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Deutsch-Amerikanisches Nutzerseminar zum Patent Prosecution Highway im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München

Pressemitteilung vom 24. März 2011

München. Aktuelle Fragen des so genannten Patent Prosecution Highway (PPH - "Eilweg zur Patenterteilung") standen heute im Mittelpunkt eines Deutsch-Amerikanischen Nutzerseminars zum PPH. Fachleute aus der Wirtschaft und Patent- und Rechtsanwälte diskutierten mit Patent Commissioner Robert Stoll und Kolleginnen und Kollegen aus dem Amerikanischen Patent- und Markenamt (USPTO) und dem DPMA über praktische Fragen des PPH.

Gruppenfoto

Charles Eloshway (USPTO), Robert Schmid, Commissioner Stoll (USPTO),
Rudloff-Schäffer und Schmitz (DPMA)

Das PPH-Pilotprojekt mit dem USPTO wurde am 27. April 2009, zunächst befristet für zwei Jahre, mit der Option auf Verlängerung gestartet. Das DPMA und das USPTO haben sich mit dem PPH-Pilotprojekt zum Ziel gesetzt, die Patentprüfungsverfahren in Deutschland und den USA durch eine enge Zusammenarbeit effizienter zu gestalten. Der PPH sieht vor, dass bei Vorliegen von im Wesentlichen gleichen Patentanmeldungen in beiden Ämtern das Amt der Erstanmeldung dem Amt der Zweitanmeldung auf Antrag des Anmelders seine Arbeitsergebnisse für die Prüfung zur Verfügung stellt.

"Mit der Aufnahme des PPH-Pilotprojekts haben wir zusammen mit dem USPTO einen wichtigen Schritt getan, um die Verfahrenseffizienz bei der Anmeldung im Wesentlichen gleicher Patentansprüche in beiden Ämtern zu steigern. In der Tradition unserer Ämter bleibt aber die eigenständige Prüfung zentraler Bestandteil." erläuterte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA, heute in München. "Ich freue mich, unseren Anmelderinnen und Anmeldern zusammen mit unseren Kollegen aus dem USPTO im Rahmen unseres heutigen Seminars die Vorteile des PPH näher zu bringen."

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung, unter denen sich zahlreiche Unternehmen mit hohen Patentanmeldezahlen in beiden Ämtern befanden, hatten Gelegenheit, sich mit den Expertinnen und Experten beider Ämter intensiv über anmelderrelevante Aspekte des PPH auszutauschen. Im Rahmen der Veranstaltung haben beide Ämter in Aussicht gestellt, das derzeit bestehende PPH-Pilotprojekt zu verlängern.

Das Deutsche Patent- und Markenamt
Das DPMA ist das nationale Kompetenzzentrum auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Mit seinen mehr als 2700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Die Beschäftigten in München, Jena und Berlin erteilen Patente, tragen Marken und Muster ein und verwalten sie. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Weitere Informationen zum DPMA finden Sie unter https://www.dpma.de

Stand: 15.03.2024