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Das DPMA als Aufsichtsbehörde
Das DPMA übt die Aufsicht nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz und die Aufsicht über befugte Stellen nach dem Urheberrechtsgesetz aus.
Hinweis zur Kontaktaufnahme mit der Aufsicht nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) sowie mit der Aufsicht über befugte Stellen nach dem Urheberrechtsgesetz
Bitte richten Sie Ihre Anliegen
- betreffend Verwertungsgesellschaften und -einrichtungen an das E-Mail-Postfach AufsichtVGG@dpma.de
- betreffend befugte Stellen an das E-Mail-Postfach Aufsicht.befugteStellen@dpma.de
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Stand: 24.05.2023
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