik"-Recherche, nationale und europäische Patentanmeldegebühren zu 75%, maximal bis zu 1.000 Euro. Patentanwaltskosten für die Vorbereitung einer europäischen Patentanmeldung zu 50% bis zu 1.500 Euro. (Eine "Stand der Technik" Recherche sollte vor einer Patentanmeldung erfolgen, um zu überprüfen, ob Ihre Idee für eine technische Erfindung neu ist und noch nicht zum Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet wurde.)
Gutschein kann zurzeit nicht neu beantragt werden. - Gutschein 4 - Sortenschutzrechte: Online-Sortenschutzanmeldungen und Prüfungsgebühr beim Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) zu 75%. Maximal bis zu 1.500 Euro
Gutschein kann zurzeit nicht neu beantragt werden.
Wie Sie den Antrag stellen, finden Sie auf der Internetseite des EUIPO.
Bilder: EUIPO
Stand: 05.03.2025
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