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Gravierender Betrugsfall: Deutsches Patent- und Markenamt warnt vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

Betrüger fordern Markeninhaber massenhaft zu Überweisungen auf – DPMA hat strafrechtliche Ermittlungen veranlasst

Pressemitteilung vom 22. November 2019

München. Anlässlich eines besonders gravierenden Falls warnt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) vor betrügerischen und irreführenden Zahlungsaufforderungen für eingetragene Schutzrechte. In dem aktuellen Fall geht es um Rechnungen für Markeneintragungen, die unerlaubterweise das Logo des DPMA sowie die gefälschte Unterschrift einer hochrangigen Mitarbeiterin der oberen Bundesbehörde enthält und zur Zahlung bestimmter Summen auf ausländische Konten auffordern. Die gefälschten Rechnungen, die dem DPMA bisher vorliegen, wurden allem Anschein nach per frankiertem Brief verschickt. Sie verweisen auf polnische Bankverbindungen. Seit Dienstagmittag gingen deswegen beim Zentralen Kundenservice des Amtes in München weit mehr als 1000 Anrufe und um die 300 schriftliche Anfragen alarmierter Bürger ein. "Es handelt sich hier offensichtlich um einen besonders dreisten Betrugsfall", sagte DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer. "Wir haben deshalb veranlasst, dass die Angelegenheit strafrechtlich verfolgt wird."

DPMA stellt keine Rechnungen!

Das DPMA ruft dazu auf, keineswegs auf derartige Zahlungsaufforderungen einzugehen. Die Behörde weist nachdrücklich darauf hin, dass von offizieller Seite für Anmelde-, Jahres- und Verlängerungsgebühren weder Rechnungen noch Zahlungsaufforderungen versendet werden. In Empfangsbestätigungen, die das Amt im Nachgang einer Markenanmeldung verschickt, befinden sich lediglich Gebühreninformationen. Für die fristgerechte Überweisung der Gebühren ist jeder Anmelder selbst verantwortlich. Für die Veröffentlichung der Schutzrechte in den amtlichen Registern werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. An das DPMA gerichtete Überweisungen sollten ausschließlich auf das Konto der Bundeskasse mit der IBAN DE84 7000 0000 0070 0010 54 überwiesen werden.

Die betrügerische Absicht ist bei der jüngsten Briefsendung offenbar nicht für jeden zu erkennen. In einem Fall meldete sich ein Kunde beim DPMA, der seine Überweisung auf ein polnisches Konto nach eigenen Angaben schon bei der Bank in Auftrag gegeben hatte. Ein Bankberater habe ihn dann auf die Unstimmigkeiten hingewiesen.

Woran man zweifelhafte Schreiben erkennt

Über den aktuellen Fall hinaus werden Bürger immer wieder in illegaler oder irreführender Weise zur Zahlung vermeintlicher Gebühren aufgefordert oder mit zweifelhaften Angeboten konfrontiert. Der Angebotscharakter der Schreiben ist häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar und ergibt sich oft erst bei genauer Lektüre eines kleingedruckten Textes oder der teilweise rückseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wer derartige Schreiben mit Zahlungsaufforderungen für Schutzrechte erhält, sollte diese daher immer genau prüfen. Hinweise darauf, dass es sich nicht um ein amtliches Schreiben handelt, sind zum Beispiel eine Kontoverbindung der Firma im Ausland, etwa in Polen (PL), Zypern (ZY), Tunesien (TN) oder Bulgarien (BG) oder ein vorausgefüllter Überweisungsträger.

Weitere Informationen zu irreführenden Zahlungsaufforderungen und zu den amtlichen Gebühren erhalten Sie auf den Internetseiten des DPMA.

Das Deutsche Patent- und Markenamt

Erfindergeist und Kreativität brauchen wirksamen Schutz. Das DPMA ist das deutsche Kompetenzzentrum für alle Schutzrechte des geistigen Eigentums – für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Als größtes nationales Patentamt in Europa und fünftgrößtes nationales Patentamt der Welt steht es für die Zukunft des Erfinderlandes Deutschland in einer globalisierten Wirtschaft. Seine rund 2 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an drei Standorten – München, Jena und Berlin – sind Dienstleister für Erfinder und Unternehmen. Sie setzen Innovationsstrategien des Bundes um und entwickeln die nationalen, europäischen und internationalen Schutzsysteme weiter.

Stand: 05.11.2024