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Deutsches Patent- und Markenamt beteiligt sich an einheitlicher Behördennummer D115
Pressemitteilung vom 1. März 2011
München. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die Zentralbehörde für gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland, beteiligt sich ab 1. März 2011 am Projekt D115. Das DPMA bietet damit insbesondere denjenigen einen neuen Service an, die Informationen zu gewerblichen Schutzrechten suchen, bisher jedoch nicht wissen, dass sie sich direkt an das DPMA wenden können.
Ziel des Projekts 115 ist es, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen einfachen "direkten Draht" zur öffentlichen Verwaltung zu bieten.
Ob Fragen zum neuen Personalausweis, zum Rentenbescheid oder auch zum Anmeldeverfahren eines Patents - unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 115 erhalten Informationssuchende eine erste Auskunft. Sollte eine Frage nicht abschließend beantwortet werden können, wird der Anrufer in die zuständige Behörde, zum Beispiel in die Auskunftsstelle des DPMA, weitervermittelt.
Die 115 ist derzeit noch nicht bundesweit freigeschaltet, sondern nur in ausgewählten Modellregionen erreichbar. Nähere Informationen hierzu sowie allgemein zum Projekt D115 sind unter www.d115.de abrufbar.
Das Deutsche Patent- und Markenamt
Das Deutsche Patent- und Markenamt ist das nationale Kompetenzzentrum auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Mit seinen mehr als 2 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Die Beschäftigten in München, Jena und Berlin erteilen Patente, tragen Marken und Muster ein und verwalten sie. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Zusammen mit seinen Vorläufern - dem Kaiserlichen Patentamt und dem Reichspatentamt in Berlin - kann das DPMA auf eine über 130-jährige Geschichte zurückblicken. Weitere Informationen zum Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) finden Sie unter https://www.dpma.de.
Stand: 09.12.2024
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