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Mitteilung Nr. 3/23

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Neufassung der Richtlinie für das markenrechtliche Widerspruchsverfahren

Vom 14. Juli 2023

Die Richtlinie für das markenrechtliche Widerspruchsverfahren wurde neu gefasst und setzt insbesondere umfangreiche Gesetzesänderungen, wie zuletzt durch das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG), um. Daneben berücksichtigt und vermittelt sie die Fortentwicklung der Rechtsprechung in grundlegenden Fragen.

Die Neufassung der Richtlinie für das markenrechtliche Widerspruchsverfahren tritt zum 13. September 2023 in Kraft. Die Richtlinie richtet sich an Verfahrensbeteiligte und die Fachöffentlichkeit sowie an die Markenstellen des Deutschen Patent- und Markenamts.

Der Text der Richtlinie kann über die DPMA-Internetseite unter der Rubrik "Service" auf der Seite "Formulare und mehr" in der Tabelle Verordnungen und Richtlinien zum Markenverfahren abgerufen werden.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Eva Schewior

1031/1-4.3.3/2023-1

Stand: 11.09.2023