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Computer- und Videospiele: Deutsches Patent- und Markenamt erteilt Erlaubnis an Verwertungsgesellschaft für Games-Branche

Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games mbH (VHG) erhält Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb – Vergütungen durch Gerätehersteller für private Screenshots oder Mitschnitte von Spielhandlungen bei Computer- und Videospielen – VHG ist die
14. Verwertungsgesellschaft in Deutschland – DPMA hat staatliche Aufsicht über alle Verwertungsgesellschaften
Pressemitteilung vom 25. September 2025
München. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat mit Bescheid vom 9. September 2025 im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt der Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games mbH (VHG) die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erteilt. Die neue Verwertungsgesellschaft hat den Zweck, vom Gesetz eingeräumte Vergütungsansprüche der Hersteller von Computerspielen geltend zu machen. Solche Ansprüche können bestehen, wenn Screenshots, Filmaufnahmen oder Mitschnitte von Spielhandlungen für private Zwecke angefertigt werden. Diese Ansprüche können die Hersteller von Computerspielen nicht ohne Verwertungsgesellschaft geltend machen. Die VHG unterstützt diese Kreativen in der Games-Branche dabei, das gesetzlich garantierte Recht an ihrem geistigen Eigentum durchzusetzen und entsprechende Zahlungen zu erhalten.
Wenn Entwickler und Publisher von Spielen einen Vergütungsanspruch gemäß §§ 54 ff. Urheberrechtsgesetz haben, richtet sich dieser allerdings nicht gegen Einzelpersonen, die Mitschnitte von Spielhandlungen für private Zwecke auf PC oder Festplatten speichern. Zahlen müssen die Hersteller von Geräten und Speichermedien, auf denen Screenshots oder Mitschnitte von Spielhandlungen elektronisch abgelegt werden.
Die neu gegründete VHG tritt wie alle Verwertungsgesellschaften als Treuhänderin auf. Die neue Verwertungsgesellschaft bietet ihre Dienste Entwicklungsstudios (Developern) und Publishern von Computer- und Videospielen an. Diese können und brauchen nicht selbst und einzeln an die Hersteller von Geräten und Speichermedien herantreten, um zu ihrem Recht zu kommen.
Das DPMA ist nicht nur für die Erlaubnis des Geschäftsbetriebs von Verwertungsgesellschaften zuständig, sondern übt auch die Aufsicht über diese nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz aus. Eine Übersicht über alle
14 Verwertungsgesellschaften, denen das DPMA die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erteilt hat, finden Sie hier. Zuletzt war vor elf Jahren die Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten mbH (GWVR) zugelassen worden.
Die Verwertungsgesellschaften
Urheberrechtsschutz entsteht direkt mit der Schöpfung eines Werkes. Dieses Recht am geistigen Eigentum durchzusetzen, gestaltet sich für Urheberinnen und Urheber allerdings oftmals schwierig. Verwertungsgesellschaften unterstützen die Kreativen dabei. Verwertungsgesellschaften sind privatrechtlich organisierte Vereinigungen von Urhebern, Verlegern und Inhabern von Leistungsschutzrechten. Die im Urheberrechtsgesetz geregelten Leistungsschutzrechte beziehen sich beispielsweise auf die wirtschaftlich-organisatorischen Leistungen bei der Filmproduktion oder auf die Darbietung eines Werks. Die Berechtigten räumen der jeweiligen Verwertungsgesellschaft ihre urheberrechtlichen Nutzungsrechte sowie Vergütungsansprüche ein.
Verwertungsgesellschaften unterliegen im Hinblick auf ihre Monopol- und Treuhandstellung einer staatlichen Aufsicht. Das DPMA übt diese Aufsicht im öffentlichen Interesse und auf der Grundlage des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) aus.
Das Deutsche Patent- und Markenamt
Erfindergeist und Kreativität brauchen wirksamen Schutz. Das DPMA ist das deutsche Kompetenzzentrum für alle Schutzrechte des geistigen Eigentums - für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Als größtes nationales Patentamt in Europa und sechstgrößtes nationales Patentamt der Welt steht es für die Zukunft des Erfinderlandes Deutschland in einer globalisierten Wirtschaft. Seine rund 2.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an drei Standorten - München, Jena und Berlin - sind Dienstleister für Erfinder und Unternehmen. Sie setzen Innovationsstrategien des Bundes um und entwickeln die nationalen, europäischen und internationalen Schutzsysteme weiter.
Bild: getty images/Dusan Stankovic
Stand: 25.09.2025
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