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Fachtagung zu ergänzenden Schutzzertifikaten im Deutschen Patent- und Markenamt
Pressemitteilung vom 17. März 2011
München. Unter dem Motto "Ergänzende Schutzzertifikate - geringe Anmeldezahlen, hohe wirtschaftliche Bedeutung" diskutierten heute Vertreter nationaler und internationaler Organisationen, Experten aus Industrie und Anwaltschaft im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München wirtschaftliche und rechtliche Fragen zu ergänzenden Schutzzertifikaten.
Diese Schutzrechte bieten die Möglichkeit, die maximale Patentschutzdauer von 20 Jahren für bestimmte Wirkstoffe, die als Arznei- oder Pflanzenschutzmittel zugelassen werden können, um maximal fünf beziehungsweise - bei auf pädiatrische Wirkung geprüften
Arzneimitteln - um maximal fünfeinhalb Jahre zu verlängern.
Präsidentin Rudloff-Schäffer und die Referenten des Symposiums
"Ergänzende Schutzzertifikate sind eine gesetzlich geregelte Ausnahme zur Verlängerung der Patentlaufzeit, die den Forschungs- und Innovationsstandort Europa stärkt." sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA heute in München. "Das DPMA ist in Europa in diesem Bereich eines der führenden Patentämter. Mit unserer heutigen Fachtagung wollen wir unsere Kompetenz aus der Facharbeit nutzen, um den gemeinsamen Gedankenaustausch in diesem kleinen, aber wirtschaftlich bedeutsamen Schutzrechtsgebiet, anzuregen und zu vertiefen."
Ergänzende Schutzzertifikate gibt es in Deutschland seit dem 1. April 1993. Seitdem wurden im DPMA nur rund 1000 Anmeldungen eingereicht. Dennoch sind diese Schutzrechte von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Forschende Unternehmen sind mit vergleichsweise hohen Forschungs- und Entwicklungskosten sowie langen Zulassungs- und Genehmigungsverfahren konfrontiert. Ergänzende Schutzzertifikate verlängern den exklusiven Schutz eines Patents gerade dann im Lebenszyklus eines Wirkstoffs, wenn profitable Umsätze erreicht werden können.
Stand: 09.12.2024
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