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Schiedsstelle nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz
Kontakt
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Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80331 München
Postanschrift:
Deutsches Patent- und Markenamt
80297 München
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Telefax: 089 2195-3306
Die Schiedsstelle nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz vermittelt bei Streitigkeiten zwischen urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften und den Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke. Dazu gehören beispielsweise Meinungsverschiedenheiten zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und Konzertveranstaltern, Diskothekenbetreibern, Sendeunternehmen und Tonträgerherstellern.
Daneben befasst sich die Schiedsstelle auch mit Auseinandersetzungen zwischen Sendeunternehmen und Kabelnetzbetreibern. In den Verfahren geht es häufig um die Frage, ob die von den Verwertungsgesellschaften aufgestellten Tarife im Einzelfall anwendbar und angemessen sind.
Die Schiedsstelle bemüht sich um eine gütliche Beilegung der Streitigkeiten. Gelingt dies nicht schon im Laufe des Verfahrens, beispielsweise durch einen Vergleich, so unterbreitet sie den Beteiligten einen Einigungsvorschlag. Dieser Vorschlag entfaltet - wenn ihm keine Seite widerspricht - ähnliche Wirkung wie ein gerichtliches Urteil.
Die Schiedsstelle ist zwar organisatorisch in das DPMA eingebunden, sie ist jedoch eine eigenständige Institution und mit dem DPMA als Aufsichtsbehörde der Verwertungsgesellschaften nicht identisch.
Auf der Seite Veröffentlichungen der Schiedsstelle nach dem VGG finden Sie Einigungsvorschläge, Beschlüsse, Hinweise und Veröffentlichungen nach §§ 112 Abs. 2, 114 Abs. 2, 116 S. 2 VGG der Schiedsstelle.
Stand: 10.08.2019
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