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Deutsches Patent- und Markenamt erweitert Internetservice DPMAregister

Pressemitteilung vom 22.02.2010

München. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) erweitert heute den Webservice DPMAregister. Ab sofort sind darin alle Informationen zu geschützten Designs (Geschmacksmuster) enthalten. Die Nutzerinnen und Nutzer des Angebots erfahren so, welche Designs angemeldet und geschützt wurden.

Die Datenbank enthält nun neben den Informationen zu allen Marken, die seit 1894 angemeldet wurden, auch die seit 1988 angemeldeten Geschmacksmuster.

Bislang wurden die Informationen zu diesen angemeldeten und eingetragenen Schutzrechten in der Registerdatenbank DPINFO und der Publikationsplattform DPMApublikationen veröffentlicht. Nunmehr wurden alle Informationen in einer Datenbank zusammengeführt. Voraussichtlich werden im Herbst 2010 auch die Schutzrechte Patente und Gebrauchsmuster integriert, so dass die beiden bestehenden Datenbanken abgeschaltet werden.

Unter https://register.dpma.de können abgerufen werden:

  • gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen des Deutschen Patent- und Markenamts,
  • Registerdaten,
  • Patent-, Marken- und Geschmacksmusterblätter,
  • Rechts- und Verfahrensstandsinformationen,
  • regelmäßige, systematische Informationen zu neu veröffentlichten Schutzrechten im Rahmen eines Monitorings.

Weitere Informationen unter DPMAregister.

Das Deutsche Patent- und Markenamt

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist das nationale Kompetenzzentrum für gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland. Weitere Informationen unter https://www.dpma.de.

Stand: 15.03.2024