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Datenbank verwaister Werke

Verwaiste Werke sind beispielsweise Bücher, Zeitschriften und Zeitungen, Filme oder Tonträger, die zwar noch urheberrechtlich geschützt sind, deren Rechtsinhaberinnen und Rechtsinhaber aber selbst durch eine sorgfältige Suche nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden können.

Einrichtungen wie öffentlich zugängliche Bibliotheken oder Museen dürfen nach den §§ 61 ff. Urheberrechtsgesetz die in ihren Sammlungen enthaltenen verwaisten Werke unter bestimmten Voraussetzungen zum Zweck der Digitalisierung vervielfältigen und im Internet veröffentlichen. Für diesen Fall müssen bestimmte Informationen zu den verwaisten Werken in die Datenbank verwaister Werke eingetragen werden.

Die Datenbank verwaister Werke wird beim externer Link EUIPO (European Union Intellectual Property Office) geführt und ist europaweit öffentlich zugänglich. Hintergrund ist die Richtlinie 2012/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke. Das DPMA selbst führt danach kein eigenes Register, sondern leitet die von den Institutionen gemeldeten Informationen zu verwaisten Werken zum Zweck der Freischaltung in der europäischen Datenbank an das EUIPO weiter.

Nähere Informationen sowie Zugriff auf die Datenbank verwaister Werke (externer Link Orphan Works Database) erhalten Sie auf den Internetseiten des externer Link EUIPO.

Stand: 02.12.2021