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KMU-Fonds 2026: Zuschüsse für KMU
Auch in diesem Jahr unterstützt die EU-Kommission mit dem KMU-Fonds kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Das Programm wird durch die europäische Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) durchgeführt und verwaltet. Weitere Informationen finden Sie auf der
EUIPO-Webseite.
Bitte beachten Sie unbedingt die dort angegebene Schrittfolge, wenn Sie einen Zuschuss für Ihre IP-Aktivität beantragen möchten:
1. Auf der Webseite des KMU-Fonds anmelden und den Antrag stellen
2. Finanzhilfebescheid (Gutschein) des EUIPO abwarten
3. Gutschein aktivieren
4. Dann: Patent, Marke, Design oder Sorte anmelden bzw. IP-Scan-Termin oder Stand-der-Technik-Recherche vereinbaren und innerhalb der vom EUIPO vorgegebenen Frist durchführen
5. Erstattungsantrag mit Originalrechnung/Kostenbeleg im KMU-Fonds-Nutzerbereich beim EUIPO einreichen
Die zugrundeliegende KMU-Definition ist: Selbständiges Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern, Umsatz maximal 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme maximal 43 Millionen Euro (vergleiche EU-Kommission-Empfehlung Dokument 2003/361/EC).
Gutscheine
Folgende Gutscheine können beantragt werden:
- Gutschein 1 - IP Scan: Kosten für einen IP-Scan werden mit 90 Prozent, maximal mit 1.620 Euro bezuschusst. Beachten Sie: Der IP-Scan kann nur durch akkreditierte IP-Dienstleister durchgeführt werden, die einer ständigen Qualitätskontrolle unterliegen. In Deutschland sind dies die
Patentinformationszentren (PIZ). Der IP-Scan Enforcement wird in Deutschland nicht angeboten. - Gutschein 2 - Marken und Designs: Kosten für nationale oder EU-weite Marken- oder Designanmeldung werden mit 75 Prozent, maximal mit 700 Euro bezuschusst. Kosten für internationale Marken- und Designanmeldungen werden mit 50 Prozent, maximal mit 700 Euro bezuschusst.
- Gutschein 3 – Patente: Kosten für Stand-der-Technik-Recherchen werden mit maximal 1.000 Euro bezuschusst. (Es werden nur Rechnungen von akkreditierten IP-Dienstleistern als förderfähig anerkannt. In Deutschland sind dies die
Patentinformationszentren (PIZ)). Gebühren für nationale oder europäische Patentanmeldungen werden mit 75 Prozent, maximal mit 1.000 Euro bezuschusst. Rechtskosten für die Abfassung und Einreichung von europäischen Patentanmeldungen werden mit 50 Prozent, maximal mit 1.500 Euro bezuschusst. - Gutschein 4 - Sortenschutz: Kosten für die Online-Anmeldung und Prüfungsgebühren beim CPVO auf EU-Ebene werden mit 75 Prozent, maximal mit 1.500 Euro bezuschusst.

Alle Details zum Antragsverfahren mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie auf der
Webseite des EUIPO. Das Antragsverfahren ist ausschließlich online möglich.
Bilder: EUIPO
Stand: 03.02.2026



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