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Schneller zum Patent: Pilotprojekt "Patent Prosecution Highway" mit dem Nationalen Amt für Patente und Registrierungen von Finnland (NBPR) abgeschlossen

Pressemitteilung vom 13. Dezember 2013

München. Patentanmelder können ab dem 14. Januar 2014 bei den deutschen und finnischen Patentbehörden die beschleunigte Prüfung ihrer Anmeldung beantragen. Die Vereinbarung zum sogenannten Patent Prosecution Highway (PPH) haben beide Ämter heute in München unterzeichnet.

DPMA-Präsidentin und NBPR-Generaldirektorin nach der Unterzeichnung

Cornelia Rudloff-Schäffer (l.), Präsidentin des DPMA, und Rauni Hagman, Generaldirektorin des NBPR, unterzeichnen "PPH"-Vereinbarung

"Die Aktivitäten deutscher Unternehmen in Finnland haben in den letzten Jahren zugenommen. Vor diesem Hintergrund freut es mich besonders, dass wir das Nationale Amt für Patente und Registrierungen von Finnland (NBPR) nach dem britischen Patentamt (UK IPO) als zweiten europäischen Partner für die Zusammenarbeit bei der beschleunigten Prüfung gewinnen konnten", sagte Frau Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA. "Für den Innovationsstandort Europa ist ein gut funktionierendes Patentsystem von grundlegender Bedeutung. Dafür ist es wichtig, unnütze Doppelarbeit zu vermeiden und die Qualität der Prüfung zu steigern. Genau diesen Zielen dient das PPH-Projekt mit dem NBPR."

Voraussetzung für eine beschleunigte Prüfung ist, dass eine Patentanmeldung beim jeweils anderen Amt bereits angemeldet und dort zumindest ein Patentanspruch für patentfähig befunden wurde. Die Ämter tauschen in diesem Fall ihre Arbeits- und Rechercheergebnisse aus und können sie gegenseitig nutzen. Durch die gegenseitige Nutzung der Arbeits- und Rechercheergebnisse wird auch die Qualität der Prüfung steigen. Weder das DPMA noch das NBPR sind jedoch an die Entscheidungen des jeweiligen anderen Amts gebunden.

Das PPH-Pilotprojekt mit dem NBPR hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option der Verlängerung. Weitere Informationen finden Sie in Kürze auf unseren Internetseiten.

Das Deutsche Patent- und Markenamt

Das DPMA ist das nationale Kompetenzzentrum auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Mit mehr als 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Die Beschäftigten in München, Jena und Berlin erteilen Patente, tragen Marken, Gebrauchsmuster und Designs ein und verwalten sie. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Weitere Informationen zum DPMA finden Sie unter https://www.dpma.de.

Stand: 23.04.2024