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Geistiges Eigentum durchsetzen

Waage

Ihr geistiges Eigentum ist in Gefahr

Mehr Globalisierung bedeutet auch mehr Möglichkeiten für Fälscherinnen und Fälscher. Im Jahr 2022 wurden etwa externer Link PDF-Datei 86 Millionen gefälschte Waren in der EU sowie an den EU-Außengrenzen beschlagnahmt. Wert: Über zwei Milliarden Euro! Laut dem externer Link Institut der deutschen Wirtschaft betrug der Schaden für deutsche Unternehmen im Jahr 2019 54,4 Milliarden Euro. Wer sein geistiges Eigentum nicht verteidigt, verliert bares Geld.

Rechte durchsetzen – wie machen es die anderen?

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) hat 2022 einige Mitglieder befragt und kam in seiner externer Link Studie "Produktpiraterie 2022" zu folgenden Ergebnissen:

  • Insgesamt mehr Durchsetzung: 2/3 der von den Befragten festgestellten Plagiate werden geahndet. Mittel der Wahl sind zunächst außergerichtliche Maßnahmen, die in 58 Prozent der Fälle zur Anwendung kommen.
  • Verringerter Unternehmensschaden: Im Vergleich zur Vorgängerbefragung aus 2020 sank der absolute Unternehmensschaden im Maschinen- und Anlagebau um 1,2 Milliarden auf 6,4 Milliarden Euro. Einen möglichen Grund sehen die Autoren in der Zunahme von Durchsetzungsmaßnahmen.
  • Wenige Gerichtsverfahren: Nur jedes 7. befragte KMU gab an, bei Feststellung eines Plagiats ein gerichtliches Verfahren eingeleitet zu haben. Unter den Großunternehmen war es jedoch die Hälfte.
drei Durchsetzungsbroschüren

Schutzrechte kurz erklärt
Geistiges Eigentum durchsetzen

Diese Mittel und Verfahren sollten Sie kennen, um Ihre Rechte des geistigen Eigentums erfolgreich durchzusetzen.

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Werkzeug

Durchsetzung in der Praxis
Tipps und Tricks

Welche Maßnahmen in puncto Durchsetzung Ihrer Rechte wichtig sind, erfahren Sie hier.

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Kugelschreiber

Ein Kugelschreiber – viele Verfahren
Fiktives Fallbeispiel „Kugelschreiber“

Lernen Sie an einem Beispiel, welche Verfahren für welches Recht des geistigen Eigentums in Betracht kommen.

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Alternative Streitbeilegung (ADR) - guter Rat muss nicht teuer sein

ADR steht für "Alternative Streitbeilegung" und umfasst freiwillige Verfahren wie Mediation und Schlichtung. Dabei hilft eine neutrale Person den Streitparteien, gemeinsam eine Lösung zu finden, die für beide Seiten vorteilhaft ist. Das Ziel ist es, Kosten, Risiken und die Komplexität eines Gerichtsverfahrens zu vermeiden. Da solche Verfahren meist schneller ablaufen, sind sie auch kostengünstiger.

Wie funktioniert ADR beim EUIPO?
Beispielsweise bietet das Mediationszentrum des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ADR-Dienstleistungen für Streitigkeiten rund um EU-Marken, eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (Designs) oder geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse an. Die Streitparteien können das Mediationszentrum des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einseitig oder gemeinsam um eine alternative Streitbeilegung ersuchen, siehe hierzu das externer Link Antragsformular beim EUIPO. Die Dienstleistung ist kostenlos, wenn sie online oder direkt am Hauptsitz des EUIPO in Alicante (Spanien) stattfindet.

Wichtige Hinweise:

  • Beide Parteien müssen der Nutzung von ADR zustimmen.
  • Der Antrag kann jederzeit nach Einreichung einer Beschwerde gestellt werden.
  • Neben EUIPO-bezogenen Streitigkeiten können auch andere Themen wie Urheberrechte, Domainnamen oder Patente in das Verfahren einbezogen werden.

Ablauf eines typischen Mediations- oder Schlichtungsverfahrens:
1. Eröffnung:

  • Der Mediator oder Schlichter erklärt die Vorgehensweise.
  • Beide Parteien präsentieren kurz ihre Standpunkte und einigen sich auf die Themen, die besprochen werden sollen.

2. Sondierung und Verhandlung:

  • Der Mediator spricht in getrennten oder gemeinsamen Sitzungen mit den Parteien.
  • Informationen aus getrennten Gesprächen bleiben vertraulich, sofern keine Zustimmung zur Weitergabe vorliegt.
  • Sobald die Parteien bereit sind, werden konkrete Bedingungen einer Einigung ausgehandelt.

3. Abschluss:

  • Einigung: Die Parteien unterzeichnen eine Vereinbarung, die für beide Seiten akzeptabel und verbindlich ist.
  • Keine Einigung: Die Parteien können eine andere ADR-Methode ausprobieren oder zum Hauptverfahren (vor dem EUIPO oder Gericht) zurückkehren.

Weitere Informationen
und hilfreiche Fallstudien finden Sie in der neu auf Deutsch veröffentlichten Broschüre pdf-Datei Alternative Streitbeilegung in der Praxis (1,4 MB), die Datei ist nicht barrierefrei.

Bild 1: iStock.com/skynesher, DPMA, weitere Bilder: DPMA, Bild 5: EU IPO

Stand: 09.12.2024