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Geistiges Eigentum besser schützen: EU-Kommission empfiehlt Maßnahmen zur Bekämpfung von Nachahmungen

Um geistiges Eigentum besser zu schützen, hat die EU-Kommission eine Empfehlung zur Bekämpfung von Nachahmungen veröffentlicht. Diese Empfehlung enthält eine Sammlung strategischer Maßnahmen (Toolbox). Obwohl sie nicht rechtlich bindend ist, bietet sie Vorschläge, um entschlossen gegen Cyberdiebstahl und Produktpiraterie vorzugehen. Diese Maßnahmen sollen einerseits die Zusammenarbeit zwischen Rechteinhabern, Dienstanbietern und Strafverfolgungsbehörden verbessern. Andererseits sollen moderne Techniken gefördert werden, damit Unternehmen ihre immateriellen Vermögenswerte besser schützen und ihre Rechte durchsetzen können.

Die Kommission entwickelt derzeit ein Instrumentarium, das sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) richtet, um diese für Cyberdiebstahl zu sensibilisieren. Dieses Instrumentarium soll KMU helfen, Cyberangriffe auf Geschäftsgeheimnisse zu verhindern oder darauf zu reagieren. Zudem wird eine Checkliste zur Nutzung von künstlicher Intelligenz für KMU erstellt, die sicherstellt, dass dabei keine immateriellen Vermögenswerte gefährdet werden.
Für staatliche Stellen empfiehlt die EU-Kommission unter anderem die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, ähnlich dem IP-Enforcement-Portal (IPEP) des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

Weitere Empfehlungen umfassen die Stärkung der Marktüberwachungsbehörden, die Anpassung der Verfahren im Bereich des geistigen Eigentums an künstliche Intelligenz sowie die Erhöhung der Höchststrafen für schwere Straftaten. Zudem sollen eine schnelle und kostengünstige Lagerung und Entsorgung von Nachahmungen gewährleistet und Inhalte zu geistigem Eigentum in nationale Lehr- und Ausbildungspläne aufgenommen werden.

Diese Empfehlung der EU-Kommission basiert auf dem Aktionsplan für geistiges Eigentum von 2020. Weitere Details und weiterführende Links finden sich in der externer Link Pressemitteilung der EU-Kommission vom 19. März 2024.

Start-ups mit Patenten und Marken sind erfolgreicher bei der Finanzierung

Das Europäische Patentamt (EPA) und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) haben gemeinsam eine Studie veröffentlicht, die die Auswirkungen von Patent- und Markenrechten auf den wirtschaftlichen Erfolg europäischer Start-ups untersucht. Die Wahrscheinlichkeit, dass Start-ups später Risikokapital erhalten, steigt mit der Anmeldung von Patenten und Marken.

Dieser Trend ist bereits in der Gründungsphase zu beobachten, erreicht aber seine größte Bedeutung in der frühen Wachstumsphase. Dem Bericht zufolge haben Start-ups, die in dieser Phase sowohl Marken als auch Patente angemeldet haben, eine mehr als 10,2-mal höhere Chance, von Risikokapitalgebern finanziert zu werden. Bei Unternehmen, die Patente angemeldet haben, ist die Chance 6,4-mal so hoch und bei Unternehmen, die Marken angemeldet haben, 4,3-mal so hoch.

Dieser Vorteil zeigt sich laut Bericht besonders deutlich bei "Deep-Tech"-Start-ups. Denn die Entwicklung bahnbrechender Technologien erfordert oft hohe Investitionen und lange Vorlaufzeiten. Die Unternehmen können daher Patente und Marken nutzen, um "geduldige" Investoren anzuziehen.

Von den in der Studie untersuchten Start-ups haben 29 Prozent ein Schutzrecht angemeldet. Besonders hoch war der Anteil im Biotechnologie-Sektor (50 Prozent), gefolgt von Wissenschaft und Technik (47 Prozent) sowie Gesundheitswesen und verarbeitendem Gewerbe (jeweils 40 Prozent). Die Nutzung von geistigem Eigentum variiert zwischen den europäischen Ländern, wie die Studie zeigt. Finnland und Frankreich weisen mit jeweils 42 Prozent den höchsten Prozentsatz an Start-ups auf, die ein gewerbliches Schutzrecht angemeldet haben. Deutschland (40 Prozent) und Österreich (40 Prozent) liegen knapp dahinter.
Quelle: externer Link PDF-Datei Studie und externer Link Pressemitteilung des Europäischen Patentamtes vom 17. Oktober 2023

Der illegale Handel mit Fälschungen ist besonders schädlich für KMU

Daten über Zollbeschlagnahmen zeigen, dass KMU von Produktpiraterie betroffen sind, insbesondere bei Waren wie elektrischen und elektronischen Maschinen, Bekleidung, Parfüms, Kosmetika und Spielzeug. Eine Umfrage unter KMU ergänzt diese Daten und zeigt, dass 15 Prozent der KMU, die über Rechte an geistigem Eigentum verfügen, Verletzungen feststellen, während dieser Anteil bei innovativen Unternehmen fast 20 Prozent beträgt.

Dabei ist zu beachten, dass bis zu 40 Prozent der KMU ihre Märkte nicht auf Fälschungen überwachen, so dass die tatsächliche Zahl der Verletzungen höher liegen kann.

Wenn es um die Durchsetzung von Rechten geht, bevorzugen KMU das Versenden von Abmahnungen an Internetplattformen als Mittel zur Abschreckung von Produktfälschungen. Allerdings verzichten 11 Prozent der KMU, deren geistiges Eigentum verletzt wurde, auf die Durchsetzung ihrer Rechte, weil sie die Verfahren als zu komplex, langwierig und kostspielig empfinden.

Die Auswirkungen von Produktfälschungen auf KMU sind erheblich und umfassen Umsatzeinbußen, Rufschädigung und den Verlust von Wettbewerbsvorteilen. Ein OECD-Bericht zum Thema betont die Notwendigkeit, die Auswirkungen des illegalen Handels auf KMU in die Politikgestaltung für Innovation und Unternehmertum einzubeziehen. Der vollständige Bericht ist auf der externer Link Studie auf der Website der OECD abrufbar.

Bild 1: Bild 1: iStock.com/skynesher, DPMA, Bild 2: iStock.com/peshkov, Bild 3: EPA, Bild 4: OECD

Stand: 26.06.2024